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WER WIR SIND

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  • 2010 - heute

  • 2000 - 2009

  • 1990 - 1999

  • 2010 - heute

2019

Howden Germany GmbH wird zu hend­ricks GmbH

Seit dem 27. März 2019 agiert der deut­sche Markt­führer für Mana­ger­ver­si­che­rungen wieder unter dem alten Marken­namen „hend­ricks“. Mit der Umfir­mie­rung der Gesell­schaft trägt das Unter­nehmen den verän­derten Markt­be­din­gungen Rech­nung und fokus­siert das Makler­ge­schäft wieder unter dem deut­schen Marken­namen hend­ricks GmbH. Über 70 Juristen und Versi­che­rungs­ex­perten an drei Stand­orten in Deutsch­land bieten Kunden inno­va­tive Lösungen rund um die Themen Mana­ger­haft­pflicht-, Rechts­schutz- und Vermö­gens­scha­den­ver­si­che­rung (Finan­cial Lines), Cyber- und Vertrau­ens­scha­den­ver­si­che­rungen. Das Retail-Geschäft des Bran­chen­primus agiert weiterhin unter der Produkt­linie „Howden” und verfügt dank der Versi­che­rungs­gruppe Howden Group Holdings über ein breites, inter­na­tio­nales Netzwerk.

2018

Inno­va­tion: D&O-Konfigurator

Howden entwi­ckelt den ersten D&O-Konfigurator, der es ermög­licht, auf einfachste Weise ein nahezu lücken­loses Schutz­kon­zept zu konfi­gu­rieren. Darüber hinaus erwei­tert Howden ihr Produkt­port­folio und nimmt mit den Sparten Cyber & Crime Special­ties auf, die das indi­vi­duell zuge­schnit­tene 360°-Schutzkonzept perfekt ergänzen.

2016

Hend­ricks & CO GmbH wird zur Howden Germany GmbH

Hend­ricks & CO vermit­telt ab dem 1. Januar 2016 als Howden und Teil der inter­na­tio­nalen Versi­che­rungs­gruppe Hype­rion Insurance Group Unter­nehmen welt­weit Versi­che­rungs­schutz nach dem Prinzip „Think global – act local“.

Wieder­be­le­bung der Rechts­an­walts­kanzlei Hend­ricks + Partner

Zu Beginn des Jahres 2016 grün­dete Michael Hend­ricks die auf D&O-Versicherungslösungen spezia­li­sierte Anwalts­kanzlei Hend­ricks + Partner in Düssel­dorf. Als Senior Partner berät er Geschäfts­leiter und Aufsichts­räte in der Abwick­lung von komplexen natio­nalen und inter­na­tio­nalen Organ­haf­tungs- und Scha­den­fällen. Zudem ist Michael Hend­ricks mit der fort­wäh­renden Weiter­ent­wick­lung der Hend­ricks + Partner D&O-Versicherungsbedingungen bera­tend für die Howden Broking Group tätig.

2012

Inno­va­tion: D&O-Police für Aufsichtsräte 

Die D&O-Schadenfall-Praxis der jüngsten Zeit hat deut­lich gezeigt, dass es zu erheb­li­chen Inter­es­sen­kol­li­sionen kommen kann, weil der D&O-Versicherer – insbe­son­dere im Fall von Streit­ver­kün­dungen – seine Treue­pflicht nicht immer gleich­zeitig gegen­über Vorstand und Aufsichtsrat wahr­nehmen kann. Um das dualis­ti­sche two-tier board system auch in der Konzep­tion von D&O Versi­che­rungs-programmen absolut sauber abzu­bilden, hat HEND­RICKS & CO die Two-Tier Trigger Policy ® entwi­ckelt, die von führenden deut­schen und inter­na­tio­nalen Versi­che­rungs­ge­sell­schaften gezeichnet wird.

Mehr dazu im Video: TTT-Film

2011

Inno­va­tion: Die D&O-Facility Police. 

Eine D&O-Police auf höchstem Quali­täts­ni­veau für mittel­stän­di­sche Unter­nehmen. Unsere Faci­lity-Versi­che­rungs­be­din­gungen bieten ein Deckungs­ni­veau, das das aller bishe­rigen HPDO noch einmal deut­lich über­trifft: Auf Basis einer Best-Of-Version der bekannten HPDO 2011/ 2012 wurden neue Deckungs­er­wei­te­rungen ergänzt, wodurch noch­mals erheb­liche Verbes­se­rungen erreicht wurden.

Direkt zum Video: D&O-Facility

2010

Neue Gesetz­ge­bung: Selbst­be­halt für Vorstände 

Für Vorstände von Akti­en­ge­sell­schaften fordert der Gesetz­geber (§ 93 Abs. 2 Satz 2 AktG), dass in der D&O-Versicherung ein Selbst­be­halt verein­bart wird. Das Gesetz verbietet es Vorständen aller­dings nicht, den Selbst­be­halt privat zu versi­chern. Ein entspre­chendes Produkt, die HPSB, wurde entwi­ckelt und mit den Versi­che­rern abgestimmt.

Mehr dazu im Video: Selbst­be­halt

  • 2000 - 2009

2009

Inter­na­tio­na­li­sie­rung: Die Howden Broking Group steigt bei Hend­ricks & CO ein

Der Versi­che­rungs­broker Howden, Tochter der briti­schen Hype­rion Gruppe, steigt zum 1. März bei Hend­ricks & CO ein und über­nimmt 75 Prozent der Anteile. Hend­ricks & CO wird Teil der welt­weit agie­renden Versi­che­rungs­gruppe, die in Sachen D&O- und Berufs­haft­pflicht-Versi­che­rungen für Banker, Anwälte u.a. auf inter­na­tio­naler Ebene führend ist. Die Fusion eröffnet Hend­ricks & CO ein Netz­werk aus 51 Stand­orten in 18 Ländern der Welt.

2008

Inno­va­tion: Garan­tierte Gehalts­fort­zah­lung bei Innenhaftung

Im Scha­dens­fall gehen die Inter­essen von Arbeit­ge­bern und Mana­gern weit ausein­ander. Damit Manager auch in solchen Situa­tionen finan­ziell abge­si­chert sind, hat Hend­ricks & CO einen entspre­chenden Versi­che­rungs­bau­stein für Gehalts­fort­zah­lung im Falle von Aufrech­nungen mit HPDO-Versi­che­rern ausgehandelt.

2006

Inno­va­tion: Kontinuitätsgarantie

Bei der D&O-Versicherung bestimmt sich der Umfang des Versi­che­rungs­schutzes nach dem Vertrags­in­halt, der zum Zeit­punkt des Haftungs­falles verein­bart ist. Verschlech­tert der D&O-Versicherer also den Deckungs­schutz, so gilt dies auch für Risiken der Vergan­gen­heit, die zu künf­tigen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen führen. Hend­ricks & CO hat mit der Konti­nui­täts­ga­rantie dafür gesorgt, dass eine rück­wir­kende Verschlech­te­rung des Versi­che­rungs­schutzes nicht mehr möglich ist.

2004

Fusion: Hend­ricks & CO

Fusion des Bera­tungs­un­ter­neh­mens Hend­ricks & Partner GmbH mit dem Versi­che­rungs­mak­ler­un­ter­nehmen Hend­ricks & CO GmbH D&O Insurance Brokers unter dem gemein­samen Dach von Hend­ricks & CO. Schwer­punkt: Die Entwick­lung von Deckungs­kon­zepten und die Bera­tung von Versicherungsmaklern.

2000

Inno­va­tion: Unein­ge­schränkte Deckung für Abwehr­kosten bei Vorsatzbehauptung

Gene­rell gilt: Bei Vorsatz zahlt die D&O-Versicherung nicht. Häufig verwei­gern Versi­cherer aber bereits die Über­nahme der Kosten für den Rechts­bei­stand, wenn nur der leiseste Verdacht auf Vorsatz besteht. Hend­ricks & Partner boxt deshalb bei HPDO-Versi­che­rern die unein­ge­schränkte Deckung für Abwehr­kosten auch bei der Behaup­tung vorsätz­li­cher Hand­lungen durch.

  • 1990 - 1999

1999

Grün­dung: Hend­ricks & CO GmbH D&O Insurance Brokers 

Michael Hend­ricks gründet die Hend­ricks & CO GmbH D&O Insurance Brokers und voll­zieht damit im Makler­ge­schäft den Schritt vom reinen Whole­sale- zusätz­lich hin zum Retailanbieter.

Eröff­nung: Hendricks-Niederlassungen 

Hend­ricks ist neben Düssel­dorf jetzt auch in Hamburg und München vertreten.

1998

Inno­va­tion: Erwei­terter Vermö­gens­scha­dens­be­griff (Klar­stel­lung)

Die D&O-Police schützt ausschließ­lich gegen Vermö­gens­schäden. Hend­ricks & Partner setzt bei HPDO-Versi­che­rern durch, dass der Versi­che­rungs­schutz auch auf Sach- und Perso­nen­schäden ausge­weitet wird, die der versi­cherte Manager zu verant­worten hat. Beispiel: Die HPDO-Police des Vorstands eines Phar­ma­un­ter­neh­mens deckt auch die Scha­dens­er­satz­an­sprüche ab, die sich ergeben können, wenn beispiels­weise ein Patient im Rahmen einer klini­schen Studie des Unter­neh­mens zu Schaden kommt.

1997

Inno­va­tion: Neben­ver­ein­ba­rung zur vorsorg­li­chen Rechts­be­ra­tung bei drohenden Haftungs­an­sprü­chen (Side Letter) 

Wenn Manager Haftungs­an­sprüche auf sich zukommen sehen, können im Vorfeld zu drohenden Klagen oder der formalen Erhe­bung von Ansprü­chen an sie erheb­liche Kosten für Rechts­be­ra­tung entstehen. Diese vorsorg­liche Rechts­be­ra­tung wird durch viele Stan­dard-Policen aller­dings nicht gedeckt. Hend­ricks & Partner setzt diese Neben­ver­ein­ba­rung als optio­nalen Baustein bei HPDO-Versi­che­rern durch.

1996

Hend­ricks Anwaltsnetzwerk 

Aufbau der Hend­ricks Anwalts­netz­werk GmbH, einem Verbund von Rechts­an­wälten, die Manager in Haftungs­fällen zivil- und straf­recht­lich beraten.

1995

Inno­va­tion: Anspar­mo­dell für Nachhaftung 

Manager können noch Jahre später – auch wenn sie das Unter­nehmen schon längst verlassen haben – für Schäden, die ihre Ursache während ihrer Amts­zeit hatten, persön­lich haftbar gemacht werden. Häufig greift ihr D&O-Schutz dann aber nicht mehr. Hend­ricks & Partner handelt deshalb mit HPDO-Versi­che­rern aus, dass sich bei jeder Verlän­ge­rung der Police als Bonus die Nach­haf­tung auto­ma­tisch um mehrere Monate verlän­gert (Anspar­mo­dell).

1994

Grün­dung Hend­ricks & Partner 

Der Versi­che­rungs­ex­perte und Rechts­an­walt Michael Hend­ricks gründet in Düssel­dorf das Bera­tungs­un­ter­nehmen Hend­ricks & Partner GmbH. Schwer­punkte: Die Entwick­lung von D&O-Versicherungen (HPDO = Hend­ricks & Partner Direc­tors & Offi­cers) sowie der Vertrieb eigener HPDO-Stan­dard­po­licen und die einen Vermitt­lungs­auf­trag beglei­tende Bera­tung von Versi­che­rungs­mak­lern. In den nächsten Jahren schließen sich dem Hend­ricks Part­ner­ver­bund Hunderte von Versi­che­rungs­mak­lern an, die auf die Qualität der HPDO-Versi­che­rungen setzen.

Inno­va­tion: Unein­ge­schränkte Deckung der Haftung von Mana­gern gegen­über ihrer Gesell­schaft (Innen­ver­hältnis).

Hend­ricks & Partner gelingt es als erstem Anbieter in Deutsch­land mit den führenden D&O-Versicherern neben der Deckung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen Dritter (Außen­haf­tung) auch die unein­ge­schränkte Deckung von mögli­chen Regress­an­sprü­chen der Gesell­schaft gegen­über ihren Vorständen und Aufsichts­räten bzw. Geschäfts­füh­rern und Beiräten zu verein­baren (Innen­haf­tung).

info@hendricks-makler.de www.hendricks-makler.de
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