Von Marcel Braun, CEO hendricks GmbH

Versorgungswerke gelten traditionell als besonders solide Investoren. Sie verwalten die Altersvorsorge von Ärzten, Zahnärzten, Rechtsanwälten, Architekten und anderen freien Berufen und stehen damit in einer besonderen treuhänderischen Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern.

Doch die vergangenen Monate zeigen deutlich: Auch Versorgungswerke sind nicht immun gegen Fehlinvestitionen, Marktverwerfungen und daraus resultierende Haftungsfragen.

Aktuell sorgt insbesondere ein Bericht des Versicherungsmonitors vom 5. März 2026 für Aufmerksamkeit. Danach muss das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ein Investment von 58 Mio. Euro in die Transamerica Pyramid in San Francisco voraussichtlich vollständig abschreiben. Das Investment erfolgte über einen Immobilienfonds und beruhte auf der Erwartung einer Erholung des Büroimmobilienmarktes nach der Pandemie. Bekanntlich entwickelte sich der Markt jedoch anders.

Bemerkenswert ist dabei nicht nur die Höhe des drohenden Verlusts, sondern die Tatsache, dass es sich keineswegs um einen Einzelfall handelt. Zuvor standen bereits die Bayerische Versorgungskammer sowie das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin wegen problematischer Investments im Fokus der Berichterstattung.

Wer trägt die Verantwortung in solchen Fällen?

Sobald erhebliche Verluste entstehen, stellt sich fast zwangsläufig die Frage:

  • Wurden die Investitionsentscheidungen ausreichend geprüft?
  • Waren die Risiken transparent und nachvollziehbar dokumentiert?
  • Wurden Konzentrationsrisiken erkannt?
  • Wurden externe Berater angemessen ausgewählt und überwacht?
  • Entsprach die Entscheidung den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung?

Genau hier beginnt die persönliche Haftungsdimension für Vorstände und Aufsichtsgremien.

Versorgungswerke sind keine gewöhnlichen Kapitalanleger

Anders als klassische Investmentfonds verwalten Versorgungswerke langfristige Verpflichtungen gegenüber ihren Mitgliedern.

Fehlentscheidungen betreffen daher nicht nur Bilanzkennzahlen, sondern potenziell:

  • die zukünftige Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks,
  • die Höhe von Rentenzahlungen,
  • erforderliche Beitragserhöhungen,
  • das Vertrauen der Mitglieder,
  • die Reputation der handelnden Organe.

Je höher die Verluste ausfallen, desto größer wird der Druck auf die handelnden Entscheidungsträger.

Die zentralen Haftungsrisiken für Vorstände in Versorgungswerken

1. Kapitalanlageentscheidungen

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wurden viele Versorgungswerke gezwungen, alternative Anlageformen zu suchen.
Private Equity, Infrastruktur, Immobilien, Private Debt oder internationale Spezialfonds bieten attraktive Renditechancen, erhöhen jedoch auch die Komplexität der Entscheidungen.

Im Schadenfall wird häufig geprüft,

  • ob Chancen und Risiken angemessen abgewogen wurden,
  • ob ausreichende Due-Diligence-Prozesse stattgefunden haben,
  • ob alle relevanten Informationen vorlagen.

2. Auswahl und Überwachung externer Asset Manager

Die Verantwortung endet nicht bei der Mandatierung eines externen Managers.
Vorstände müssen nachweisen können, dass

  • Auswahlprozesse strukturiert durchgeführt wurden,
  • Leistungsüberwachung stattgefunden hat,
  • Warnsignale erkannt und adressiert wurden.

3. Klumpen- und Konzentrationsrisiken

Viele spektakuläre Verluste haben eines gemeinsam:
Einzelne Investments oder Sektoren erhielten ein zu hohes Gewicht innerhalb des Portfolios.
In Haftungsverfahren wird daher regelmäßig untersucht, ob Diversifikationsgrundsätze eingehalten wurden.

4. ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen

Neben klassischen finanziellen Risiken rücken inzwischen auch ESG-Themen in den Fokus.
Versorgungswerke müssen zunehmend nachweisen, dass Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen berücksichtigt wurden. Fehlerhafte oder unzureichende Umsetzung kann künftig ebenfalls haftungsrelevant werden.

Auch Aufsichtsgremien geraten zunehmend unter Druck

Die Verantwortung liegt nicht allein beim Vorstand.
Aufsichtsräte, Verwaltungsräte oder Vertreterversammlungen müssen ihre Überwachungsfunktion aktiv wahrnehmen.

Dazu gehören insbesondere:

  • kritisches Hinterfragen großer Einzelinvestitionen,
  • regelmäßige Überprüfung der Anlagestrategie,
  • Sicherstellung einer angemessenen Risikoberichterstattung,
  • Dokumentation der eigenen Überwachungstätigkeit.

Gerade bei hohen Verlusten wird häufig untersucht, ob Aufsichtsgremien ihre Kontrollaufgaben ausreichend wahrgenommen haben.

Warum eine D&O-Versicherung für Versorgungswerke unverzichtbar ist

Die Vermögenswerte vieler Versorgungswerke bewegen sich heute im Milliardenbereich.
Entsprechend hoch können potenzielle Schadenersatzforderungen gegen Organmitglieder ausfallen.

Eine moderne D&O-Versicherung sollte daher insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

  • hohe und marktgerechte Versicherungssummen,
  • ausreichende Absicherung von Kapitalanlageentscheidungen,
  • Schutz für ehemalige Organmitglieder,
  • lange Nachhaftungszeiträume,
  • Deckung von Verteidigungskosten bereits bei behördlichen Untersuchungen,
  • Absicherung von Verwaltungs- und Aufsichtsgremien.

Fazit

Die Fälle der vergangenen Jahre zeigen deutlich: Nicht nur Banken, Versicherer oder börsennotierte Unternehmen stehen unter Beobachtung. Auch Versorgungswerke geraten zunehmend in den Fokus von Mitgliedern, Medien und Aufsichtsbehörden.
Der mögliche Verlust von 58 Mio. Euro beim hessischen Anwälte-Versorgungswerk ist mehr als nur eine unglückliche Immobilieninvestition. Er verdeutlicht die enorme Verantwortung, die Vorstände und Aufsichtsgremien bei der Verwaltung von Milliardenvermögen tragen.

Die zentrale Frage lautet nicht mehr, ob eine Kapitalanlage scheitern kann. Die Frage ist, ob die Entscheidungsträger nachweisen können, dass sie ihre Verantwortung mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen haben.

Autor:
Marcel Braun
CEO
hendricks GmbH

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