In der Unternehmenspraxis gewinnen rechtliche Risiken zunehmend an Bedeutung. Vor allem Strafverfahren gegen Organmitglieder und Unternehmensmitarbeiter bergen hohe finanzielle und persönliche Risiken. Viele Unternehmen verlassen sich auf die Strafrechtsschutzausschnittdeckung ihrer D&O‑Versicherung, um diese Risiken abzusichern. Doch dieser Ansatz birgt erhebliche Lücken. Eine separate Strafrechtsschutzversicherung ist aus mehreren Gründen unverzichtbar.
1. Begrenzte Regelungsdichte der D&O‑Strafrechtsschutzausschnittdeckung
Die Leistungen der Strafrechtsschutzausschnittdeckung in einer D&O‑Police sind meist nur rudimentär geregelt. Während klassische Strafrechtsschutzbedingungen oft mehr als 30 Seiten umfassen, beschränkt sich der Regelungsumfang der D&O‑Ausschnittdeckung auf wenige Zeilen. Dies führt in Schadenfällen häufig zu Unklarheiten und Diskussionen mit dem Versicherer, die den gewünschten Schutz erheblich beeinträchtigen können. Eine eigenständige Strafrechtsschutzversicherung bietet hingegen klar definierte und umfassende Regelungen, die im Ernstfall Sicherheit bieten.
2. Umfassender Schutz für alle Beteiligten
Strafverfahren betreffen häufig mehrere Personen gleichzeitig — von Vorständen und Geschäftsführer:innen bis hin zu Mitarbeitenden und externen Berater:innen. Der Schutzbereich einer separaten Strafrechtsschutzversicherung erstreckt sich auf diesen erweiterten Personenkreis. Eine gute Verteidigung aller involvierten Personen liegt im Interesse des Unternehmens, um die Ausweitung von Ermittlungen und Verfahren zu verhindern. Die D&O‑Versicherung hingegen fokussiert sich primär auf die Organmitglieder und schließt andere Beteiligte oft aus.
3. Vermeidung von Deckungskonkurrenzen
Die Kosten eines Strafverfahrens können schnell siebenstellige Beträge erreichen. Diese Ausgaben werden auf die D&O‑Deckungssumme angerechnet und reduzieren somit die Mittel, die für die zivilrechtliche Haftungsabsicherung zur Verfügung stehen. Eine separate Strafrechtsschutzversicherung verhindert diese Konkurrenz um die Deckungssumme und stellt sicher, dass die D&O‑Police weiterhin für zivilrechtliche Ansprüche vollumfänglich zur Verfügung steht.
4. Risiko der Obliegenheitsverletzungen
Die Inanspruchnahme der D&O‑Strafrechtsschutzausschnittdeckung ist oft an umfangreiche Obliegenheiten gebunden. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann nicht nur den strafrechtlichen Schutz, sondern auch den zivilrechtlichen Teil der D&O‑Versicherung gefährden. Im schlimmsten Fall könnte eine strafrechtliche Verurteilung als Indiz für eine vorsätzliche Pflichtverletzung gewertet werden, was den gesamten D&O‑Schutz infrage stellen würde. Eine separate Strafrechtsschutzversicherung bietet hier unabhängigen und stabilen Schutz.
5. Unabhängigkeit von der D&O‑Versicherung
Eine eigenständige Strafrechtsschutzversicherung agiert losgelöst von der D&O‑Police. Dies bedeutet, dass die Interessen des Versicherers in Bezug auf zivilrechtliche Haftungsfragen nicht die strafrechtliche Verteidigung beeinflussen können. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verteidigung uneingeschränkt im Interesse der versicherten Person erfolgt, ohne auf mögliche Interessenkonflikte zwischen zivil- und strafrechtlichem Schutz zu achten.
6. Schutz vor Reputationsschäden
Strafverfahren ziehen nicht nur rechtliche, sondern auch reputative Risiken nach sich. Eine eigenständige Strafrechtsschutzversicherung bietet umfassende Unterstützung, um im medialen und öffentlichen Raum professionell zu agieren. Dazu gehört auch die Kostenübernahme für PR-Beratung oder Krisenkommunikation, die in der D&O‑Police oftmals nicht vorgesehen ist.
7. Spezialisierte Leistungen und Partnernetzwerke
Eine separate Strafrechtsschutzversicherung bietet Zugang zu spezialisierten Anwälten und einem breiten Partnernetzwerk, das für die Verteidigung in komplexen und vielschichtigen Verfahren erforderlich ist. Ferner bietet eine Strafrechtsschutzversicherung den entscheidenden Vorteil, dass – im Gegensatz zu einer Strafrechtsschutzausschnittsdeckung im Rahmen einer D&O Versicherung – jegliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Rahmen der Berufsausübung begangen werden, versichert sind und es keinen Bezug zu einem zivilrechtlichen Anspruch gegen den Beschuldigten geben muss.
Fazit
Die Strafrechtsschutzausschnittsdeckung in einer D&O‑Police ist kein Ersatz für eine vollwertige Strafrechtsschutzversicherung. Unternehmen, die sich auf diese Lösung verlassen, riskieren erhebliche Deckungslücken und potenziell existenzbedrohende Konsequenzen. Eine separate Strafrechtsschutzversicherung bietet umfassenden Schutz, klare Regelungen und verhindert Deckungskonflikte. Sie ist ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen, die sich effektiv gegen strafrechtliche Risiken absichern möchten.
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