Die Haftungssituation für Aufsichtsräte hat sich fundamental verändert. Was lange als „theoretisches Risiko“ galt, ist heute gelebte Praxis in großen Haftungsfällen.

Die zentrale Entwicklung:
Aufsichtsräte geraten zunehmend direkt in die Haftung – und häufig aus einer Richtung, die viele unterschätzen: aus dem eigenen Organ heraus.

1. Neue Risikodynamik: Der Aufsichtsrat im Visier des Vorstands

In modernen Managerhaftungsprozessen ist ein klarer Trend erkennbar:

Streitverkündungen gegenüber dem Aufsichtsrat nehmen deutlich zu.

Das bedeutet konkret:

  • Vorstände verteidigen sich, indem sie dem Aufsichtsrat Mitverantwortung zuschreiben
  • Der Aufsichtsrat wird aktiv in laufende Verfahren einbezogen
  • Aus einer reinen Kontrollfunktion wird plötzlich ein prozessuales Eigenrisiko

Die strategische Logik dahinter ist klar:
Verantwortung wird verteilt – und Haftung gleich mit.

Für Aufsichtsräte hat das eine gravierende Konsequenz:
Sie können jederzeit Teil eines Großschadens werden – auch ohne eigenes aktives Fehlverhalten im engeren Sinne.

2. Praxisbeispiele: Wenn Theorie zur Realität wird

Mehrere prominente Fälle belegen diese Entwicklung:

  • Wirecard – massive Vorwürfe unzureichender Kontrolle
  • Volkswagen (Diesel) – Aufsichtsräte im Fokus von Haftungsdiskussionen
  • Greensill / Bankenkrisen – Vorwürfe mangelnder Überwachung komplexer Risiken

Arcandor – das entscheidende Lehrstück:
Nach der Insolvenz wurden auch Aufsichtsräte in Anspruch genommen.

Die D&O-Deckung war durch Inanspruchnahmen gegenüber Vorständen bereits weitgehend aufgebraucht.

Konsequenz:

  • Der Aufsichtsrat hatte keinen ausreichenden Zugriff mehr auf Versicherungsschutz
  • Haftungsrisiken trafen das Gremium in einer kritischen Phase nahezu ungeschützt

Das ist kein Einzelfall – sondern ein systemisches Problem der klassischen D&O-Strukturen.

3. Das Kernproblem: Strukturelle Interessenkonflikte in der D&O

Die Schadenpraxis zeigt ein klares Muster:

In Manager-Haftungsprozessen kommt es zunehmend zu Streitverkündungen. Es gehört heute zur Verteidigungsstrategie eines Vorstands, dem Aufsichtsrat eine „Mitschuld“ an einem Schaden zuzuschreiben und ihn deswegen in einen laufenden Haftungsprozess gegen den Vorstand zu involvieren.

Ein D&O-Versicherer kann im Ernstfall nicht gleichzeitig die Interessen von Vorstand und Aufsichtsrat vollumfänglich vertreten.

Warum?

  • beide Organe können gegenseitig belastet werden
  • der Versicherer steht in einer Treuepflicht gegenüber mehreren Parteien mit gegenläufigen Interessen
  • Priorisierungen sind faktisch unvermeidbar

Ergebnis:

  • Verzögerungen
  • strategische Unsicherheiten
  • eingeschränkte Verteidigungsqualität

Gerade im kritischen Moment entsteht genau das, was vermieden werden muss: Unsicherheit.

4. Konsequenz: Trennung der Deckung ist zwingend erforderlich

Die logische Antwort auf diese Entwicklung ist eine klare strukturelle Trennung:

Eigenständige D&O-Lösungen für den Aufsichtsrat

Nicht als Ergänzung – sondern als notwendiger Bestandteil moderner Governance-Strukturen.

5. Das hendricks Schutzkonzept: TTT – Two Tier Trigger Policy

hendricks hat genau für diese Herausforderungen ein spezialisiertes Konzept entwickelt:

Die HPTTT ist eine hochwertige D&O-Police für exponierte Entscheider

Kernidee:

  • Aufbau eines eigenständigen „Deckungsturms“

  • Eigene D&O-Police ausschließlich für den Aufsichtsrat
  • Abschluss bei einem Versicherer, der nicht an der Unternehmens-D&O beteiligt ist
  • Klare organisatorische und rechtliche Unabhängigkeit vom Vorstand

Ziel: Vermeidung von Interessenkonflikten – strukturell, nicht nur theoretisch

6. Ihr Vorteil im Schadenfall

Die Unterschiede sind im Ernstfall fundamental:

Klassische Unternehmens-D&O TTT / Two Tier Trigger
Geteilte Deckung Eigene Deckung
Konfliktpotenzial (Vorstand vs. Aufsichtsrat) Klare Trennung
Risiko leerer Deckung (Arcandor) Exklusive Versicherungssumme
Versicherer im Spannungsfeld Unabhängiger Risikoträger
Diskussionen im Schaden Schnelle, klare Abwehr

7. Was wirklich zählt: Qualität im Ernstfall

Die entscheidende Phase beginnt nicht beim Abschluss – sondern im Schadenfall.
Dann gilt:

Keine Diskussionen. Keine Interessenkonflikte. Schnelle Abwehr.

Genau darauf ist TTT ausgerichtet:

  • belastbare Bedingungswerke
  • klare Zuständigkeiten
  • durchsetzungsstarke Schadenbegleitung durch die hendricks Schadenexperten

Fazit

Die Entwicklungen sind eindeutig:

  • steigende Inanspruchnahme
  • zunehmende Einbindung in Haftungsprozesse
  • strukturelle Schwächen klassischer D&O-Programme

Die zentrale Frage lautet daher nicht mehr:
„Bin ich mitversichert?“

sondern:

„Bin ich unabhängig geschützt?“

Mit TTT und der Two Tier Trigger Policy von hendricks schaffen Sie:

  • echte Unabhängigkeit
  • klare Interessenvertretung
  • maximale Sicherheit im Ernstfall

hendricks – Nr. 1 in der Managerhaftung.

Weil es im Schadenfall auf eines ankommt:

Qualität. Geschwindigkeit. Klarheit.

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