Die Haftungssituation für Aufsichtsräte hat sich fundamental verändert. Was lange als „theoretisches Risiko“ galt, ist heute gelebte Praxis in großen Haftungsfällen.
Die zentrale Entwicklung:
Aufsichtsräte geraten zunehmend direkt in die Haftung – und häufig aus einer Richtung, die viele unterschätzen: aus dem eigenen Organ heraus.
1. Neue Risikodynamik: Der Aufsichtsrat im Visier des Vorstands
In modernen Managerhaftungsprozessen ist ein klarer Trend erkennbar:
Streitverkündungen gegenüber dem Aufsichtsrat nehmen deutlich zu.
Das bedeutet konkret:
Die strategische Logik dahinter ist klar:
Verantwortung wird verteilt – und Haftung gleich mit.
Für Aufsichtsräte hat das eine gravierende Konsequenz:
Sie können jederzeit Teil eines Großschadens werden – auch ohne eigenes aktives Fehlverhalten im engeren Sinne.
2. Praxisbeispiele: Wenn Theorie zur Realität wird
Mehrere prominente Fälle belegen diese Entwicklung:
Arcandor – das entscheidende Lehrstück:
Nach der Insolvenz wurden auch Aufsichtsräte in Anspruch genommen.
Die D&O‑Deckung war durch Inanspruchnahmen gegenüber Vorständen bereits weitgehend aufgebraucht.
Konsequenz:
Das ist kein Einzelfall – sondern ein systemisches Problem der klassischen D&O‑Strukturen.
3. Das Kernproblem: Strukturelle Interessenkonflikte in der D&O
Die Schadenpraxis zeigt ein klares Muster:
In Manager-Haftungsprozessen kommt es zunehmend zu Streitverkündungen. Es gehört heute zur Verteidigungsstrategie eines Vorstands, dem Aufsichtsrat eine „Mitschuld“ an einem Schaden zuzuschreiben und ihn deswegen in einen laufenden Haftungsprozess gegen den Vorstand zu involvieren.
Ein D&O‑Versicherer kann im Ernstfall nicht gleichzeitig die Interessen von Vorstand und Aufsichtsrat vollumfänglich vertreten.
Warum?
Ergebnis:
Gerade im kritischen Moment entsteht genau das, was vermieden werden muss: Unsicherheit.
4. Konsequenz: Trennung der Deckung ist zwingend erforderlich
Die logische Antwort auf diese Entwicklung ist eine klare strukturelle Trennung:
Eigenständige D&O‑Lösungen für den Aufsichtsrat
Nicht als Ergänzung – sondern als notwendiger Bestandteil moderner Governance-Strukturen.
5. Das hendricks Schutzkonzept: TTT – Two Tier Trigger Policy
hendricks hat genau für diese Herausforderungen ein spezialisiertes Konzept entwickelt:
Die HPTTT ist eine hochwertige D&O‑Police für exponierte Entscheider
Kernidee:
Ziel: Vermeidung von Interessenkonflikten – strukturell, nicht nur theoretisch
6. Ihr Vorteil im Schadenfall
Die Unterschiede sind im Ernstfall fundamental:
| Klassische Unternehmens‑D&O | TTT / Two Tier Trigger |
|---|---|
| Geteilte Deckung | Eigene Deckung |
| Konfliktpotenzial (Vorstand vs. Aufsichtsrat) | Klare Trennung |
| Risiko leerer Deckung (Arcandor) | Exklusive Versicherungssumme |
| Versicherer im Spannungsfeld | Unabhängiger Risikoträger |
| Diskussionen im Schaden | Schnelle, klare Abwehr |
7. Was wirklich zählt: Qualität im Ernstfall
Die entscheidende Phase beginnt nicht beim Abschluss – sondern im Schadenfall.
Dann gilt:
Keine Diskussionen. Keine Interessenkonflikte. Schnelle Abwehr.
Genau darauf ist TTT ausgerichtet:
Fazit
Die Entwicklungen sind eindeutig:
- steigende Inanspruchnahme
- zunehmende Einbindung in Haftungsprozesse
- strukturelle Schwächen klassischer D&O‑Programme
Die zentrale Frage lautet daher nicht mehr:
„Bin ich mitversichert?“
sondern:
„Bin ich unabhängig geschützt?“
Mit TTT und der Two Tier Trigger Policy von hendricks schaffen Sie:
hendricks – Nr. 1 in der Managerhaftung.
Weil es im Schadenfall auf eines ankommt:
Qualität. Geschwindigkeit. Klarheit.
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