Die Haftungs­si­tuation für Aufsichtsräte hat sich funda­mental verändert. Was lange als „theore­ti­sches Risiko“ galt, ist heute gelebte Praxis in großen Haftungs­fällen.

Die zentrale Entwicklung:
Aufsichtsräte geraten zunehmend direkt in die Haftung – und häufig aus einer Richtung, die viele unter­schätzen: aus dem eigenen Organ heraus.

1. Neue Risiko­dy­namik: Der Aufsichtsrat im Visier des Vorstands

In modernen Manager­haf­tungs­pro­zessen ist ein klarer Trend erkennbar:

Streit­ver­kün­dungen gegenüber dem Aufsichtsrat nehmen deutlich zu.

Das bedeutet konkret:

  • Vorstände vertei­digen sich, indem sie dem Aufsichtsrat Mitver­ant­wortung zuschreiben
  • Der Aufsichtsrat wird aktiv in laufende Verfahren einbe­zogen
  • Aus einer reinen Kontroll­funktion wird plötzlich ein prozes­suales Eigen­risiko

Die strate­gische Logik dahinter ist klar:
Verant­wortung wird verteilt – und Haftung gleich mit.

Für Aufsichtsräte hat das eine gravie­rende Konse­quenz:
Sie können jederzeit Teil eines Großschadens werden – auch ohne eigenes aktives Fehlver­halten im engeren Sinne.

2. Praxis­bei­spiele: Wenn Theorie zur Realität wird

Mehrere promi­nente Fälle belegen diese Entwicklung:

  • Wirecard – massive Vorwürfe unzurei­chender Kontrolle
  • Volks­wagen (Diesel) – Aufsichtsräte im Fokus von Haftungs­dis­kus­sionen
  • Greensill / Banken­krisen – Vorwürfe mangelnder Überwa­chung komplexer Risiken

Arcandor – das entschei­dende Lehrstück:
Nach der Insolvenz wurden auch Aufsichtsräte in Anspruch genommen.

Die D&O‑Deckung war durch Inanspruch­nahmen gegenüber Vorständen bereits weitgehend aufge­braucht.

Konse­quenz:

  • Der Aufsichtsrat hatte keinen ausrei­chenden Zugriff mehr auf Versi­che­rungs­schutz
  • Haftungs­ri­siken trafen das Gremium in einer kriti­schen Phase nahezu ungeschützt

Das ist kein Einzelfall – sondern ein syste­mi­sches Problem der klassi­schen D&O‑Strukturen.

3. Das Kernproblem: Struk­tu­relle Inter­es­sen­kon­flikte in der D&O

Die Schaden­praxis zeigt ein klares Muster:

In Manager-Haftungs­­­pro­­zessen kommt es zunehmend zu Streit­ver­kün­dungen. Es gehört heute zur Vertei­di­gungs­stra­tegie eines Vorstands, dem Aufsichtsrat eine „Mitschuld“ an einem Schaden zuzuschreiben und ihn deswegen in einen laufenden Haftungs­prozess gegen den Vorstand zu invol­vieren.

Ein D&O‑Versicherer kann im Ernstfall nicht gleich­zeitig die Inter­essen von Vorstand und Aufsichtsrat vollum­fänglich vertreten.

Warum?

  • beide Organe können gegen­seitig belastet werden
  • der Versi­cherer steht in einer Treue­pflicht gegenüber mehreren Parteien mit gegen­läu­figen Inter­essen
  • Priori­sie­rungen sind faktisch unver­meidbar

Ergebnis:

  • Verzö­ge­rungen
  • strate­gische Unsicher­heiten
  • einge­schränkte Vertei­di­gungs­qua­lität

Gerade im kriti­schen Moment entsteht genau das, was vermieden werden muss: Unsicherheit.

4. Konse­quenz: Trennung der Deckung ist zwingend erfor­derlich

Die logische Antwort auf diese Entwicklung ist eine klare struk­tu­relle Trennung:

Eigen­ständige D&O‑Lösungen für den Aufsichtsrat

Nicht als Ergänzung – sondern als notwen­diger Bestandteil moderner Gover­­nance-Struk­­turen.

5. Das hendricks Schutz­konzept: TTT – Two Tier Trigger Policy

hendricks hat genau für diese Heraus­for­de­rungen ein spezia­li­siertes Konzept entwi­ckelt:

Die HPTTT ist eine hochwertige D&O‑Police für exponierte Entscheider

Kernidee:

  • Aufbau eines eigen­stän­digen „Deckungs­turms“

  • Eigene D&O‑Police ausschließlich für den Aufsichtsrat
  • Abschluss bei einem Versi­cherer, der nicht an der Unternehmens‑D&O beteiligt ist
  • Klare organi­sa­to­rische und recht­liche Unabhän­gigkeit vom Vorstand

Ziel: Vermeidung von Inter­es­sen­kon­flikten – struk­turell, nicht nur theore­tisch

6. Ihr Vorteil im Schadenfall

Die Unter­schiede sind im Ernstfall funda­mental:

Klassische Unternehmens‑D&O TTT / Two Tier Trigger
Geteilte Deckung Eigene Deckung
Konflikt­po­tenzial (Vorstand vs. Aufsichtsrat) Klare Trennung
Risiko leerer Deckung (Arcandor) Exklusive Versi­che­rungs­summe
Versi­cherer im Spannungsfeld Unabhän­giger Risiko­träger
Diskus­sionen im Schaden Schnelle, klare Abwehr

7. Was wirklich zählt: Qualität im Ernstfall

Die entschei­dende Phase beginnt nicht beim Abschluss – sondern im Schadenfall.
Dann gilt:

Keine Diskus­sionen. Keine Inter­es­sen­kon­flikte. Schnelle Abwehr.

Genau darauf ist TTT ausge­richtet:

  • belastbare Bedin­gungs­werke
  • klare Zustän­dig­keiten
  • durch­set­zungs­starke Schaden­be­gleitung durch die hendricks Schaden­ex­perten

Fazit

Die Entwick­lungen sind eindeutig:

  • steigende Inanspruch­nahme
  • zuneh­mende Einbindung in Haftungs­pro­zesse
  • struk­tu­relle Schwächen klassi­scher D&O‑Programme

Die zentrale Frage lautet daher nicht mehr:
„Bin ich mitver­si­chert?“

sondern:

„Bin ich unabhängig geschützt?“

Mit TTT und der Two Tier Trigger Policy von hendricks schaffen Sie:

  • echte Unabhän­gigkeit
  • klare Inter­es­sen­ver­tretung
  • maximale Sicherheit im Ernstfall

hendricks – Nr. 1 in der Manager­haftung.

Weil es im Schadenfall auf eines ankommt:

Qualität. Geschwin­digkeit. Klarheit.

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