Gegen die von den VW-Aktio­nären im Diesel­skandal auf der dies­jäh­rigen Haupt­ver­samm­lung beschlos­senen Vergleiche mit dem ehema­ligen Vorstands­vor­sit­zenden Martin Winter­korn und dem Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sowie den D&O Versi­che­rern gibt es heftigen juris­ti­schen Widerstand.

Die Fami­li­en­hol­ding Porsche SE, das Land Nieder­sachsen und das Emirat Katar haben als Haupt­ak­tio­näre den Verglei­chen mit der nach dem Akti­en­ge­setz erfor­der­li­chen Mehr­heit zugestimmt.

Kämp­fe­ri­sche Minder­heits­ak­tio­näre berufen sich u.a. auf eine noch laufende Sonder­prü­fung und wollen die Beschlüsse der Haupt­ver­samm­lung mit einer akti­en­recht­li­chen Anfech­tungs­klage beim Land­ge­richt Hannover zu Fall bringen.

Notfalls geht der Rechts­streit bis zum Bundes­ge­richtshof. Was es mit der Klage auf sich hat und welche Auswir­kungen der Rechts­streit auf die D&O Scha­den­re­gu­lie­rungs­praxis in Deutsch­land haben wird, erläu­tern Michael Hendricks und Burk­hard Fass­bach in einem Gast­bei­trag im ameri­ka­ni­schen Fach­journal D&O Diary

Quelle: The D&O Diary