Die Schiffskollision vor England wirft Fragen auf. Noch während der Tanker STENA IMMACULATE brennt, gerät der Kapitän des Kollisionsgegners SOLONG in Untersuchungshaft wegen fahrlässiger Tötung in England.
Wie muss es sich anfühlen, jetzt in der Haut des Kapitäns zu stecken? Kapitäne und Schiffsoffiziere werden sich fragen, bin ich in einem solchen Fall ausreichend versichert? Ihre Reedereien werden sie mit Verweis auf die Haftpflichtversicherung des Schiffes – P&I – beruhigen. Aber reicht das in allen Fällen aus? Und was ist mit den Entscheidungsträgern an Land, denen die Organisation und Kontrolle der Flotte obliegt? Hier muss es gar nicht der große Kollisionsschaden sein. Allein die zu Sanktionen sowie Daten- und Umweltschutz bestehenden Vorschriften sind ein Minenfeld für jeden Entscheidungsträger. Und ständig kommen neue Regularien hinzu. Damit ist auch das Landpersonal permanent dem Risko strafrechtlicher Verfolg ausgesetzt. Ein Fehler hinsichtlich Ladung, Zollbestimmungen, Routen- und Hafenplanung oder Zahlungsanweisungen vermag bereits strafrechtliche Ermittlungen auszulösen.
Hinzu kommt bei Schäden das Risiko zivilrechtlicher Inanspruchnahmen, sei es durch die eigene Gesellschaft oder durch Dritte. Organe – also insbesondere Geschäftsführer und Vorstände – haften grundsätzlich persönlich und dies unbeschränkt. Viele deutsche Schifffahrtsunternehmen verlassen sich hier auf eine speziell für Reeder und Schiffsmanager zugeschnittene Haftpflichtversicherung aus dem englischen Markt, basierend auf UK-Recht. Aber deckt diese Organhaftungsrisiken in deutschen Unternehmen vollumfänglich ab? Anders gefragt, ersetzt dies eine gute D&O‑Deckung, bestenfalls ergänzt um eine separate Strafrechtsschutzversicherung?
An dieser Stelle nur so viel:
Da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt, trifft die Strafverfolgung die Mitarbeiter eines Unternehmens. Gute Strafrechtsschutzversicherungen für Unternehmen schützen hier alle Mitarbeiter – sei es auf See oder an Land – und dies weltweit.
Für zivilrechtliche Inanspruchnahmen ist eine gute Unternehmens D&O‑Versicherung das richtige „Rettungsmittel“, die neben den Kosten im Haftungsfall auch den Schaden deckt. Bei anderen Lösungen mit „Bordmitteln“ gilt es insbesondere zu prüfen, wer zum Kreis der versicherten Personen gehört und ob auch Innenhaftungsansprüche gedeckt sind. So kann auch ein Kollisionsschaden zum D&O‑Fall werden. Etwa dann, wenn die hierfür in Anspruch genommene Reederei im Wege des Innenregresses gegen verantwortliche Mitarbeiter vorgeht
Soweit ein Unternehmen keine solche Deckungen zu Gunsten seiner Mitarbeiter abgeschlossen hat, sollten insbesondere Entscheidungsträger dies selbst für sich tun. Hier sind die persönliche Strafrechtschutzversicherung und die persönliche D&O‑Versicherung die passenden Lösungen. Aber selbst im Falle des Bestehens von Unternehmensdeckungen können zusätzliche persönliche Versicherungen sinnvoll sein. Kommt es zum Streit mit dem Arbeitgeber – was in Folge eines Schadens nicht selten ist – muss sich die versicherte Person dann nicht allein auf die Versicherungen des Arbeitgebers verlassen. Eine mögliche (Interessens-) KOLLISION wird somit vermieden.
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