Sich gegen die Risiken des Geschäftsalltags mit einer D&O-Versicherung abzusichern, ist für immer mehr Manager heute selbstverständlich. Eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung für den Vermögensschaden rückt dann oftmals in den Hintergrund. Warum eine Kombination aus beidem durchaus sinnvoll sein kann, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Die Versicherungspolice zur Deckung von Rechtskosten in Manager-Haftungsfällen wurde bereits in den 1970iger Jahren mit den Vermögensschadenrechtsschutz-Bedingungen (VRB) eingeführt. Der große Fortschritt im D&O-Versicherungsmarkt ab der Jahrtausendwende konnte diese Rechtsschutzpolice nicht verdrängen. Denn die D&O-Versicherung bestand anfangs einerseits aus einer gewaltigen Ansammlung von Versicherungsausschlüssen, die die Rechtsschutzpolice teilweise auffangen konnte. Andererseits werden bei der D&O-Versicherung sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf die Deckungssumme angerechnet und können diese im Extremfall komplett verbrauchen. In solchen Fällen befreit der Rechtsschutzversicherer den D&O-Versicherer von der Kostenübernahme.
Die klassische VRB-Police wurde erstmals 2003 mit einem Baustein zur Kostendeckung von Streitigkeiten aus D&O-Versicherungsverträgen ergänzt. Gerade noch vor der Covid-19-Pandemie ist ein weiterer Baustein in ein Makler-Rechtsschutz-Wording geraten. Er betrifft Beratungskosten zur Abwendung einer Insolvenz.
Die Deckung funktioniert wie folgt: Befürchtet die Geschäftsleitung eine drohende Zahlungsunfähigkeit, wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer entsprechenden Feststellung beauftragt. Lautet das Ergebnis, dass keine Zahlungsunfähigkeit droht, sind die Kosten für die Feststellung von der Versicherungsnehmerin zu tragen. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO übernimmt der Versicherer die Kosten der Begutachtung und im Rahmen eines Sublimits von bis zu 1 Mio. Euro außerdem die Kosten einer Rechtsberatung, einer Sanierungsberatung und einer rechtsanwaltlichen Beratung im Hinblick auf die Auswahl der für das Unternehmen bestmöglichen Strategie vor dem Insolvenzantrag. Wird mit Hilfe der Sanierungsberatung die drohende Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft abgewendet, hat die Versicherungsnehmerin dem Versicherer 50 % der gezahlten Kosten aus liquiden Mitteln zurückzuerstatten.
Mit den seit Anfang 2021 geltenden Veränderungen im Insolvenzrecht erlangt der neue Rechtsschutzbaustein gewiss eine noch größere Bedeutung. Im Zusammenspiel mit der D&O-Versicherung ist er auch als Entlastung des D&O-Versicherers zu begreifen, da mit Abwendung einer möglichen Insolvenz Haftungsrisiken minimiert werden, die ansonsten in den Bereich der D&O-Versicherung fallen würden. Im Ergebnis steht also die Daseinsberechtigung der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung deutlich außer Frage.
Viele Unternehmen haben den Versicherungsschutz gerade noch rechtzeitig vor den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erworben. Für von Covid-19 stark betroffenen Branchen ist Versicherungsschutz nicht oder nur eingeschränkt erhältlich. Wie in der Rechtsschutzsparte üblich kann auch für Risiko-Branchen vereinzelt Versicherungsschutz mit Wartezeiten erworben werden.
Ausführlich hat sich Michael Hendricks mit diesem Thema in einem Beitrag für die Zeitschrift VersicherungsPraxis 12/2020 | 01/2021 befasst.
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Weitere Informationen zu der Fachzeitschrift des GVNW finden Sie hier.
Quelle: „Die Vermögensschaden- und Strafrechtsschutzversicherung, eine Antwort auf die Frage der Daseinsberechtigung.“, VersicherungsPraxis
Veröffentlicht am: Dezember 2020 / Januar 2021
Autor: Michael Hendricks