Herr Helmich, die Börsen sind auf Rekord­kurs. 2023 ist damit zu rechnen, dass wieder häufiger deut­sche Emis­sionen an den Markt gehen. hendricks hat dafür eine Prospekt­haft­pflicht­ver­si­che­rung entwi­ckelt. Was genau zeichnet die Police aus?

Marcus Helmich:
Unsere Public Offe­ring of Secu­ri­ties Insu­rance – kurz HPPOSI genannt – sichert Unter­nehmen gegen das Prospekt­haf­tungs­ri­siko ab. Wer Wert­pa­piere wie Aktien oder Anleihen heraus­gibt, muss seine Inves­toren ausführ­lich über die Chancen und Risiken der Geld­an­lage infor­mieren. Gelingt das nicht und fahren Anleger mit solchen Wert­pa­pieren dann Verluste ein, können allen an der Wert­pa­pier­emis­sion Betei­ligten bis zu zehn Jahre nach der Heraus­gabe empfind­liche Scha­den­er­satz­for­de­rungen drohen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, schalten Unter­nehmen heute diverse Spezia­listen ein, wenn sie Emis­si­ons­pro­spekte heraus­geben. Solche Prospekte umfassen oft Hunderte von Seiten. Warum sind sie trotzdem noch so riskant?

Marcus Helmich:
Die Heraus­gabe eines Wert­pa­pier­pro­spekts ist deshalb so risi­ko­reich, weil ihre Emit­tenten nicht nur für die falsche Darstel­lung von Tatsa­chen, falsche Wertungen oder unent­schuldbar leicht­fer­tige Prognosen haften, sondern auch dann, wenn sie Tatsa­chen, Risiken oder Inter­es­sen­kon­flikte verschwiegen haben, die für die Anla­ge­ent­schei­dung wichtig gewesen wären. Ein Beispiel: Den Käufer einer Neuemis­sion unvoll­ständig infor­miert zu haben, kann leider auch bedeuten, dass man ihm Umstände vorent­halten hat, die sich viel­leicht erst nach der Veröf­fent­li­chung des Prospekts ergeben haben. Um solche Infor­ma­ti­ons­lü­cken zu vermeiden, verpflichtet das Wert­pa­pier­pro­spekt­ge­setz Emit­tenten dazu, solche Umstände in Form von Prospekt­nach­trägen zu benennen. Schon das zeigt, wie komplex solche Emis­sionen sind.

Wenn ich Spezia­listen zu Rate ziehe, muss ich als Manager doch eigent­lich auf der sicheren Seite sein?

Marcus Helmich:
Von wegen. Die betei­ligten Banken, Anwalts­kanz­leien oder auch Wirt­schafts­prüfer lassen sich in der Regel von der Haftung frei­stellen – wohl­wis­send, mit welchem Risiko sie es zu tun haben. Egal, wie viele Spezia­listen Unter­nehmen auch bei einer Wert­pa­pier­emis­sion einschalten, die größte Verant­wor­tung tragen das Unter­nehmen und seine Manager selbst. Viele Vorstände spüren eine Riesen­last auf ihren Schul­tern – vor allem, wenn es um einen Börsen­gang geht, denn die aller­meisten von ihnen ziehen solche Projekte im Berufs­leben nur einmal durch.

„Viele Vorstände ziehen solche Projekte im Berufs­leben nur einmal durch.“

Welchen Schutz bietet die HPPOSI?

Marcus Helmich:
Das Schutz­prinzip der HPPOSI basiert auf drei Säulen: Als Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die HPPOSI den Aufwand für die Prüfung der Haft­pflicht­frage, springt für die Kosten ein, die sich aus der Abwehr unbe­rech­tigter Scha­den­er­satz­for­de­rungen ergeben und befrie­digt berech­tigte Ansprüche. Vor allem bei Börsen­gängen müssen Manager häufig auf Road­shows, Pres­se­kon­fe­renzen oder in Inter­views mit Jour­na­listen Stel­lung beziehen.

Sind diese State­ments auch durch die HPPOSI abgesichert?

Marcus Helmich:
Ja, der Versi­che­rungs­schutz der HPPOSI ist beson­ders weit­ge­hend. Sämt­liche unrich­tigen, unvoll­stän­digen oder auch unter­las­senen Angaben, die bei der Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung der Wert­pa­pier­her­aus­gabe gemacht werden, sind abgesichert.

Viele Unter­nehmen haben bereits eine D&O-Versicherung. Warum reicht diese Absi­che­rung allein nicht aus?

Marcus Helmich:
Die D&O-Versicherung ist eine Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die das Unter­nehmen zugunsten aller ihrer Organ­mit­glieder abschließt, also seiner Vorstands- und Aufsichts­rats­mit­glieder sowie der Geschäfts­führer ihrer Toch­ter­ge­sell­schaften. Primärer Schutz­zweck ist die Absi­che­rung des persön­li­chen Haftungs­ri­sikos der Organ­mit­glieder. Die Risiken, die mit einem Börsen­gang oder auch der Heraus­gabe von Wert­pa­pieren gene­rell verbunden sind, beziehen sich zwar nicht nur, aber in erster Linie auf das Unter­nehmen als Emit­tent der Wert­pa­piere. Das Unter­nehmen selbst ist unter der D&O jedoch nicht versi­chert. Daher sollten die Risiken, die sich aus einem Börsen­gang oder der Ausgabe einer Anleihe ergeben können, unbe­dingt separat über eine eigene Prospekt­haf­tungs­ver­si­che­rung mit eigener Deckungs­summe abge­deckt werden.

Wer zählt bei der HPPOSI zum Kreis der Versicherten?

Marcus Helmich:
Das Unter­nehmen als Versi­che­rungs­neh­merin, deren Toch­ter­ge­sell­schaften, sämt­liche Betriebs­an­ge­hö­rige, die veräu­ßernden und kontrol­lie­renden Aktio­näre, aber auch die von der Haftung frei­ge­stellten Mitglieder des Über­nah­me­kon­sor­tiums, also zum Beispiel die an der Wert­pa­pier­emis­sion betei­ligten Mitar­beiter von Banken oder andere Berater.

Was sind weitere High­lights der von Howden hendricks entwi­ckelten Prospekthaftpflichtversicherung?

Marcus Helmich:
Neben der sehr groß­zü­gigen Defi­ni­tion des Versi­che­rungs­falls, den weit gefassten vorsorg­li­chen Rechts­be­ra­tungs­mög­lich­keiten und dem weit gefassten Kreis an Versi­cherten bietet die HPPOSI den großen Vorteil des Hendricks-Anwalts-Netz­werks (HAN) mit einer Auswahl spezia­li­sierter Rechts­an­wälte, deren Vergü­tung mit den Versi­che­rungen nicht mehr abge­stimmt werden muss. Bei inter­na­tio­nalen Scha­den­fällen decken die HPPOSI auch die zum Beispiel in den USA übli­cher­weise höheren Hono­rare für die Vertei­di­gung durch spezia­li­sierte Anwälte und Sachverständige.

Marcus Helmich
verant­wortet als Director Retail bei dem unab­hän­gigen Spezi­al­makler hendricks GmbH das Direkt­kun­den­ge­schäft. Der Voll­ju­rist verfügt über lang­jäh­rige Erfah­rung in der Absi­che­rung von D&O- und Prospekthaftungsrisiken.