Die Fachzeitschrift des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft VersicherungsPraxis hat den Artikel von Heiko Lange, Legal Counsel der hendricks GmbH, zum Thema „Schiedsgericht für D&O-Schadenfälle? Vorbehalte auf dem Prüfstand“ in der aktuellen Ausgabe 12/2019 | 1/2020 veröffentlicht. In dem Fachartikel verdeutlicht er die Vorteile eines institutionalisierten Schiedsgerichtsverfahrens in der D&O Versicherung.
Die Experten der hendricks Schadenabteilung begleiten schwerpunktmäßig D&O-Schadenfälle. Kommt es im Rahmen einer platzierten Schadenmeldung nicht zu einer einvernehmlichen Lösung beider Parteien, so sind Ansprüche im Klageweg weiter zu verfolgen. Neben der Finanzierung des klassischen Gerichtsverfahrens ist bei den hendricks D&O-Vertragsbedingungen seit einiger Zeit auch die Möglichkeit eines institutionalisierten Schiedsgerichtsverfahrens gegeben. Die Reaktion auf diese Option spiegelt sich oftmals in Zurückhaltung und Reserviertheit wider, was nicht zuletzt auf fehlende Erfahrungswerte oder bestehende Vorurteile und Vorbehalte zurückzuführen ist – sowohl bei den versicherten Personen als auch bei Versicherungsnehmern. Dieser Tatsache gilt es entgegenzuwirken, denn die Option eines Schiedsgerichtsverfahrens ist im Vergleich zu herkömmlichen Zivilverfahren mit klaren Vorzügen verbunden. Ausschlaggebende Vorteile gegenüber klassischer Gerichtsverfahren zeichnen sich vor allem in den Faktoren Zeit, Vertraulichkeit, Fachkompetenz der Schiedsrichter, Korrekturmöglichkeit sowie die zeitgleiche Klärung von Haftung und Deckung in einem Verfahren.
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Quelle: „Schiedsgericht für D&O-Schadenfälle? Vorbehalte auf dem Prüfstand“, VersicherungsPraxis.
Veröffentlicht am: Dezember 2019 / Januar 2020
Autor: Heiko Lange