Die Fach­zeit­schrift des Gesamt­ver­bands der versi­che­rungs­neh­menden Wirt­schaft Versi­che­rungs­Praxis hat den Artikel von Heiko Lange, Legal Counsel der hendricks GmbH, zum Thema „Schieds­ge­richt für D&O-Schadenfälle? Vorbe­halte auf dem Prüf­stand“ in der aktu­ellen Ausgabe 12/2019 | 1/2020 veröf­fent­licht. In dem Fach­ar­tikel verdeut­licht er die Vorteile eines insti­tu­tio­na­li­sierten Schieds­ge­richts­ver­fah­rens in der D&O Versicherung.

Die Experten der hendricks Scha­den­ab­tei­lung begleiten schwer­punkt­mäßig D&O-Schadenfälle. Kommt es im Rahmen einer plat­zierten Scha­den­mel­dung nicht zu einer einver­nehm­li­chen Lösung beider Parteien, so sind Ansprüche im Klageweg weiter zu verfolgen. Neben der Finan­zie­rung des klas­si­schen Gerichts­ver­fah­rens ist bei den hendricks D&O-Vertragsbedingungen seit einiger Zeit auch die Möglich­keit eines insti­tu­tio­na­li­sierten Schieds­ge­richts­ver­fah­rens gegeben. Die Reak­tion auf diese Option spie­gelt sich oftmals in Zurück­hal­tung und Reser­viert­heit wider, was nicht zuletzt auf fehlende Erfah­rungs­werte oder bestehende Vorur­teile und Vorbe­halte zurück­zu­führen ist – sowohl bei den versi­cherten Personen als auch bei Versi­che­rungs­neh­mern. Dieser Tatsache gilt es entge­gen­zu­wirken, denn die Option eines Schieds­ge­richts­ver­fah­rens ist im Vergleich zu herkömm­li­chen Zivil­ver­fahren mit klaren Vorzügen verbunden. Ausschlag­ge­bende Vorteile gegen­über klas­si­scher Gerichts­ver­fahren zeichnen sich vor allem in den Faktoren Zeit, Vertrau­lich­keit, Fach­kom­pe­tenz der Schieds­richter, Korrek­tur­mög­lich­keit sowie die zeit­gleiche Klärung von Haftung und Deckung in einem Verfahren.

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Quelle: „Schieds­ge­richt für D&O-Schadenfälle? Vorbe­halte auf dem Prüf­stand“, VersicherungsPraxis.
Veröf­fent­licht am: Dezember 2019 / Januar 2020
Autor: Heiko Lange