Schadenabteilung
Wie verhalte ich mich richtig im Schadenfall?
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Mehr InformationenDie Schadenabteilung der hendricks GmbH
Komplexer Bereich D&O/E&O – Starker Partner an Ihrer Seite
Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz in der Schadenbearbeitung bietet unseren KundInnen insbesondere in dem sehr komplexen Bereich der D&O/E&O‑Versicherung beste Voraussetzungen für einen schnellen, sachverständigen sowie persönlichen Service. Schadenhandling und Schadenmanagement sind wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes. Als Inhouse-Schadenabteilung geben wir erste deckungsrechtliche Einschätzungen ab und wenden uns für unsere KundInnen an den jeweiligen Versicherer. Oftmals ist es für den Versicherten in großen Versicherungsunternehmen schwierig, den richtigen Ansprechpartner für einen Schaden zu finden. Diese Arbeit wird in Gänze von uns übernommen.
Auch wenn wir als Versicherungsmakler keine eigene Schadenregulierung vornehmen, ist eine Beratung und Unterstützung des KundInnen im Schadenfall in vielfältiger Hinsicht von Vorteil. Wir sortieren die eingereichten Unterlagen und führen telefonisch ein Erstberatungsgespräch mit dem KundInnen durch, in welchem wir auch mögliche versicherungsrechtliche Probleme ansprechen.
Aufgrund der Tatsache, dass die hendricks GmbH ihre eigenen Wordings von den jeweiligen Versicherern zeichnen lässt, verfügen unsere MitarbeiterInnen über eine sehr hohe Expertise und etwaige Deckungsversagungen der Versicherer werden umgehend rechtlich durch uns hinterfragt. Die JuristInnen der Schadenabteilung erstellen im Fall der unberechtigten Deckungsversagung durch den Versicherer umfangreiche rechtliche Stellungnahmen. Sollten diese ebenfalls nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, suchen wir das persönliche Gespräch mit dem Versicherer – der KundInnen hat folglich einen starken Partner an seiner Seite, der ihn in jeder Hinsicht gegenüber dem Versicherer unterstützt.
hendricks Schadenmanagement
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Mehr InformationenRechtsanwältInnen und ausgewiesene Financial Lines Experten sind für Sie tätig
Eine hochkompetente Bearbeitung insbesondere von D&O/E&O/Strafrechtsschutz-Fällen ist bei uns gewährleistet, weil unsere Schadenabteilung ausschließlich mit RechtsanwältInnen besetzt ist, die über vertieftes Fachwissen und einen reichen Erfahrungsschatz verfügen. Mit über 500 Neuschäden pro Jahr stehen die 5 SchadenexpertInnen in der Schadenabteilung permanent “im Training“.
Die zahlreichen Erfahrungen aus unterschiedlichsten Lebenssachverhalten fließen in die Fortentwicklung der bestehenden Bedingungswerke sowie in gänzlich neue Produkte ein – wie z.B. in unsere neue HPCO Compliance Rechtsschutzversicherung. Eine Schadendatenbank mit der Essenz aus mehr als 1000 D&O/E&O‑Fällen zeugt von unserer Schaden- sowie Produktkompetenz.
Eigenes Rechtsanwaltsnetzwerk
Aus unserem Netzwerk von RechtsanwältInnen, mit denen wir seit Jahren
erfolgreich zusammenarbeiten, kann den KundInnen im Schadenfall der für den konkreten Rechtsbereich optimale Rechtsbeistand an die Seite gestellt werden.
Die Stundensätze der RechtsanwältInnen des Anwaltsnetzwerkes sind bereits mit den jeweiligen Versicherern abgestimmt, sodass es keine Schwierigkeiten im Hinblick auf die Höhe der Stundensätze gibt. Es gilt ebenfalls als vereinbart, dass AnwältInnen aus dem Partnernetzwerk in Versicherungsfällen ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werden dürfen.
Schadenabteilung als Schnittstelle zwischen KundInnen und Versicherer
Die Schadenabteilung fungiert im Versicherungsfall als Schnittstelle zwischen dem KundInnen und dem Versicherer. Wenn es einmal erforderlich ist, werden wir den KundInnen ebenfalls bei einer Deckungsklage gegen den Versicherer unterstützen. Auch hier gibt es wiederum spezielle FachanwältInnen für Deckungsklagen im D&O/E&O‑Versicherungsbereich, mit denen wir im Anwaltsnetzwerk zusammenarbeiten.
Mit unserer speziellen Deckungsklage-Rechtsschutzversicherung und unserem wertvollen Schadenservice sind unsere KundInnen selbst im “Worst-Case“ bestens gewappnet.
Rechtsberatung rund um D&O
Der Abschluss und die Betreuung von D&O‑Versicherungspolicen sowie die Bearbeitung möglicher Haftungsfälle sind naturgemäß häufig mit einer Rechtsberatung verbunden. Versicherungsmaklern ist es allerdings untersagt, Unternehmen und D&O‑versicherte Personen rechtlich zu beraten.
Daher binden wir – nach vorheriger Absprache – in Ihrem und in unserem Interesse die Rechtsanwaltsgesellschaft Hendricks Rechtsanwälte ein.
Michael Hendricks
Hendricks Rechtsanwälte
Ihre zentrale
Ansprechpartnerin