Schaden­ab­teilung
Wie verhalte ich mich richtig im Schadenfall?

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Die Schaden­ab­teilung der hendricks GmbH

Komplexer Bereich D&O/E&O – Starker Partner an Ihrer Seite

Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz in der Schaden­be­ar­beitung bietet unseren KundInnen insbe­sondere in dem sehr komplexen Bereich der D&O/E&O‑Versicherung beste Voraus­set­zungen für einen schnellen, sachver­stän­digen sowie persön­lichen Service. Schaden­handling und Schaden­ma­nagement sind wesent­liche Bestand­teile des Versi­che­rungs­schutzes. Als Inhouse-Schaden­ab­teilung geben wir erste deckungs­recht­liche Einschät­zungen ab und wenden uns für unsere KundInnen an den jewei­ligen Versi­cherer. Oftmals ist es für den Versi­cherten in großen Versi­che­rungs­un­ter­nehmen schwierig, den richtigen Ansprech­partner für einen Schaden zu finden. Diese Arbeit wird in Gänze von uns übernommen.

Auch wenn wir als Versi­che­rungs­makler keine eigene Schaden­re­gu­lierung vornehmen, ist eine Beratung und Unter­stützung des KundInnen im Schadenfall in vielfäl­tiger Hinsicht von Vorteil. Wir sortieren die einge­reichten Unter­lagen und führen telefo­nisch ein Erstbe­ra­tungs­ge­spräch mit dem KundInnen durch, in welchem wir auch mögliche versi­che­rungs­recht­liche Probleme ansprechen.

Aufgrund der Tatsache, dass die hendricks GmbH ihre eigenen Wordings von den jewei­ligen Versi­cherern zeichnen lässt, verfügen unsere Mitar­bei­te­rInnen über eine sehr hohe Expertise und etwaige Deckungs­ver­sa­gungen der Versi­cherer werden umgehend rechtlich durch uns hinter­fragt. Die Juris­tInnen der Schaden­ab­teilung erstellen im Fall der unberech­tigten Deckungs­ver­sagung durch den Versi­cherer umfang­reiche recht­liche Stellung­nahmen. Sollten diese ebenfalls nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, suchen wir das persön­liche Gespräch mit dem Versi­cherer – der KundInnen hat folglich einen starken Partner an seiner Seite, der ihn in jeder Hinsicht gegenüber dem Versi­cherer unter­stützt.

hendricks Schaden­ma­nagement

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Rechts­an­wäl­tInnen und ausge­wiesene Financial Lines Experten sind für Sie tätig

Eine hochkom­pe­tente Bearbeitung insbe­sondere von D&O/E&O/Strafrechtsschutz-Fällen ist bei uns gewähr­leistet, weil unsere Schaden­ab­teilung ausschließlich mit Rechts­an­wäl­tInnen besetzt ist, die über vertieftes Fachwissen und einen reichen Erfah­rungs­schatz verfügen. Mit über 500 Neuschäden pro Jahr stehen die 5 Schaden­ex­per­tInnen in der Schaden­ab­teilung permanent “im Training“.

Die zahlreichen Erfah­rungen aus unter­schied­lichsten Lebens­sach­ver­halten fließen in die Fortent­wicklung der bestehenden Bedin­gungs­werke sowie in gänzlich neue Produkte ein – wie z.B. in unsere neue HPCO Compliance Rechts­schutz­ver­si­cherung. Eine Schaden­da­tenbank mit der Essenz aus mehr als 1000 D&O/E&O‑Fällen zeugt von unserer Schaden- sowie Produkt­kom­petenz.

Eigenes Rechts­an­walts­netzwerk

Aus unserem Netzwerk von Rechts­an­wäl­tInnen, mit denen wir seit Jahren
erfolg­reich zusam­men­ar­beiten, kann den KundInnen im Schadenfall der für den konkreten Rechts­be­reich optimale Rechts­bei­stand an die Seite gestellt werden.

Die Stunden­sätze der Rechts­an­wäl­tInnen des Anwalts­netz­werkes sind bereits mit den jewei­ligen Versi­cherern abgestimmt, sodass es keine Schwie­rig­keiten im Hinblick auf die Höhe der Stunden­sätze gibt. Es gilt ebenfalls als vereinbart, dass Anwäl­tInnen aus dem Partner­netzwerk in Versi­che­rungs­fällen ohne vorherige Abstimmung mit dem Versi­cherer beauf­tragt werden dürfen.

Schaden­ab­teilung als Schnitt­stelle zwischen KundInnen und Versi­cherer

Die Schaden­ab­teilung fungiert im Versi­che­rungsfall als Schnitt­stelle zwischen dem KundInnen und dem Versi­cherer. Wenn es einmal erfor­derlich ist, werden wir den KundInnen ebenfalls bei einer Deckungs­klage gegen den Versi­cherer unter­stützen. Auch hier gibt es wiederum spezielle Fachan­wäl­tInnen für Deckungs­klagen im D&O/E&O‑Versicherungsbereich, mit denen wir im Anwalts­netzwerk zusam­men­ar­beiten.

Mit unserer spezi­ellen Deckungs­klage-Rechts­schutz­ver­si­cherung und unserem wertvollen Schaden­service sind unsere KundInnen selbst im “Worst-Case“ bestens gewappnet.

Rechts­be­ratung rund um D&O

Der Abschluss und die Betreuung von D&O‑Versicherungspolicen sowie die Bearbeitung möglicher Haftungs­fälle sind natur­gemäß häufig mit einer Rechts­be­ratung verbunden. Versi­che­rungs­maklern ist es aller­dings untersagt, Unter­nehmen und D&O‑versicherte Personen rechtlich zu beraten.

Daher binden wir – nach vorhe­riger Absprache – in Ihrem und in unserem Interesse die Rechts­an­walts­ge­sell­schaft Hendricks Rechts­an­wälte ein.

Direkt zur Kanzlei →

Michael Hendricks
Hendricks Rechts­an­wälte

m.​hendricks@​hendricks-​rechtsanwaelte.​de

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