Wirtschaftsstrafrecht Grundlagen
Wirtschaftskriminalität
Geheime Preisabsprachen oder ganz einfach nur eine kleine Aufmerksamkeit für den Kunden können ebenso unangenehme Kettenreaktionen auslösen. Und das passiert öfter, als man denkt. Immer häufiger bekommen Unternehmen und deren Manager Besuch von der Staatsanwaltschaft. Vom kleinen und mittelständischen Betrieb bis hin zum DAX-Konzern. Die Ermittler haben alle Hände voll zu tun und sind mittlerweile immer besser spezialisiert.
Untreue und Korruption sind zwei Kernthemen des Wirtschaftsstrafrechts. In dieser Videoreihe werden diese Themen ebenfalls genauer betrachtet.
Einleitung und Vorstellung der Interviewgäste:
Prof. Dr. Jürgen Wessing (Fachanwalt für Strafrecht)
Anton Winkler (Vorsitzender Richter beim Landgericht München I)
Ob Schmiergeldzahlung, Schwarze Kassen, Umweltdelikte oder verschleppte Insolvenzen – wenn die Behörden ermitteln, geht es ihnen keineswegs darum, die juristische Person, also das Unternehmen, zur Verantwortung zu ziehen, sondern den Unternehmensleiter und die verantwortlichen Mitarbeiter.
Wirtschaftsdelikte haben Hochkonjunktur, warum ist das so?
Was sind die Erkennungszeichen des heutigen Wirtschaftsstrafrechts
Aufzählung der Brennpunkte im Wirtschaftsstrafrecht.
Wo kommt es denn am häufigsten zu Schadenfällen? D&O-Experte Michael Hendricks deckt auf.
Was versteht man unter dem strafrechtlichen Delikt der Untreue?
Untreue im Wirtschaftsstrafrecht
Kernelemente des Tatbestands der Korruption
Internationale Sichtweise
In manchen Ländern würden Unternehmen ohne Korruption gar nicht erst Fuß fassen können. Stimmt das?
Nach deutschem Recht wir unterschieden zwischen Korruption unter Beteiligung von Amtsträgern und ohne Beteiligung von Amtsträgern, was versteht man darunter?
Häufig sind es nicht die Geschäftsführer oder Manager der oberen Führungsebene sondern die Mitarbeiter, die schnell auf die schiefe Bahn geraten können.
Was sind die Warnsignale oder Indikatoren, die auf mögliche Korruptionsfälle hinweisen?
Können Aufsichtsräte, Geschäftsführer oder Vorstände im Falle von Mitarbeiterkorruption eigentlich auch zur Verantwortung gezogen werden?