D&O-Versicherung Selbstbehalte von Managern
Selbstbehalte von Managern in D&O-Versicherungen
Ein Großteil der Vorstände deutscher Aktiengesellschaften ist verpflichtet, persönliche Selbstbeteiligungen mit den 1,5-fachen der jährlichen Bruttovergütung in dem D&O-Versicherungsvertrag des Unternehmens zu vereinbaren. Die Diskussionen über die Einführung der Selbstbeteiligung waren vielschichtig. Auf die wichtigsten und häufigsten Fragestellungen geht der D&O-Experte Michael Hendricks ein.
Wer schließt eine D&O-Versicherung ab?