D&O-Versicherung Selbstbehalte von Managern
Selbstbehalte von Managern in D&O-Versicherungen
Ein Großteil der Vorstände deutscher Aktiengesellschaften ist verpflichtet, persönliche Selbstbeteiligungen mit den 1,5-fachen der jährlichen Bruttovergütung in dem D&O-Versicherungsvertrag des Unternehmens zu vereinbaren. Die Diskussionen über die Einführung der Selbstbeteiligung waren vielschichtig. Auf die wichtigsten und häufigsten Fragestellungen geht der D&O-Experte Michael Hendricks ein.
Im Zusammenhang mit der Konstruktion entsprechender Versicherungsverträge sind zahlreiche Fragen aufgetreten, die sich aufgrund unklarer Gesetzeslage nicht deutlich beantworten lassen.
Ist die Versicherung für D&O-Selbstbehalte weit verbreitet?
Wer schließt eine D&O-Versicherung ab?
Wer schließt eine D&O-Versicherung ab?
Wie hoch sind die Versicherungsprämien für diese privaten Deckungen?
Gibt es Spezialversicherer für Selbstbehaltsdeckungen?
Kann eine Selbstbeteiligung auch mehrfach in einem Jahr fällig werden?
Müssen die D&O-Versicherungs-Verträge auch fortgesetzt werden, wenn der Vorstand beim Unternehmen nicht mehr tätig ist?
Gilt eine Selbstbeteiligung eigentlich auch dann, wenn das Unternehmen im D&O-Vertrag keine solche Vereinbarung hat?
Was passiert, wenn in einem Haftungsfall Vorstand und Aufsichtsrat zu einem Vergleich finden. Gilt dann der Selbstbehalt auch?
Kann der Selbstbehalte überhaupt nach Vorstellung des Gesetzgebers entsprechend disziplinieren?
Statement von Michael Hendricks zur Selbstbeteiligung von Managern in D&O-Versicherungen.
Michael Hendricks fasst die wichtigsten Punkte beim Thema Selbstbehalt für Manager in D&O-Versicherungen zusammen