HOME Ratgeber D&O-Versicherung - Das sollten Sie wissen

D&O-Versicherung - Das sollten Sie wissen

D&O – Die Managerhaftpflicht-Versicherung

Vom Konzern­vor­stand über den Aufsichtsrat bis hin zum Geschäfts­führer eines mittel­stän­di­schen Unter­neh­mens – wer als Unter­neh­mens­leiter auf der sicheren Seite stehen und nicht mit seinem privaten Vermögen haften will, für den ist die Mana­ger­haft­pflicht-Versi­che­rung, auch D&O-Police oder Manager-Versi­che­rung genannt, uner­läss­lich. Immer häufiger werden Manager mit Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen konfron­tiert. Nicht selten geht es hier um Millio­nen­for­de­rungen. Oftmals sind es die Unter­nehmen selbst, die Ansprüche gegen das eigene Manage­ment geltend machen. Aber auch Vertrags­partner, Wett­be­werber oder Behörden werfen Unter­nehmen und deren Organen verstärkt Pflicht­schutz­ver­let­zungen vor.

Die hendricks GmbH zählt mit über 25 Jahren Erfah­rung zu den Wegbe­rei­tern des D&O-Schutzes in Deutsch­land. Der Markt­führer entwi­ckelt Lösungen für D&O-Versicherungen, um exis­tenz­be­dro­hende Risiken im Scha­den­fall zu minimieren.

D&O steht für Direc­tors and Offi­cers, was nach ameri­ka­ni­schem Sprach­ge­brauch die Vorstände und Aufsichts­räte aus dem deut­schen Rechts­system erfasst.

Die D&O-Versicherung ist eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Manager und wird deshalb auch Mana­ger­haft­pflicht-Versi­che­rung genannt. Hiermit werden sämt­liche Mana­ger­tä­tig­keiten, vom opera­tiven Geschäft bis hin zu stra­te­gi­schen Entschei­dungen, haftungs­recht­lich abgedeckt.

Zum Video: Der D&O-Expertenratgeber

Wird ein Mitglied der Unter­neh­mens­lei­tung wegen einer Pflicht­ver­let­zung in Anspruch genommen, deckt eine D&O-Versicherung die hohen Anwalts- und Gerichts­kosten zur Abwehr eines unbe­grün­deten Anspruchs und die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft garan­tiert bei ausrei­chend hoher Deckungs­summe den Scha­dens­aus­gleich im Falle berech­tigter Haftungsansprüche.

Jedes Unter­nehmen – von der Mini GmbH bis hin zur Akti­en­ge­sell­schaft – sollte sich ernst­haft damit ausein­an­der­setzen, seine Manager über einen D&O-Vertrag mit ange­mes­sener Deckungs­summe abzusichern.

Aber auch leitende Ange­stellte, Betriebs­leiter oder Gene­ral­be­voll­mäch­tigte sollten mitver­si­chert werden. Und: “Ehrenamt schützt vor Haftung nicht“. Mana­ger­tä­tig­keiten in Stif­tungen, Sport­ver­einen und anderen gemein­nüt­zigen Insti­tu­tionen sollten eben­falls drin­gend mit einer D&O-Versicherung abge­si­chert werden.

Ihre ganz indi­vi­du­elle D&O-Police hängt von verschie­denen Faktoren wie Größe des Unter­neh­mens, Umsatz­stärke etc ab. Nähere Infor­ma­tionen und maßge­schnei­derte Ange­bote erhalten Sie im persön­li­chen Kontakt mit uns.

Es werden Scha­dens­er­satz­an­sprüche aus dem Innen- und Außen­ver­hältnis abge­deckt. Die meisten Haftungs­fälle betreffen Strei­tig­keiten im Innen­ver­hältnis, wenn das Unter­nehmen Scha­dens­er­satz vom eigenen Manage­ment fordert. Außen­an­sprüche werden oftmals von Wett­be­wer­bern, Insol­venz­ver­wal­tern, Behörden oder Geschäfts­part­nern gegen das Unter­nehmen und seine Manager geltend gemacht.

Zum einen schützen Manager mit dieser Haft­pflicht-Versi­che­rung ihr privates Vermögen. Pflicht­ver­let­zungen von Mana­gern können schnell einen Vermö­gens­schaden von mehreren Millionen Euro zur Folge haben. Daneben schützt die D&O-Versicherung auch bei gesamt­schuld­ne­ri­scher Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäfts­lei­tungs-Kollegen. Für GmbH-Geschäfts­führer ist in diesem Kontext das Thema Haftungs­frei­stel­lung rele­vant, die oftmals von den Gesell­schaf­tern unter­sagt wird. Eine Mana­ger­haft­pflicht-Versi­che­rung schafft hier Abhilfe.

Und: Fehler werden gemacht. Ohne eine D&O-Versicherung verlieren viele Manager ihre Entschei­dungs­freu­dig­keit. Es kommt zum Entschei­dungs­stau aus Angst falsch zu handeln und das Privat­ver­mögen zu gefährden. Mit der Mana­ger­haft­pflicht-Versi­che­rung bekommen die Organe wich­tige Rücken­de­ckung und können Verant­wor­tung leichter tragen.

Der D&O-Vertrag schützt die Bilanzen und das Image eines Unter­neh­mens. Werden Mana­gern eines Unter­neh­mens Pflicht­ver­let­zungen vorge­worfen und damit Scha­dens­er­satz­an­sprüche geltend gemacht, hat das immer auch nega­tive Konse­quenzen für das Unter­nehmen. Zum einen ist ein beträcht­li­cher Vermö­gens­schaden entstanden und zum anderen müssen sich die Manager deshalb vor Gericht verantworten.

Eine D&O-Versicherung mit ausrei­chender Deckungs­summe sichert den Fort­be­stand des Unter­neh­mens, da hohe Scha­den­summen in Haftungs­fällen bei den Verant­wort­li­chen kaum voll­streckt werden können. Es geht also um die Exis­tenz­si­che­rung des Unternehmens.

Als Folge ergeben sich zudem oft lang­wie­rige Gerichts­pro­zesse, die auch ein öffent­li­ches Inter­esse erzeugen. Nega­tive Schlag­zeilen führen zu Image­ver­lust und können so schnell auch Umsatz­rück­gänge zur Folge haben. Oberstes Ziel ist deshalb eine schnelle und vor allem außer­ge­richt­liche Eini­gung. Die Anwalts­kosten, sowie Kosten für ein Schieds­ge­richts- oder Schlich­tungs­ver­fahren werden in aller Regel von der D&O-Police abge­deckt. So kann schnell und unbü­ro­kra­tisch geschlichtet werden und die Öffent­lich­keit bleibt außen vor.

Alle Vorstände von Akti­en­ge­sell­schaften, unab­hängig ob sie börsen­no­tiert sind oder nicht, sind gesetz­lich zu einem Selbst­be­halt in der D&O-Versicherung verpflichtet. Das bedeutet, dass sich der Manager im Scha­den­fall mit mindes­tens 10% am Schaden betei­ligen muss, jedoch maximal bis zu einer Ober­grenze vom 1,5-fachen seiner jähr­li­chen Fest­ver­gü­tung. Dieser Selbst­be­halt kann wieder mit einer Selbst­be­halts-Versi­che­rung abge­si­chert werden. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäfts­führer, leitende Ange­stellte etc. müssen keinen Selbst­be­halt tragen.

  • Mana­ger­haft­pflicht-Versi­che­rung,
  • Berufs­haft­pflicht-Versi­che­rung für Manager,
  • Geschäfts­führer-Haft­pflicht-Versi­che­rung,
  • Vorstands-Haft­pflicht-Versi­che­rung,
  • Organ­haft­pflicht-Versi­che­rung,
  • Unter­neh­mens­leiter-Haft­pflicht-Versi­che­rung.

Worauf Manager in ihrer D&O-Police beson­ders achten müssen und wie sich D&O-Versicherungen in der Praxis darstellen, erfahren Sie in unseren Filmen und im persön­li­chen Kontakt mit uns.

Hier geht es direkt zum Video­bei­trag: „Der D&O-Expertenratgeber“ und zum Film: „Selbst­be­halt für Manager in D&O-Versicherungen

Weiter­füh­render Link: Die D&O-Verschaffungsklausel in Dienst­ver­trägen. Was Manager dazu wissen sollten.