HPVRDR
Die Vermö­gens­schaden- und Rechts­schutz­ver­si­cherung für Strei­tig­keiten aus D&O‑Versicherungsverträgen

Wir schützen Sie vor hohen Prozess­kosten und gegen zahlungs­un­willige D&O‑Versicherer

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Mehr Infor­ma­tionen

Die Risiko­si­tuation

Die Vermö­gens­schaden- und Recht­schutz­ver­si­cherung für Strei­tig­keiten aus D&O‑Versicherungsverträgen (HPVRDR) ist eine reine Rechts­schutz­ver­si­cherung, die die D&O‑Versicherung ergänzt. Sie ist eine Kombi­nation aus der hendricks Vemögenschaden-Rechts­schutz­ver­si­cherung (HPVR) und der hendricks D&O‑Rechtsschutzversicherung (HPDR).

Sie deckt die zusätz­lichen Abwehr­kosten bei einem Verbrauch der D&O‑Deckungssumme kombi­niert mit einem Vertrags-Rechts­schutz für Deckungs­klagen gegen den D&O‑Versicherer.

Die Abwehr­kosten in einem D&O‑Schadenfall machen bis zu zwanzig Prozent des geltend gemachten Schadens aus. Bei einer Deckungs­summe von beispiels­weise zehn Millionen Euro und einem geltend gemachten Schaden in Höhe von ebenfalls zehn Millionen Euro entsteht sodann eine Deckungs­lücke von zwei Millionen Euro für die Abwehr- kosten. Diese Lücke wird durch die HPVR geschlossen.

HPVRDR
Die sechs wichtigsten Gründe
für eine Vermö­gens­schaden- und Recht­schutz­ver­si­cherung

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