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Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung
Wir schützen Sie vor hohen Prozesskosten
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Mehr InformationenDie Risikosituation
Bei Schadensersatzansprüchen kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Parteien. Stehen Ansprüche im Raum, droht Organmitgliedern längst nicht nur, für Vermögensschäden persönlich aufkommen zu müssen. Schon im Vorfeld fallen häufig hohe Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren an, um Ansprüche abzuwehren. Unterdeckungen und vom D&O‑Versicherer behauptete Ausschlusstatbestände stellen neben den hohen Schadensersatzforderungen zusätzliche existenzbedrohende Risiken für Manager dar. Der Großteil der bei hendricks versicherten Unternehmen jeder Größenordnung entscheidet sich deshalb mittlerweile für eine Zusatzversicherung.
In der D&O‑Versicherung kommt es häufig zu sogenannten „Totalschäden“. In diesen Fällen entspricht der Umfang des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs exakt der D&O‑Deckungssumme. Auch wenn der tatsächlich entstandene oder behauptete Schaden die D&O‑Deckungssumme übersteigt, wird regelmäßig auf den versicherten Betrag geklagt.
Nun werden in der Regel die Abwehrkosten auf die Deckungssumme angerechnet. Kommt es jetzt zu einem Vergleich in Höhe der Deckungssumme oder wird der Betrag durch ein gerichtliches Urteil dem Geschädigten zugesprochen, so wird der D&O‑Versicherer nur Schadensersatz abzüglich der bereits verauslagten Abwehrkosten leisten. Diese Rechtskosten wären dann von der versicherten Person auszugleichen. Die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichte können enorm hoch sein und die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Manager gefährden.
Daneben gibt es noch einen weiteren Anwendungsbereich der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung. Um an einer Schadensregulierung vorbeizukommen, operieren D&O‑Versicherer in der Praxis sehr häufig mit der Behauptung eines Ausschlusstatbestandes. Meist lautet der Vorwurf, es handele sich im konkreten Fall um eine bewusste, wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung. Nichts ist für den Versicherer leichter nachweisbar als beispielsweise ein bewusster Verstoß gegen Richtlinien, Satzungen oder Anweisungen.
Die Versicherungslösung
Unsere Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung übernimmt für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsräte die Abwehrkosten, die in den oben genannten Szenarien entstehen können, wenn sie aus ihrer Organfunktion heraus wegen Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Die Versicherung deckt analog zur D&O‑Police die Kosten der Abwehr von Organhaftungsansprüchen ab und stellt zugleich eine Ergänzung zum D&O‑Versicherungsschutz dar.
Die Vermögensschaden-Rechtschutzversicherung übernimmt zum Beispiel nach Erschöpfung der D&O‑Deckungssumme den Kostenanteil, so dass ein vollständiger Schadensausgleich über die D&O‑Versicherung möglich wird. Zudem ist der Vorsatzausschluss in den Rechtsschutzbedingungen der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung so formuliert, dass Rechtskosten lediglich dann nicht übernommen werden, wenn eine versicherte Person den Eintritt eines Schadens herbeiführen wollte. Die vorsätzliche Pflichtverletzung allein führt damit also nicht zum Deckungsausschluss.
Der Schutz
In Kombination mit unserer D&O‑Versicherung gewährleistet die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung als ergänzende Police den maximal möglichen Deckungsschutz der Kosten für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Aber auch als sogenannte „Stand-alone-Police“ kann sie für Organe eine wichtige Schutzfunktion erfüllen. Zum Beispiel dann, wenn der Abschluss einer D&O‑Versicherung aufgrund der Risiko- oder Kostensituation für das Unternehmen nicht möglich ist.