HPST
Die Strafrechsschutz-Versicherung
für Unternehmen

Wir schützen Sie, wenn der Staatsanwalt kommt

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Die Risikosituation

Wirtschaftsstrafverfolgung wird weltweit nirgends so hart gespielt, wie bei uns in Deutschland. Zur Absicherung von Verteidigungskosten hat sich die Unternehmens-Strafrechtsschutzversicherung seit Jahrzehnten etabliert. Warum?

Die Verteidigungskosten, insbesondere die Honorare von Wirtschaftsstrafverteidigern, können zu einer existenziellen Bedrohung werden. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Mehrfachverteidigungsverbotes benötigt jeder einzelne Betroffene einen eigenen Anwalt. Dabei sind Unternehmen jeder Größenordnung betroffen, weshalb der Bedarf an einer solchen Versicherung weit verbreitet ist.

Weswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft?

Die Strafrechtsschutz-Versicherung HPST ist auf UnternehmensleiterInnen und MitarbeiterInnen von Wirtschaftsunternehmen zugeschnitten und bietet Schutz bei Vorwürfen von Vermögensdelikten, Insolvenzen, Umweltrecht, Außenwirtschaftsrecht, Korruption, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht sowie Preis- und Ausschreibungsabsprachen.

Im Gegensatz zur D&O-Versicherung umfasst sie alle Angehörigen des Unternehmens.

Die bestmöglichen Versicherungsbedingungen

Strafrechtsschutz-Versicherungen sollten umfassend ausgestattet sein, um optimalen Schutz zu bieten. Dies beinhaltet Deckungssummen von mindestens 1 Million Euro, um auch größere Rechtsstreitigkeiten abdecken zu können. Alle Betriebsangehörigen sollten im Versicherungsschutz erfasst werden, sodass jeder MitarbeiterIn geschützt ist. Der Versicherungsschutz muss weltweit gelten, um auch internationale Tätigkeiten abzudecken. Zudem sollte eine freie anwaltliche Honorarvereinbarung ermöglicht werden, damit die Versicherten ihren Rechstbeistand frei wählen und individuelle Honorarvereinbarungen treffen können.

Unser Schutz

Von uns können Sie mehr erwarten: Die hendricks GmbH vermittelt auf Wunsch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, der im Notfall 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Die Strafrechtsschutz-Versicherung garantiert das Honorar des Rechtsbeistandes und selbst festgestellter Vorsatz im Strafbefehlsverfahren lässt die Deckung nicht rückwirkend entfallen. Die Versicherung umfasst freie Honorarvereinbarungen, Wettbewerbsbeschränkungen ohne Sublimit, Kontinuitätsgarantie, unbegrenzte Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist, Nachhaftung, vorsorgliche Rechtsberatung und einen engen Vorsatzausschluss.

HPST
Die fünf wichtigsten Gründe
für eine strafrechtsschutz-versicherung

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HPST – Strafrechtsschutz-versicherung

Highlights unserer Bedingungen

Für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung trägt der Versicherer abweichend von der gesetzlichen Vergütung die angemessenen Kosten eines vom Versicherten beauftragten und auf Stundenbasis abrechnenden Rechtsbeistands. Die mit den RechtsanwältInnen aus dem hendricks Anwaltsnetzwerk (HAN) vereinbarten Stundensätze gelten bereits bedingungsgemäß als angemessen.

Versicherungsschutz besteht auch für Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit dem Vorwurf, wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen zu haben. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Deckungssumme nicht höher als EUR 1.000.000,00 ist und dass der konsolidierte Jahresumsatz und die konsolidierte Bilanzsumme der Versicherungsnehmerin nicht größer waren als EUR 1 Milliarde.

Zugunsten der versicherten Personen wird das in der D&O-Versicherung geltende Anspruchserhebungsprinzip („claims-made“) durchbrochen. Einschränkungen der Versicherungsbedingungen oder eine Herabsenkung der Deckungssumme gelten nur für nach Wirksamkeit der Änderung begangene Pflichtverletzungen. Oftmals wird darüber hinaus noch eine zusätzliche Übergangsfrist bis zur Wirksamkeit der Deckungseinschränkung gewährt. Somit ist die ansonsten übliche rückwirkende Verschlechterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen.

Versicherungsschutz besteht auch für zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren, sofern sie der versicherten Person bei Vertragsschluss nicht bekannt waren.
Nach Beendigung des Versicherungsvertrages besteht ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die während des versicherten Zeitraums eingetreten sind.
Es besteht in der Regel eine einjährige Nachhaftung für nach Vertragsende eingeleitete Ermittlungsverfahren.

Der Versicherer trägt auch die Kosten für eine notwendige anwaltliche Beratung der versicherten Person vor Beginn des Ermittlungsverfahrens.

Der Vorsatzausschluss greift grundsätzlich erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat. Darüber hinaus bestehen Rückausnahmen, beispielsweise bei bestimmten Verfahren und einer schwachen Vorsatzform. Somit ist der Versicherte nur unter engen Voraussetzungen zur Rückerstattung der Versicherungsleistungen verpflichtet.