HPST
Die Strafrechsschutz-Versicherung
für Unternehmen
Wir schützen Sie, wenn der Staatsanwalt kommt
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Mehr InformationenDie Risikosituation
Wirtschaftsstrafverfolgung wird weltweit nirgends so hart gespielt, wie bei uns in Deutschland. Zur Absicherung von Verteidigungskosten hat sich die Unternehmens-Strafrechtsschutzversicherung seit Jahrzehnten etabliert. Warum?
Die Verteidigungskosten, insbesondere die Honorare von Wirtschaftsstrafverteidigern, können zu einer existenziellen Bedrohung werden. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Mehrfachverteidigungsverbotes benötigt jeder einzelne Betroffene einen eigenen Anwalt. Dabei sind Unternehmen jeder Größenordnung betroffen, weshalb der Bedarf an einer solchen Versicherung weit verbreitet ist.
Weswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft?
Die Strafrechtsschutz-Versicherung HPST ist auf UnternehmensleiterInnen und MitarbeiterInnen von Wirtschaftsunternehmen zugeschnitten und bietet Schutz bei Vorwürfen von Vermögensdelikten, Insolvenzen, Umweltrecht, Außenwirtschaftsrecht, Korruption, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht sowie Preis- und Ausschreibungsabsprachen.
Im Gegensatz zur D&O‑Versicherung umfasst sie alle Angehörigen des Unternehmens.
Die bestmöglichen Versicherungsbedingungen
Strafrechtsschutz-Versicherungen sollten umfassend ausgestattet sein, um optimalen Schutz zu bieten. Dies beinhaltet Deckungssummen von mindestens 1 Million Euro, um auch größere Rechtsstreitigkeiten abdecken zu können. Alle Betriebsangehörigen sollten im Versicherungsschutz erfasst werden, sodass jeder MitarbeiterIn geschützt ist. Der Versicherungsschutz muss weltweit gelten, um auch internationale Tätigkeiten abzudecken. Zudem sollte eine freie anwaltliche Honorarvereinbarung ermöglicht werden, damit die Versicherten ihren Rechstbeistand frei wählen und individuelle Honorarvereinbarungen treffen können.
Unser Schutz
Von uns können Sie mehr erwarten: Die hendricks GmbH vermittelt auf Wunsch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, der im Notfall 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Die Strafrechtsschutz-Versicherung garantiert das Honorar des Rechtsbeistandes und selbst festgestellter Vorsatz im Strafbefehlsverfahren lässt die Deckung nicht rückwirkend entfallen. Die Versicherung umfasst freie Honorarvereinbarungen, Wettbewerbsbeschränkungen ohne Sublimit, Kontinuitätsgarantie, unbegrenzte Rückwärtsversicherung und Nachmeldefrist, Nachhaftung, vorsorgliche Rechtsberatung und einen engen Vorsatzausschluss.
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