HPPST
Die persönliche Strafrechtsschutz-Versicherung
Absicherung der individuellen rechtlichen Interessen und der Übernahme der Verteidigungskosten
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Mehr InformationenDie Risikosituation
Im Leben kann es manchmal unerwartet zu rechtlichen Problemen kommen. Plötzlich erhält man einen Brief von der Staatsanwaltschaft und steht ohne Vorwarnung im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Verdachtsmomente wie Untreue, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung oder Verstöße gegen das Umweltrecht können bereits ausreichen, um Ermittlungen einzuleiten.
Ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis genügt, um ein Strafverfahren zu eröffnen. In Deutschland richtet sich dieses Verfahren gegen die mutmaßlich verantwortlichen Manager persönlich, nicht gegen das Unternehmen. Während Manager bei zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten durch eine D&O‑Versicherung geschützt sind, müssen sie sich in Strafverfahren auf eigene Kosten verteidigen.
In solchen Fällen ist ein erfahrener Strafverteidiger notwendig. Hausjuristen eines Unternehmens sind meist auf Vertrags‑, Verwaltungs- und Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen selten über tiefgehende Kenntnisse im Strafrecht. Daher ist es wichtig, einen spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen.
Manager müssen sich daher persönlich versichern, um sich vor den finanziellen Risiken eines Strafverfahrens zu schützen. Gründe für den Abschluss einer persönlichen Deckung können der eingeschränkte Zugriff auf die Unternehmenspolice und die fehlende Einflussmöglichkeit der versicherten Personen auf die Bedingungen der Unternehmenspolice sein, da diese nicht die Vertragspartner, sondern lediglich begünstigte Personen sind.
Die Versicherungslösung
Zur Absicherung der Verteidigungskosten hat sich die persönliche Strafrechtsschutz-Versicherung etabliert, die insbesondere das Honorar des Strafverteidigers übernimmt. Hier entstehen oftmals hohe Kosten, die möglicherweise sogar eine Existenz gefährden können. Unsere persönliche Strafrechtsschutzversicherung bietet der versicherten Person weltweiten Versicherungsschutz für gerichtlichen und außergerichtlichen Strafverfahren.
Der Schutz
Versicherungsschutz besteht für sämtliche Straftatbestände wie z.B. Vermögensdelikte, Steuerdelikte, Insolvenzstraftaten, Verstöße gegen Datenschutz und viele mehr. Darüber hinaus sind auch Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Verstöße gegen das Kartellrecht, das Straßenverkehrsrecht oder das Arbeitsrecht vom Versicherungsschutz umfasst.
Die persönliche Strafrechtsschutzversicherung eignet sich für Organmitglieder und Geschäftsführer, welche an einer eigenen Deckung als Ergänzung oder unabhängig von dem Bestehen einer Unternehmens-Strafrechtsschutzversicherung interessiert sind.
Mit der persönlichen Strafrechtsschutzversicherung steht der versicherten Person ein sofortiger persönlicher Zugriff auf die Police zu, da sie hier selbst Versicherungsnehmerin ist. Sie ist damit über den Umfang des Versicherungsschutzes informiert und kann diesen mitgestalten.
Der Abschluss einer persönlichen Strafrechtsschutzversicherung schützt auch für den Fall der Anfechtung der Unternehmens-Strafrechtsschutzpolice durch den Versicherer beispielsweise wegen arglistiger Täuschung. Eine erfolgreiche Anfechtung hätte die Aufhebung des Versicherungsvertrages und somit den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Gleiches gilt auch im Falle des Rücktrittes vom Vertrag seitens einer Vertragspartei.
Während der gesamten Vertragslaufzeit der persönlichen Strafrechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen eine persönliche und individuelle Beratung bis hin zu Begleitung im Schadenfall.