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Die persön­liche Straf­rechts­schutz-Versi­cherung

Absicherung der indivi­du­ellen recht­lichen Inter­essen und der Übernahme der Vertei­di­gungs­kosten

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Mehr Infor­ma­tionen

Die Risiko­si­tuation

Im Leben kann es manchmal unerwartet zu recht­lichen Problemen kommen. Plötzlich erhält man einen Brief von der Staats­an­walt­schaft und steht ohne Vorwarnung im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Verdachts­mo­mente wie Untreue, Steuer­hin­ter­ziehung, Insol­venz­ver­schleppung oder Verstöße gegen das Umwelt­recht können bereits ausreichen, um Ermitt­lungen einzu­leiten.

Ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis genügt, um ein Straf­ver­fahren zu eröffnen. In Deutschland richtet sich dieses Verfahren gegen die mutmaßlich verant­wort­lichen Manager persönlich, nicht gegen das Unter­nehmen. Während Manager bei zivil­recht­lichen Verant­wort­lich­keiten durch eine D&O‑Versicherung geschützt sind, müssen sie sich in Straf­ver­fahren auf eigene Kosten vertei­digen.

In solchen Fällen ist ein erfah­rener Straf­ver­tei­diger notwendig. Hausju­risten eines Unter­nehmens sind meist auf Vertrags‑, Verwal­tungs- und Arbeits­recht spezia­li­siert und verfügen selten über tiefge­hende Kennt­nisse im Straf­recht. Daher ist es wichtig, einen spezia­li­sierten Straf­ver­tei­diger zu beauf­tragen.

Manager müssen sich daher persönlich versi­chern, um sich vor den finan­zi­ellen Risiken eines Straf­ver­fahrens zu schützen. Gründe für den Abschluss einer persön­lichen Deckung können der einge­schränkte Zugriff auf die Unter­neh­mens­police und die fehlende Einfluss­mög­lichkeit der versi­cherten Personen auf die Bedin­gungen der Unter­neh­mens­police sein, da diese nicht die Vertrags­partner, sondern lediglich begüns­tigte Personen sind.

Die Versi­che­rungs­lösung

Zur Absicherung der Vertei­di­gungs­kosten hat sich die persön­liche Straf­rechts­schutz-Versi­cherung etabliert, die insbe­sondere das Honorar des Straf­ver­tei­digers übernimmt. Hier entstehen oftmals hohe Kosten, die mögli­cher­weise sogar eine Existenz gefährden können. Unsere persön­liche Straf­rechts­schutz­ver­si­cherung bietet der versi­cherten Person weltweiten Versi­che­rungs­schutz für gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Straf­ver­fahren.

Der Schutz

Versi­che­rungs­schutz besteht für sämtliche Straf­tat­be­stände wie z.B. Vermö­gens­de­likte, Steuer­de­likte, Insol­venz­straf­taten, Verstöße gegen Daten­schutz und viele mehr. Darüber hinaus sind auch Ordnungs­wid­rig­keiten wie beispiels­weise Verstöße gegen das Kartell­recht, das Straßen­ver­kehrs­recht oder das Arbeits­recht vom Versi­che­rungs­schutz umfasst.

Die persön­liche Straf­rechts­schutz­ver­si­cherung eignet sich für Organ­mit­glieder und Geschäfts­führer, welche an einer eigenen Deckung als Ergänzung oder unabhängig von dem Bestehen einer Unter­nehmens-Straf­rechts­schutz­ver­si­cherung inter­es­siert sind.

Mit der persön­lichen Straf­rechts­schutz­ver­si­cherung steht der versi­cherten Person ein sofor­tiger persön­licher Zugriff auf die Police zu, da sie hier selbst Versi­che­rungs­neh­merin ist. Sie ist damit über den Umfang des Versi­che­rungs­schutzes infor­miert und kann diesen mitge­stalten.

Der Abschluss einer persön­lichen Straf­rechts­schutz­ver­si­cherung schützt auch für den Fall der Anfechtung der Unter­nehmens-Straf­rechts­schutz­police durch den Versi­cherer beispiels­weise wegen arglis­tiger Täuschung. Eine erfolg­reiche Anfechtung hätte die Aufhebung des Versi­che­rungs­ver­trages und somit den Verlust des Versi­che­rungs­schutzes zur Folge. Gleiches gilt auch im Falle des Rücktrittes vom Vertrag seitens einer Vertrags­partei.

Während der gesamten Vertrags­laufzeit der persön­lichen Straf­rechts­schutz­ver­si­cherung bieten wir Ihnen eine persön­liche und indivi­duelle Beratung bis hin zu Begleitung im Schadenfall.

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