HPPOSI – Unsere Public Offering of Securities Insurance

Die Prospekt-Haftungs­ver­si­cherung

Wir schützen Sie vor Anleger­an­sprüchen

Sie sehen gerade einen Platz­hal­ter­inhalt von Vimeo. Um auf den eigent­lichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schalt­fläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bieter weiter­ge­geben werden.

Mehr Infor­ma­tionen

Die Risiko­si­tuation

Wer Wertpa­piere herausgibt, geht zahlreiche Haftungs­ri­siken ein, die das Vermögen der Gesell­schaft gefährden können. Es gilt, das Unter­nehmen, aber auch alle an der Emission Betei­ligten vor Schadens­er­satz­an­sprüchen von Anlegern zu schützen. Mit der Platzierung von Wertpa­pieren am Kapital­markt ist ihr Heraus­geber in der Regel gesetzlich dazu verpflichtet, einen Wertpa­pier­pro­spekt zu publi­zieren. Er soll Inves­toren umfassend und detail­liert über die Chancen und Risiken der Geldanlage infor­mieren. Stellen sich später Infor­ma­tionen aus dem Prospekt als (vermeintlich) unrichtig oder unvoll­ständig heraus und entstehen Inves­toren dadurch Vermö­gens­schäden, können sie die Gesell­schaft noch bis zu zehn Jahre nach der Emission dafür haftbar machen. Prospekt­haf­tungs­an­sprüche können Anleger auch für Pflicht­ver­let­zungen geltend machen, die sich aus Angaben etwa von Vorstands­mit­gliedern auf Roadshows im Vorfeld der Emission ergeben.

Die Versi­che­rungs­lösung

Unsere Public Offering of Securities Insurance – kurz POSI-Versi­cherung – sichert Unter­nehmen besonders umfang­reich gegen das Prospekt­haf­tungs­risiko ab.

Unsere langjährige Erfahrung in der Schaden­be­treuung natio­naler und inter­na­tio­naler D&O- und Prospekt­haf­tungs­fälle war der Haupt­an­trieb für die Entwicklung der neuen Prospekt­haft­pflicht­ver­si­cherung von hendricks. Das markt­füh­rende Wording bietet umfas­senden Schutz, der von präven­tiver Rechts­be­ratung bis hin zur Übernahme der in der Regel höheren Vertei­di­gungs­kosten durch spezia­li­sierte Anwälte bei inter­na­tio­nalen Schaden­fällen, wie etwa in den USA, reicht.

Der Schutz

Mit ihrem einzig­artig ganzheit­lichen Deckungs­konzept sichert die POSI-Versi­cherung, die Public Offering of Securities Insurance von hendricks, bestmöglich gegen Vermö­gens­schaden-Haftpflicht­ri­siken ab.

Das Schutz­prinzip basiert auf drei Säulen: Als Vermö­gens­schaden-Haftpflicht­ver­si­cherung übernimmt unsere Public Offering of Securities Insurance den Aufwand für die Prüfung der Haftpflicht­frage, deckt die Kosten ab, die sich aus der Abwehr unberech­tigter Schaden­er­satz­for­de­rungen ergeben und befriedigt berech­tigte Ansprüche.

Manager
SOS App

HPPOSI
Highlights unserer Bedin­gungen

Sämtliche unrich­tigen, unvoll­stän­digen oder unter­las­senen Angaben im Zusam­menhang mit der Vorbe­reitung (zum Beispiel Roadshows) und Durch­führung der Wertpa­pier­emission werden erfasst. Klarstellung, dass Ansprüche nach den Grund­sätzen des Verschuldens bei Vertrags­schluss (culpa in contra­hendo), Richter­recht sowie nach den Grund­sätzen der allge­meinen zivil­recht­lichen Prospekt­haftung ebenso versi­chert sind.
Versi­che­rungs­schutz wird nicht nur der Versi­che­rungs­neh­merin (=Emittentin), sondern unter anderem folgenden Personen gewährt: den Tochter­ge­sell­schaften der Versi­che­rungs­neh­merin (weite Definition), sämtlichen Betriebs­an­ge­hö­rigen, den veräußernden/​kontrollierenden Aktio­nären, die ein wirtschaft­liches Interesse an der Wertpa­pier­emission haben. Abgedeckt sind zudem die Kosten für die Prüfung, Abwehr oder Kompen­sation von Anleger­an­sprüchen gegen betei­ligte Banken, Anwalts­kanz­leien oder Wirtschafts­prüfer, die sich von der Gesell­schaft von der Haftung freistellen ließen.
Die Formu­lierung im nur viersei­tigen Antrags­fra­ge­bogen sind für die Versi­che­rungs­neh­merin günstig. Da der Frage­bogen wesent­licher Bestandteil des Versi­che­rungs­ver­trags wird, ist dies besonders wichtig. Günstig ist auch für die Regelung zur Zurechnung von Wissen. Sie ist auf den Kreis der Geschäfts­führer beschränkt.
Der Ersatz der Abwehr­kosten, insbe­sondere für den Rechts­anwalt und die Sachver­stän­digen, ist ein Haupt­be­standteil der POSI-Versi­cherung. Im Schadenfall droht oft Streit darüber, ob diese Kosten angemessen sind und ob sie der Versi­cherer übernehmen muss. Die HPPOSI enthalten in dieser Hinsicht diverse Klauseln zum Schutz und zum Vorteil der Versi­che­rungs­neh­merin. Das stellt sicher, dass bei der Bewertung der Kostenhöhe und deren Angemes­senheit inter­na­tio­nalen Beson­der­heiten Rechnung getragen wird. Bei Rechts­strei­tig­keiten in den USA etwa fällt der Vertei­di­gungs­aufwand in aller Regel besonders hoch aus. Außerdem genießen Versi­che­rungs­nehmer bei der POSI-Versi­cherung freie Anwaltswahl und müssen die Höhe der Anwalts­ver­gütung nicht mit dem Versi­cherer abstimmen, sofern ihr Rechts­anwalt Teil des Hendricks Anwalts­netz­werks ist.
Prospekt­haf­tungs­an­sprüche aus Wertpa­pier­emis­sionen können noch bis zu zehn Jahre nach der Emission geltend gemacht werden. Dementspre­chend ist die Versi­che­rungs­laufzeit angepasst. Die HPPOSI stellen durch umfang­reiche Regelungen zugunsten der Versi­che­rungs­neh­merin sicher, dass der Versi­che­rungs­schutz über die gesamte Laufzeit erhalten bleibt. Eine vorzeitige Schaden­fall­kün­digung durch den Versi­cherer ist über die gesamte Laufzeit ausge­schlossen. Zudem besteht keinerlei Pflicht zur Anzeige gefahr­er­hö­hender Umstände.
Als Spezi­al­de­ckung geht die POSI-Versi­cherung anderen Vermö­gens­schaden- Haftpflicht­ver­si­che­rungen vor. Der Versi­cherer kann sich nicht auf die Eintritts­pflicht eines D&O- oder ander­wei­tigen Versi­cherers berufen. Hierdurch wird die Deckungs­summe dieser Versi­che­rungen geschont und sicher­ge­stellt, dass die POSI-Versi­cherung auch den hinter ihrem Abschluss stehenden Zweck erfüllt. Etwaige Mehrfach­ver­si­che­rungen sind nicht anzei­ge­pflichtig.