HPEO
Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Finanzdienstleistungsunternehmen

Der Schutz für Unternehmen aus dem Finanzsektor

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Die Risikosituation

Bei einem Finanzdienstleister sind insbesondere das Unternehmen selbst, die Unternehmensführung, aber auch die einzelnen Mitarbeiter besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Erleidet ein Dritter aufgrund einer Pflichtverletzung bei Erbringung von Dienstleistungen einen Vermögensschaden, muss dieser grundsätzlich in voller Höhe ersetzt werden. Eine Haftung kann teilweise schon durch Fahrlässigkeit oder bloßes Unterlassen entstehen. Neben dem Verstoß gegen allgemeine zivilrechtliche Pflichten können insbesondere auch Verstöße gegen Pflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz einen Haftungsfall auslösen. Im Regelfall haftet das Unternehmen nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für die Fehler seiner Mitarbeiter.

Der Schutz

Die E&O-Versicherung von hendricks bietet Versicherungsschutz für das versicherte Unternehmen, seine Tochtergesellschaften und deren jeweilige Mitarbeiter. Dabei wird der Deckungsumfang individuell an die Unternehmenstätigkeit angepasst. Daneben ist eine standardmäßige Deckung für neu hinzukommende Tochtergesellschaften vorgesehen.

Die Definition der versicherten Tätigkeit ist weit gefasst und schließt Unterstützungstätigkeiten ein. Zudem wird in der Regel prämienneutral eine einjährige Nachmeldefrist gewährt.

Die Versicherungslösung

Unsere E&O-Versicherung gewährt Schutz für die versicherte Gesellschaft, deren Tochtergesellschaften und die versicherten Mitarbeiter. Als versicherte Mitarbeiter gelten dabei alle gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Mitarbeiter, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis mit der versicherten Gesellschaft stehen. Zu den versicherten Mitarbeitern zählen auch die Mitglieder der geschäftsführenden Organe (auch Interimsmanager), der Aufsichtsorgane und geschäftsführende Kommanditisten sowie jeweils deren Stellvertreter, soweit sie versicherte Tätigkeiten ausüben.

Als versicherte Tätigkeit wird das Dienstleistungsangebot des Unternehmens ausdrücklich in den Versicherungsvertrag aufgenommen. Damit wird der Versicherungsschutz individuell auf die Tätigkeit des Unternehmens maßgeschneidert. Der Begriff der versicherten Tätigkeiten wird dabei weit gefasst und erstreckt sich auch auf Handlungen, die lediglich zur Unterstützung der versicherten Tätigkeit dienen.

HPEO
Die sechs wichtigsten Gründe
für eine E&O-Versicherung

HPEO
FAQ

Versicherungsnehmer sind Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute. Es geht um Anlageberatung, Anlagevermittlung, Platzierungsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung usw. Zu unseren Kunden gehören z.B. Fondsgesellschaften und reine Vermögensverwalter. Aber Achtung, die E&O-Versicherung ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen für Finanzanlagenberater, Finanzanlagen-, Versicherungs- oder Immobiliendarlehensvermittler nach der Gewerbeordnung.

Man kann sich vorstellen, dass tatsächliche oder angebliche Beratungsfehler oder unklare Kommunikation bei der Portfolioverwaltung zu enormen Schadenersatzforderungen führen.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Zwei Back-Office-Mitarbeiter eines Fondshauses hatten ein Formular der Depotbank verwechselt. Sie hielten das Formular, das eine Verkaufsorder enthielt, für ein einfaches Formular zur Bestimmung der Art der Erlösgutschrift aus einer Transaktion. Sie erteilen ihre Zustimmung. Daraufhin verkaufte die Depotbank fälschlicherweise ein großes Aktienpaket. Dies widersprach den Anlagerichtlinien. Nach Feststellung des Fehlers mussten die Aktien zurückerworben werden. Inzwischen war der Preis gestiegen. Die mFondsgesellschaft musste zugunsten der Anleger einen mMillionenverlust des Fonds ausgleichen.

Jetzt zeigte sich der Vorteil der hendricks E&O-Police. Der Versicherer wollte den Schaden nicht bezahlen. Er berief sich auf den Ausschluss der vorsätzlichen Pflichtverletzung. Er behauptete, die Mitarbeiter hätten das Formular entgegen ihrer Verpflichtung bewusst überhaupt nicht geprüft. Die Prüfung hätte zu ihren Kardinalpflichten gehört. Die Formulare hätten sie auch bei nur oberflächlicher Prüfung nicht verwechseln können.

Was rettete die Fondsgesellschaft?
Gerettet wurde die Fondsgesellschaft durch die zentrale Zurechnungsklausel in den Hhendricks-E&O-Policen. Danach wirkt der Vorsatz eines Mitarbeiters nicht zulasten der Gesellschaft. Also selbst wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich Fehler begeht, ist das Finanzdienstleistungsunternehmen abgesichert.

Es bleibt mitunter nicht aus, dass der außenstehende Geschädigte nicht nur das Unternehmen selbst in Anspruch nimmt, sondern Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder gleich mit und womöglich auch den schadenverursachenden Mitarbeiter. Diese Art von Rundumschlag kennen wir nicht zuletzt bei Klagen, die aus den USA kommen. Aber alle drei, also die Gesellschaft, die Organmitglieder und die Mitarbeiter haben Anspruch auf Versicherungsleistung.

Versicherungsleistung heißt übrigens Kostenübernahme für die Abwehr von Ansprüchen durch Rechtsanwälte und im Haftungsfall die Freistellung vom Schaden.

Aber Vorsicht. Das Organmitglied wird nur geschützt, wenn es den Fehler bei einer Dienstleistung gegenüber dem Kunden begangen hat, wenn es also z.B. selbst fehlerhaft berät. Die E&O-Versicherung gilt nicht, wenn das Organmitglied einen Fehler bei der Organisation des Unternehmens oder der Überwachung der Mitarbeiter macht. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder benötigen hierfür die klassische D&O-Versicherung.

Für den lückenlosen Rundum-Versicherungsschutz empfehlen wir Finanzdienstleistern eine kombinierte D&O-E&O-Versicherung.

Und noch ein Tipp:
Der Beispielfall zeigt, wie schwierig es mitunter sein kann, Forderungen gegen den D&O-E&O-Versicherer durchzusetzen. Zwar helfen in diesen Fällen unsere Schadenabteilung und Hendricks-Rechtsanwälte. Wir raten aber stets zum Abschluss einer ergänzenden Rechtsschutzpolice. Wenn es hart auf hart kommt, finanziert sie eine Deckungsklage gegen den D&O-E&O-Versicherer

Manager
SOS App

HPEO
Highlights unserer Bedingungen

Für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung trägt der Versicherer abweichend von der gesetzlichen Vergütung die angemessenen Kosten eines vom Versicherten beauftragten und auf Stundenbasis abrechnenden Rechtsanwaltes. Die mit den Rechtsanwälten
aus dem Hendricks Anwaltsnetzwerk vereinbarten Stundensätze gelten bereits bedingungsgemäß als angemessen.
Zugunsten der versicherten Personen wird das in der E&O-Versicherung geltende Anspruchserhebungsprinzip („claims-made“) durchbrochen. Einschränkungen der Versicherungsbedingungen oder eine Herabsenkung der Deckungssumme gelten nur für nach Wirksamkeit der Änderung begangene Pflichtverletzungen. Somit ist die ansonsten übliche rückwirkende Verschlechterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen.
Versicherungsschutz besteht auch für sämtliche, zeitlich vor Beginn des Versicherungsvertrags begangene Pflichtverletzungen.
Nach Beendigung des Vertrages besteht weiterhin Versicherungsschutz für Pflichtverletzungen, die während der Vertragslaufzeit begangen wurden. Diese Nachmeldefrist gilt prämienneutral für Versicherungsfälle, die innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende eintreten und kann gegen Prämienzuschlag verlängert werden.
Der Versicherer ist zur Leistung nur dann nicht verpflichtet, wenn dem Schaden eine direkt vorsätzliche Pflichtverletzung zugrunde liegt. Der direkte Vorsatz muss zudem in einem zivilgerichtlichen Verfahren festgestellt werden. Die Feststellung einer vorsätzlichen Pflichtverletzung in einem anderen Verfahren, wie beispielsweise im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, ist für die Deckung damit unschädlich.
Gefahrerhöhende Umstände sind abschließend in den Vertragsbedingungen definiert. Die gesetzlichen Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes sind abbedungen. Nur die aufgeführten Gefahrerhöhungen müssen demnach dem Versicherer angezeigt werden.