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Die D&O‑Versicherung für Aufsichtsräte
Schützen Sie sich vor der
persönlichen Haftung bei Ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat.
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Mehr InformationenDie Risikosituation
In Manager-Haftungsprozessen kommt es zunehmend zu Streitverkündungen. Es gehört heute zur Verteidigungsstrategie eines Vorstands, dem Aufsichtsrat eine „Mitschuld“ an einem Schaden zuzuschreiben und ihn deswegen in einen laufenden Haftungsprozess gegen den Vorstand zu involvieren.
Interessenskonflikte auf der Seite der D&O‑Versicherer
Die Schadenfall-Praxis der D&O‑Versicherung hat deutlich gezeigt, dass es in diesen Fällen zu erheblichen Interessenkonflikten kommen kann, weil der D&O‑Versicherer der Unternehmenspolice seine Treuepflicht nicht immer gleichzeitig gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat wahrnehmen kann.
Unser Schutzkonzept
Um diese Interessenkonflikte zu vermeiden, haben wir – im Gleichklang mit dem dualistischen two tier board system – eine speziell auf die Tätigkeit als Aufsichtsrat abgestimmte eigenständige D&O‑Versicherung konzipiert, die das Unternehmen für den Aufsichtsrat abschließt.
Two Tier Trigger Policy
Als D&O‑Versicherung für Sie als Aufsichtsrat wird die Two Tier Trigger Policy zwingend bei einem anderen, an der D&O‑Unternehmenspolice nicht beteiligten, Versicherer abgeschlossen, so dass das Schutzkonzept für Aufsichtsräte mit dem in Deutschland geltendem two tier board system korrespondiert und die notwendige Trennung und Unabhängigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat sicherstellt.