HPTTT
Die D&O‑Versicherung für Aufsichtsräte

Schützen Sie sich vor der
persön­lichen Haftung bei Ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat.

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Mehr Infor­ma­tionen

Die Risiko­si­tuation

In Manager-Haftungs­pro­zessen kommt es zunehmend zu Streit­ver­kün­dungen. Es gehört heute zur Vertei­di­gungs­stra­tegie eines Vorstands, dem Aufsichtsrat eine „Mitschuld“ an einem Schaden zuzuschreiben und ihn deswegen in einen laufenden Haftungs­prozess gegen den Vorstand zu invol­vieren.

Inter­es­sens­kon­flikte auf der Seite der D&O‑Versicherer

Die Schadenfall-Praxis der D&O‑Versicherung hat deutlich gezeigt, dass es in diesen Fällen zu erheb­lichen Inter­es­sen­kon­flikten kommen kann, weil der D&O‑Versicherer der Unter­neh­mens­police seine Treue­pflicht nicht immer gleich­zeitig gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat wahrnehmen kann.

Unser Schutz­konzept

Um diese Inter­es­sen­kon­flikte zu vermeiden, haben wir – im Gleich­klang mit dem dualis­ti­schen two tier board system – eine speziell auf die Tätigkeit als Aufsichtsrat abgestimmte eigen­ständige D&O‑Versicherung konzi­piert, die das Unter­nehmen für den Aufsichtsrat abschließt.

Two Tier Trigger Policy

Als D&O‑Versicherung für Sie als Aufsichtsrat wird die Two Tier Trigger Policy zwingend bei einem anderen, an der D&O‑Unternehmenspolice nicht betei­ligten, Versi­cherer abgeschlossen, so dass das Schutz­konzept für Aufsichtsräte mit dem in Deutschland geltendem two tier board system korre­spon­diert und die notwendige Trennung und Unabhän­gigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat sicher­stellt.

HPTTT – D&O‑Versicherung für aufsichtsräte
Die vier wichtigsten Gründe
für eine D&O‑Versicherung für aufsichtsräte

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