HPDO Stiftungen & Vereine
Die D&O‑Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen

Wir schützen das Ehrenamt

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Mehr Infor­ma­tionen

Die Risiko­si­tuation

Wie Manager von Unter­nehmen können auch ehren­amt­liche Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder gemein­nüt­zigen GmbHs für die finan­zi­ellen Folgen fehler­hafter Entschei­dungen zur Rechen­schaft gezogen werden.

Dabei gehen Sie sogar als ehren­amt­licher Funktionär in einem gemein­nüt­zigen Verein persön­liche Haftungs­ri­siken ein, die denen des Vorstands­mit­glieds einer Aktien­ge­sell­schaft gleichen. Im Klartext: Für Pflicht­ver­let­zungen bei der Funktio­närs­tä­tigkeit haften Sie voll mit Ihrem Privat­ver­mögen. Selbst eine Tätigkeit ohne oder mit nur einer gering­fü­gigen Vergütung enthaftet nicht.

Bei Vermö­gens­schäden greift weder die normale Haftpflicht­ver­si­cherung noch lässt sich die Haftung durch die Satzung völlig ausschließen – egal, ob es sich um einen Sport­verein, eine Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft oder einen Kirchen­vor­stand handelt.

Die Versi­che­rungs­lösung

Unsere D&O‑Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen schützt Vorstände, wie beispiels­weise Vorsit­zende, Schatz­meister oder Kassenwart und Kassen­prüfer. Darüber hinaus erstreckt sich der Versi­che­rungs­schutz auch auf Aufsichts‑, Verwal­tungs- und Beiräte von Verbänden, Stiftungen und gemein­nüt­zigen GmbHs und deren Stell­ver­treter sowie besondere Vertreter.

Die Police bietet einen einfachen Abschluss, günstige Prämien und einen weitrei­chenden Deckungs­schutz bei minimalen Ausschlüssen., günstige Prämien und einen weitrei­chenden Deckungs­schutz bei minimalen Ausschlüssen. Versi­che­rungs­schutz genießen zudem besondere Vertreter gemäß §§ 30, 86 BGB – zum Beispiel General­be­voll­mäch­tigte, Proku­risten und leitende Angestellte.

Der Schutz

Unsere D&O‑Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen ist speziell für Risiken und Gefahren von Funktio­nären entwi­ckelt worden und schützt Sie als Entschei­dungs­träger im Verein oder Verband oder als Aufsichts­organ vor der persön­lichen Haftung im Schadenfall.

Versi­cherte Personen

Zu den versi­cherten Personen zählen alle Vorstände, wie beispiels­weise Vorsit­zende, Schatz­meister oder Kassenwart und Kassen­prüfer. Darüber hinaus erstreckt sich der Versi­che­rungs­schutz auch auf Aufsichts‑, Verwal­tungs- und Beiräte von Verbänden, Stiftungen und gemein­nüt­zigen GmbHs und deren Stell­ver­treter sowie besondere Vertreter. Die Police bietet einen einfachen Abschluss, günstige Prämien und einen weitrei­chenden Deckungs­schutz bei minimalen Ausschlüssen.

HPDO – D&O‑Versicherung für vereine, verbände und stiftungen
Die sechs wichtigsten Gründe
für eine D&O‑Versicherung

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