HPDO Stiftungen & Vereine
Die D&O‑Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen
Wir schützen das Ehrenamt
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Mehr InformationenDie Risikosituation
Wie Manager von Unternehmen können auch ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder gemeinnützigen GmbHs für die finanziellen Folgen fehlerhafter Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden.
Dabei gehen Sie sogar als ehrenamtlicher Funktionär in einem gemeinnützigen Verein persönliche Haftungsrisiken ein, die denen des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft gleichen. Im Klartext: Für Pflichtverletzungen bei der Funktionärstätigkeit haften Sie voll mit Ihrem Privatvermögen. Selbst eine Tätigkeit ohne oder mit nur einer geringfügigen Vergütung enthaftet nicht.
Bei Vermögensschäden greift weder die normale Haftpflichtversicherung noch lässt sich die Haftung durch die Satzung völlig ausschließen – egal, ob es sich um einen Sportverein, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder einen Kirchenvorstand handelt.
Die Versicherungslösung
Unsere D&O‑Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen schützt Vorstände, wie beispielsweise Vorsitzende, Schatzmeister oder Kassenwart und Kassenprüfer. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Aufsichts‑, Verwaltungs- und Beiräte von Verbänden, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs und deren Stellvertreter sowie besondere Vertreter.
Die Police bietet einen einfachen Abschluss, günstige Prämien und einen weitreichenden Deckungsschutz bei minimalen Ausschlüssen., günstige Prämien und einen weitreichenden Deckungsschutz bei minimalen Ausschlüssen. Versicherungsschutz genießen zudem besondere Vertreter gemäß §§ 30, 86 BGB – zum Beispiel Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte.
Der Schutz
Unsere D&O‑Versicherung für Vereine, Verbände und Stiftungen ist speziell für Risiken und Gefahren von Funktionären entwickelt worden und schützt Sie als Entscheidungsträger im Verein oder Verband oder als Aufsichtsorgan vor der persönlichen Haftung im Schadenfall.
Versicherte Personen
Zu den versicherten Personen zählen alle Vorstände, wie beispielsweise Vorsitzende, Schatzmeister oder Kassenwart und Kassenprüfer. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Aufsichts‑, Verwaltungs- und Beiräte von Verbänden, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs und deren Stellvertreter sowie besondere Vertreter. Die Police bietet einen einfachen Abschluss, günstige Prämien und einen weitreichenden Deckungsschutz bei minimalen Ausschlüssen.
HPDO – D&O‑Versicherung für vereine, verbände und stiftungen
Die sechs wichtigsten Gründe
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Wissenswertes