HPDO
Die D&O‑Versicherung für Unternehmen
Wir schützen das Privatvermögen von Verantwortungsträgern und bewahren Unternehmen vor existenziellen Bedrohungen
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Mehr InformationenDie Risikosituation
Verantwortliche laufen aufgrund zunehmender Haftungsrisiken Gefahr, aufgrund behaupteter Pflichtverletzungen für Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden. Sie haften per Gesetz persönlich, gesamtschuldnerisch und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Aufsichtsgremien sind verpflichtet, Verantwortliche in Anspruch zu nehmen.
Die Versicherungslösung
Die D&O‑Versicherung schützt Verantwortliche in Unternehmen jedweder Rechtsform. In einem möglichen Haftungsfall bieten die HPDO mit einem integrierten Netzwerk spezialisierter Rechtsbeistände eine Deckung für Abwehrkosten. Sollte eine Haftung in einem Vergleich oder auch gerichtlich festgestellt werden, so stellt der Versicherer die Betroffenen von der Haftung frei.
Die bestmöglichen Versicherungsbedingungen
Die Qualität der Versicherungsbedingungen ist für den Schutz naturgemäß entscheidend. So ist beispielsweise die von hendricks entwickelte Klausel „Kontinuitätsgarantie“ eine von zahlreichen Besonderheiten. Welchen Effekt hat die Klausel? Hierzu folgendes Beispiel: Erfährt der Versicherer von kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren, so kann er zur jährlichen Fälligkeit des Versicherungsvertrages einen Risikoausschluss für kartellrechtliche Fälle verlangen. Für spätere Haftungsverfahren findet die D&O‑Police keine Anwendung. Die besagte Klausel „Kontinuitätsgarantie“ nimmt dem Versicherer die Möglichkeit der nachträglichen Deckungseinschränkung. Kommt es zu einem Deckungsausschluss oder auch zu einer Herabsetzung der Deckungssumme, so findet die Veränderung für zeitlich vorhergehende Pflichtverletzungen keine Anwendung. Der Versicherungsschutz bleibt also erhalten.
Etwa 90% von D&O‑Versicherungsinnovationen haben ihren Ursprung in der Produktentwicklung von hendricks.
Der Bilanzschutz
Auch wenn GeschäftsführerInnen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nur begrenzt haften, so behindert dies den Versicherungsschutz im Interesse des Unternehmens nicht. Mit einer speziellen Klausel zur Eigenschadenversicherung bleibt der Versicherer für den entstandenen Schaden eintrittspflichtig. Die Vermögenswerte des Unternehmens sind geschützt.