HPDO
Die D&O-Versicherung für Unternehmen

Wir schützen das Privatvermögen von Verantwortungsträgern und bewahren Unternehmen vor existenziellen Bedrohungen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Die Risikosituation

Verantwortliche laufen aufgrund zunehmender Haftungsrisiken Gefahr, aufgrund behaupteter Pflichtverletzungen für Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden. Sie haften per Gesetz persönlich, gesamtschuldnerisch und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Aufsichtsgremien sind verpflichtet, Verantwortliche in Anspruch zu nehmen.

Die Versicherungslösung

Die D&O‑Versicherung schützt Verantwortliche in Unternehmen jedweder Rechtsform. In einem möglichen Haftungsfall bieten die HPDO mit einem integrierten Netzwerk spezialisierter Rechtsbeistände eine Deckung für Abwehrkosten. Sollte eine Haftung in einem Vergleich oder auch gerichtlich festgestellt werden, so stellt der Versicherer die Betroffenen von der Haftung frei.

Die bestmöglichen Versicherungsbedingungen

Die Qualität der Versicherungsbedingungen ist für den Schutz naturgemäß entscheidend. So ist beispielsweise die von hendricks entwickelte Klausel „Kontinuitätsgarantie“ eine von zahlreichen Besonderheiten. Welchen Effekt hat die Klausel? Hierzu folgendes Beispiel: Erfährt der Versicherer von kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren, so kann er zur jährlichen Fälligkeit des Versicherungsvertrages einen Risikoausschluss für kartellrechtliche Fälle verlangen. Für spätere Haftungsverfahren findet die D&O‑Police keine Anwendung. Die besagte Klausel „Kontinuitätsgarantie“ nimmt dem Versicherer die Möglichkeit der nachträglichen Deckungseinschränkung. Kommt es zu einem Deckungsausschluss oder auch zu einer Herabsetzung der Deckungssumme, so findet die Veränderung für zeitlich vorhergehende Pflichtverletzungen keine Anwendung. Der Versicherungsschutz bleibt also erhalten.

Etwa 90% von D&O‑Versicherungsinnovationen haben ihren Ursprung in der Produktentwicklung von hendricks.

Der Bilanzschutz

Auch wenn GeschäftsführerInnen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nur begrenzt haften, so behindert dies den Versicherungsschutz im Interesse des Unternehmens nicht. Mit einer speziellen Klausel zur Eigenschadenversicherung bleibt der Versicherer für den entstandenen Schaden eintrittspflichtig. Die Vermögenswerte des Unternehmens sind geschützt.

HPDO – Die D&O-Versicherung für Unternehmen
Die sechs wichtigsten Gründe
für eine D&O-Versicherung

HPDO
FAQ

Die D&O-Versicherung ist eine Managerhaftpflichtversicherung. „D&O“ steht für „Directors and Officers“ und meint damit Unternehmensorgane wie GeschäftsführerInnen, MitgliederInnen der Vorstände und Aufsichtsräte sowie leitende Angestellte. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Managertätigkeiten, von der operativen Tätigkeit bis hin zu strategischen Entscheidungen.
Wird beispielsweise eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, deckt die D&O-Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs. Zudem wird der Schadenausgleich im Falle berechtigter Haftungsansprüche übernommen.

Für jede natürliche Person, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Ansprüchen ausgesetzt ist, sollte Versicherungsschutz über einen D&O-Vertrag bestehen. Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Organmitglieder vor Haftpflichtansprüchen.

Die D&O-Versicherung schützt auch das Unternehmensvermögen. Daher sollte grundsätzlich jedes Unternehmen Versicherungsschutz über eine D&O-Versicherung genießen.

Auch bei ehrenamtlichem Engagement kann eine Haftung drohen. Tätigkeiten in Stiftungen, Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen können ebenfalls mit einer D&O-Versicherung abgesichert werden.

Versichert sind Schadenersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis.

Streitigkeiten im Innenverhältnis sind Schadenersatzforderungen des Unternehmens gegen das eigene Management, beispielsweise aufgrund von

  • Organisationsverschulden
  • Auswahlverschulden
  • Überwachungsverschulden

Ansprüche aus dem Außenverhältnis werden oftmals seitens der MitarbiterInnen von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltungen, Behörden oder GeschäftspartnerInnen gegen das Unternehmen und seine Organmitglieder geltend gemacht.

Ihre ganz individuelle D&O-Police hängt von verschiedenen Faktoren wie Größe des Unternehmens, Umsatzstärke etc ab. Nähere Informationen und maßgeschneiderte Angebote erhalten Sie im persönlichen Kontakt mit uns.

Mit einer D&O-Versicherung schützen Organmitglieder ihr privates Vermögen. Pflichtverletzungen können schnell einen Vermögensschaden von mehreren Millionen Euro zur Folge haben.

Jedes Organmitglied haftet nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch gesamtschuldnerisch für die Fehlentscheidungen anderer Mitglieder des Organs. Allein aus der Organstellung heraus läuft man somit Gefahr, für die Fehler anderer zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Organmitglieder müssen einer Vielzahl von Pflichten, Aufgaben und Tätigkeiten gerecht werden. Eine umfassende Kenntnis und tagesaktuelle Berücksichtigung dieser Pflichten werden zunehmend schwieriger. Die Angst, falsche Entscheidungen zu treffen und das Privatvermögen zu gefährden, wird immer größer. Eine D&O-Versicherung trägt nicht unerheblich zur Sicherheit bei.

Die D&O-Versicherung schützt auch die Bilanz und das Image eines Unternehmens.

Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadenersatzforderungen bei den versicherten Personen oftmals nicht durchsetzbar sind bzw. eine Vollstreckung nicht möglich ist.

Schadenersatzforderungen werden oftmals in langwierigen Gerichtsprozessen geltend gemacht, die auch ein öffentliches Interesse erzeugen. Negative Schlagzeilen führen zu Imageverlust und haben nicht selten Umsatzrückgänge zur Folge. Die Einhaltung des ordentlichen Rechtsweges kann sowohl kosten- als auch zeitintensiv sein.

Die D&O-Versicherung bietet eine Alternative zum ordentlichen Rechtsweg in Form des Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahrens. Weiterhin wird Versicherungsschutz für Public-Relations-Kosten gewährt.

Alle Vorstände von Aktiengesellschaften, unabhängig ob sie börsennotiert sind oder nicht, sind gesetzlich zu einem Selbstbehalt in der D&O-Versicherung verpflichtet. Das bedeutet, dass sich der Manager oder die Managerin im Schadenfall mit mindestens 10% am Schaden beteiligen muss, jedoch maximal bis zu einer Obergrenze vom 1,5-fachen seiner jährlichen Festvergütung. Dieser Selbstbehalt kann wieder mit einer Selbstbehalts-Versicherung abgesichert werden. Alle anderen Organe, GmbH- GeschäftsführerInnen, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbstbehalt tragen.

  • Managerhaftpflicht-Versicherung,
  • Berufshaftpflicht-Versicherung für ManagerInnen,
  • Geschäftsführer-Haftpflicht-Versicherung,
  • Vorstands-Haftpflicht-Versicherung,
  • Organhaftpflicht-Versicherung,
  • Unternehmensleiter-Haftpflicht-Versicherung.

Manager
SOS App

HPDO
Highlights unserer Bedingungen

Obgleich die HPDO fast ausschließlich Deckungsvorteile bieten, ist der absoluten Sicherheit halber eine Besitzstandsgarantie vereinbart worden. Demnach wird Versicherungsschutz auch auf Grundlage vorheriger Bedingungswerke gewährt, sofern diese in einzelnen Punkten doch einen besseren Schutz offerieren sollten.
Zugunsten der versicherten Personen wird das in der D&O-Versicherung geltende Anspruchserhebungsprinzip („claims-made“) durchbrochen. Einschränkungen der Versicherungsbedingungen oder eine Herabsenkung der Deckungssumme gelten nur für nach Wirksamkeit der Änderung begangene Pflichtverletzungen. Oftmals wird darüber hinaus noch eine zusätzliche Übergangsfrist bis zur Wirksamkeit der Deckungsbeschränkung gewährt. Somit ist eine rückwirkende Verschlechterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz für während der Vertragslaufzeit begangene Pflichtverletzungen besteht auch nach Vertragsbeendigung weiter. Diese Nachmeldefrist gilt prämienneutral für eine Dauer von bis zu 12 Jahren. Bei Mandatsbeendigung aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen oder bei Eintritt in den (Vor-)Ruhestand kann diese Nachmeldefrist sogar unbegrenzt gelten. Geschützt sind bei diesem Personenkreis zudem auch nachvertragliche Pflichtverletzungen nach Mandatsbeendigung.
Der Versicherer übernimmt die Netto-Gehaltsforderungen der versicherten Personen, wenn das Unternehmen diese mit einem Schaden aufrechnet. So wird das Gehalt fortlaufend in unbegrenzter Höhe übernommen.
Gegen laufenden Prämienzuschlag kann die Deckungssumme zweifach maximiert werden. Damit steht die Deckungssumme pro Versicherungsfall einfach zur Verfügung, bei mehreren Versicherungsfällen innerhalb einer Versicherungsperiode steht jedoch die zweifache Deckungssumme zur Verfügung.
Erstprämien werden in den HPDO wie Folgeprämien behandelt. Versicherungsschutz besteht auch im ersten Vertragsjahr für den Fall, dass die Versicherungsnehmerin die fällige Prämie verspätet zahlt. Zudem beginnt die lange Nachmeldefrist selbst bei einer Kündigung des Vertrags durch den Versicherer wegen Prämienzahlungsverzugs ab dem zweiten Versicherungsjahr.
Besondere Bedeutung erlangt die D&O-Versicherung im Falle der Insolvenz einer Versicherungsnehmerin. Die HPDO enthalten deshalb diverse spezielle Deckungsbausteine zum Schutze der Versicherungsnehmerin und der versicherten Personen für diese Situation: Eine Obliegenheit zur Anzeige der Insolvenz besteht nicht und versicherte Personen können in diesem Fall die vorsorgliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um das Risiko einer Haftung im Insolvenzfall zu minimieren.
Die anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen sind abschließend definiert. Nicht mehr anzeigepflichtig ist eine Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin. Somit sinkt die Gefahr weiter, wegen einer Obliegenheitsverletzung Versicherungsschutz zu verlieren.

Jedes Unternehmen – von der kleineren GmbH bis zum DAX-Konzern – sollte ernsthaft darüber nachdenken, seine ManagerInnen und leitenden Angestellten mit einer D&O-Versicherung abzusichern.

Die D&O-Versicherung kann sowohl vom Unternehmen als auch von Einzelpersonen abgeschlossen werden, und zwar sowohl für namentlich genannte Personen als auch für alle, die in leitender Funktion tätig sind.

Ehrenamtliche Tätigkeiten schützen nicht vor Haftung. Daher sollten auch leitende Tätigkeiten in gemeinnützigen Stiftungen, Sportvereinen und anderen nicht gewinnorientierten Organisationen in angemessenem Umfang versichert sein. Die Höhe des Versicherungsschutzes, die Versicherungssummen und die Prämien hängen vom Risikoniveau der versicherten Personen ab. Dabei spielen die Entscheidungen und deren potenzielle finanzielle Auswirkungen, die die versicherten Personen routinemäßig treffen, eine zentrale Rolle hinsichtlich der Höhe der benötigten Deckungssummen, aber auch hinsichtlich der Kalkulation der Versicherungsprämie durch den Versicherer.

Personen in Führungspositionen innerhalb von Unternehmen schließen häufig auch eine D&O-Versicherung auf persönlicher Basis ab, da über 90% der Schadenfälle in Vergleichen enden und eine Eigenbeteiligung der versicherten Person an diesen Vergleichen nicht über die Konzern- oder Selbstbehalts-D&O versichert ist.

Einzelne ManagerInnen sind möglicherweise nicht durch die Unternehmenspolice abgedeckt; teilweise gilt diese nur für bestimmte Organe (zum Beispiel nur Vorstand oder Aufsichtsrat, nicht für Fremdmandate etc.). In diesem Szenario oder in den Fällen, in denen versicherte Personen keinen unmittelbaren Zugriff auf die D&O-Versicherung haben und so nicht wissen, wer oder was alles versichert ist, entscheiden sich häufig für den Abschluss einer eigenen Police.