HPCY
Die Cyber-Versicherung

Wir schützen Sie vor
Betriebsunterbrechungs- und
Datenrisiken

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Die Risikosituation

Die Digitalisierung bringt viele Chancen – aber auch neue Risiken. Aufträge, Kundendaten und sämtliche Informationen sind in internen oder ausgelagerten IT-Systemen gespeichert und jederzeit abrufbar. Doch was ist, wenn plötzlich ein Virus das IT-System lahmlegt? Oder ein Mitarbeiter eine Mitarbeiterin versehentlich eine wichtige Datenbank löscht?

Datenverlust oder Cyber-Bedrohungen sind nur einige der möglichen Szenarien. Vermehrt täuschen IT-Betrüger mithilfe von manipulierten E-Mails, gefälschten Dokumenten oder Stimmimitationen Mitarbeitern oder Geschäftspartnern eine falsche Identität vor und bringen sie dazu, Waren- oder Geldströme in falsche Hände umzuleiten. Cyber-Attacken können jedes Unternehmen schwer treffen, besonders wenn sensible Kunden- oder Betriebsdaten betroffen sind.

Die Versicherungslösung

Innovationstreiber für die Neuentwicklung der Cyberversicherung von hendricks war unsere langjährige Erfahrung in der Schadenbetreuung von nationalen und internationalen Haftpflichtfällen sowie unsere Expertise in der Beratung von Unternehmen zur Absicherung gegen Managementrisiken.

Die bestmöglichen Versicherungsbedingungen

Unsere Cyber & Crime Versicherungskonzepte sichern Ihr Unternehmen umfassend gegen Betriebsunterbrechungs-, Haftpflicht- und sonstigen Risiken ab. Unsere marktführenden Produkte bieten einen einzigartigen Rundumschutz – angefangen bei den proaktiven Maßnahmen im Rahmen einer vermuteten Cyber-Attacke bis hin zu den umfangreichen Mehrkosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.

Abgerundet wird der 360-Grad-Schutz durch die umfassende Cloud-Ausfall-Versicherung. Unsere Konzepte wurden mit einzigartigen Deckungsbausteinen entwickelt, die gezielt auch auf die neuartigen Risiken zugeschnitten sind.

Support

Ohne ein entsprechendes Netzwerk von KrisenmanagerInnen, DatenschutzanwältInnen, IT-SpezialistInnen und PR-BeraterInnen kann der Cyber & Crime Bedrohung nicht hochprofessionell entgegengewirkt werden. Gut zu wissen: Die HPCY gibt den Versicherten nicht nur dieses Netzwerk an die Hand, sondern stellen auch eine vollumfängliche Kostenübernahme (auch ohne Zustimmung des Versicherers) sicher. Wir geben ihnen ein maßgeschneidertes Netzwerk an die Hand. Darüber hinaus erhalten unsere KundInnen über uns Zugang zu umfangreichen Präventionsmaßnahmen.

HPCY Die Cyber-versicherung
Die sechs wichtigsten Gründe
für eine Cyber-Versicherung

Manager
SOS App

HPCY Cyber-Versicherung
Highlights unserer Bedingungen

Die hendricks Cyber-Versicherungen HPCY tragen den neuen gesetzlichen Anforderungen Rechnung und schützen die Versicherten vor Ansprüchen wegen Verstößen gegen nationale und internationale
Datenschutzvorschriften.
Die HPCY schützen auch vor Verletzungen gegen Geheimhaltungspflichten und übernehmen auch die damit einhergehenden Vertragsstrafen. Auch Vertragsstrafen
aufgrund von Lieferverzögerungen und -ausfällen werden übernommen.
Der HPCY-Begriff „Computersystem“ erfasst nicht nur die Hardware und Software, sondern auch sämtliche elektronische Steuerungsanlagen der Unternehmen und „Bring your own device“-Geräte von Mitarbeitern. Auch sehen die HPCY standardmäßig Versicherungsschutz bei einer Freistellungsverpflichtung gegenüber Outsourcing Dienstleistern vor und versichern Schäden, die durch System-, Dienstleisterausfälle oder technische Probleme resultieren.
Die HPCY decken nicht nur den Wiederherstellungsaufwand, sondern auch die entstandenen Mehrkosten vollumfänglich ab. Optional können die IT-Hardwareschäden bei nicht wiederherstellbaren oder nicht dekontaminierbaren IT-Systemen versichert werden. Mit den HPCY wird darüber hinaus sichergestellt, dass eine freiwillige vorsorgliche Abschaltung der Systeme unter bestimmten Voraussetzungen vollumfänglich versichert ist.

Die HPCY übernehmen sämtliche Kosten und Honorare für die beauftragten Forensiker, Rechtsberater und PR-Berater im Rahmen des bereitgestellten Expertennetzwerks. Auch bei nicht eindeutiger Feststellung eines Versicherungsfalls trägt der Versicherer die Kosten für die Einschaltung der Forensiker, Rechtsberater und PR-Berater (Beweislastumkehr).

Die HPCY sehen im Rahmen der unbegrenzten Rückwärtsversicherung bei streitiger vorvertraglicher Kenntnis vorläufigen Versicherungsschutz bis zur rechtskräftigen Feststellung der vorvertraglichen Kenntnis vor.
Die HPCY sehen standardmäßig eine Besitzstandswahrung im Rahmen von Bedingungsumstellungen vor und stellen dadurch sicher, dass eine Umstellung ausschließlich mit Deckungsverbesserungen verbunden ist.