HPCY
Die Cyber-Versi­cherung

Wir schützen Sie vor
Betriebs­un­ter­bre­chungs- und
Daten­ri­siken

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Mehr Infor­ma­tionen

Die Risiko­si­tuation

Die Digita­li­sierung bringt viele Chancen – aber auch neue Risiken. Aufträge, Kunden­daten und sämtliche Infor­ma­tionen sind in internen oder ausge­la­gerten IT-Systemen gespei­chert und jederzeit abrufbar. Doch was ist, wenn plötzlich ein Virus das IT-System lahmlegt? Oder ein Mitar­beiter eine Mitar­bei­terin verse­hentlich eine wichtige Datenbank löscht?

Daten­verlust oder Cyber-Bedro­hungen sind nur einige der möglichen Szenarien. Vermehrt täuschen IT-Betrüger mithilfe von manipu­lierten E‑Mails, gefälschten Dokumenten oder Stimmi­mi­ta­tionen Mitar­beitern oder Geschäfts­partnern eine falsche Identität vor und bringen sie dazu, Waren- oder Geldströme in falsche Hände umzuleiten. Cyber-Attacken können jedes Unter­nehmen schwer treffen, besonders wenn sensible Kunden- oder Betriebs­daten betroffen sind.

Die Versi­che­rungs­lösung

Innova­ti­ons­treiber für die Neuent­wicklung der Cyber­ver­si­cherung von hendricks war unsere langjährige Erfahrung in der Schaden­be­treuung von natio­nalen und inter­na­tio­nalen Haftpflicht­fällen sowie unsere Expertise in der Beratung von Unter­nehmen zur Absicherung gegen Manage­men­t­ri­siken.

Die bestmög­lichen Versi­che­rungs­be­din­gungen

Unsere Cyber & Crime Versi­che­rungs­kon­zepte sichern Ihr Unter­nehmen umfassend gegen Betriebsunterbrechungs‑, Haftpflicht- und sonstigen Risiken ab. Unsere markt­füh­renden Produkte bieten einen einzig­ar­tigen Rundum­schutz – angefangen bei den proak­tiven Maßnahmen im Rahmen einer vermu­teten Cyber-Attacke bis hin zu den umfang­reichen Mehrkosten für die Aufrecht­erhaltung des Geschäfts­be­triebs.

Abgerundet wird der 360-Grad-Schutz durch die umfas­sende Cloud-Ausfall-Versi­cherung. Unsere Konzepte wurden mit einzig­ar­tigen Deckungs­bau­steinen entwi­ckelt, die gezielt auch auf die neuar­tigen Risiken zugeschnitten sind.

Support

Ohne ein entspre­chendes Netzwerk von Krisen­ma­na­ge­rInnen, Daten­schutz­an­wäl­tInnen, IT-Spezia­lis­tInnen und PR-Berate­rInnen kann der Cyber & Crime Bedrohung nicht hochpro­fes­sionell entge­gen­ge­wirkt werden. Gut zu wissen: Die HPCY gibt den Versi­cherten nicht nur dieses Netzwerk an die Hand, sondern stellen auch eine vollum­fäng­liche Kosten­über­nahme (auch ohne Zustimmung des Versi­cherers) sicher. Wir geben ihnen ein maßge­schnei­dertes Netzwerk an die Hand. Darüber hinaus erhalten unsere KundInnen über uns Zugang zu umfang­reichen Präven­ti­ons­maß­nahmen.

HPCY Die Cyber-versi­cherung
Die sechs wichtigsten Gründe
für eine Cyber-Versi­cherung

Manager
SOS App

HPCY Cyber-Versi­cherung
Highlights unserer Bedin­gungen

Die hendricks Cyber-Versi­che­rungen HPCY tragen den neuen gesetz­lichen Anfor­de­rungen Rechnung und schützen die Versi­cherten vor Ansprüchen wegen Verstößen gegen nationale und inter­na­tionale
Daten­schutz­vor­schriften.
Die HPCY schützen auch vor Verlet­zungen gegen Geheim­hal­tungs­pflichten und übernehmen auch die damit einher­ge­henden Vertrags­strafen. Auch Vertrags­strafen
aufgrund von Liefer­ver­zö­ge­rungen und ‑ausfällen werden übernommen.
Der HPCY-Begriff „Compu­ter­system“ erfasst nicht nur die Hardware und Software, sondern auch sämtliche elektro­nische Steue­rungs­an­lagen der Unter­nehmen und „Bring your own device“-Geräte von Mitar­beitern. Auch sehen die HPCY standard­mäßig Versi­che­rungs­schutz bei einer Freistel­lungs­ver­pflichtung gegenüber Outsourcing Dienst­leistern vor und versi­chern Schäden, die durch System‑, Dienst­leis­ter­aus­fälle oder technische Probleme resul­tieren.
Die HPCY decken nicht nur den Wieder­her­stel­lungs­aufwand, sondern auch die entstan­denen Mehrkosten vollum­fänglich ab. Optional können die IT-Hardware­schäden bei nicht wieder­her­stell­baren oder nicht dekon­ta­mi­nier­baren IT-Systemen versi­chert werden. Mit den HPCY wird darüber hinaus sicher­ge­stellt, dass eine freiwillige vorsorg­liche Abschaltung der Systeme unter bestimmten Voraus­set­zungen vollum­fänglich versi­chert ist.

Die HPCY übernehmen sämtliche Kosten und Honorare für die beauf­tragten Foren­siker, Rechts­be­rater und PR-Berater im Rahmen des bereit­ge­stellten Exper­ten­netz­werks. Auch bei nicht eindeu­tiger Feststellung eines Versi­che­rungs­falls trägt der Versi­cherer die Kosten für die Einschaltung der Foren­siker, Rechts­be­rater und PR-Berater (Beweis­last­umkehr).

Die HPCY sehen im Rahmen der unbegrenzten Rückwärts­ver­si­cherung bei strei­tiger vorver­trag­licher Kenntnis vorläu­figen Versi­che­rungs­schutz bis zur rechts­kräf­tigen Feststellung der vorver­trag­lichen Kenntnis vor.
Die HPCY sehen standard­mäßig eine Besitz­stands­wahrung im Rahmen von Bedin­gungs­um­stel­lungen vor und stellen dadurch sicher, dass eine Umstellung ausschließlich mit Deckungs­ver­bes­se­rungen verbunden ist.