HPCO
Die Compliance-Rechts­schutz­ver­si­cherung

Das Add-on für Unter­nehmen zum Schutz vor Kosten­ex­plo­sionen durch Internal Inves­ti­ga­tions

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Die Risiko­si­tuation

Ob Einrichtung schwarzer Kassen oder Diesel-Affäre – wo straf­rechtlich relevante Verfeh­lungen im Unter­nehmen im Raum stehen, ziehen diese umfang­reiche externe, aber gerade auch interne Ermitt­lungen nach sich. Mit ganz beträcht­lichen Kosten. Auch bei weniger schwer­wie­genden Regel­ver­stößen sind Geschäfts­leitung und Aufsichts­gremien gehalten, diesen nachzu­gehen, andern­falls machen sie sich schaden­er­satz­pflichtig.

Spekta­kuläre Haftungs­fälle wie vor Jahren schon die Einrichtung schwarzer Kassen bei Siemens oder in jüngerer Vergan­genheit die Diesel-Affäre bei VW haben gezeigt: Wo straf­rechtlich relevante Verfeh­lungen im Unter­nehmen im Raum stehen, ziehen diese neben den behörd­lichen Ermitt­lungen auch umfang­reiche interne Unter­su­chungen nach sich. Mit ganz beträcht­lichen Kosten.

Auch bei weniger schwer­wie­genden Regel­ver­stößen sind Geschäfts­leitung und Aufsichts­gremien gehalten, diesen nachzu­gehen. Sie sollten sich dabei auf ein Compliance Management System stützen können, das auch einen Baustein zur Durch­führung von internen Unter­su­chungen enthält. Vernach­läs­sigen sie ihre Pflicht zur Compliance und gehen Hinweisen auf Verfeh­lungen im Unter­nehmen nicht nach, droht ihnen eine straf- und zivil­recht­liche Haftung.

Dokumen­tierte Compliance-Maßnahmen wirken sich bei der Straf­zu­messung mildernd aus. Oder anders­herum: Kommt es zu einer Verur­teilung, müssen Unter­nehmen, die die Compliance vernach­lässigt haben, mit einem weitaus höheren Bußgeld rechnen. Versäum­nisse bei der Durch­führung interner Ermitt­lungen wirken sich damit auch negativ auf die Bilanz des Unter­nehmens aus und können es im schlimmsten Fall in seiner Existenz bedrohen.

Die Versi­che­rungs­lösung

Mit der Compliance Rechts­schutz Versi­cherung HPCO bietet hendricks Unter­nehmen ein neuar­tiges Produkt, das sie vom Kosten­risiko interner Ermitt­lungen entlastet. Die Versi­cherung greift dann, wenn die Unter­neh­mens­leitung aufgrund des begrün­deten Verdachts auf einen Rechts­verstoß beschließt, eine interne Unter­su­chung anzustoßen. Dass auch bereits Staats­an­walt­schaft, Kartell­be­hörden oder sonstige Aufsichts­be­hörden ermitteln, wird gerade nicht voraus­ge­setzt.

Die bestmög­lichen Versi­che­rungs­be­din­gungen

Bestehen begründete Verdachts­mo­mente für einen Compliance-Verstoß im versi­cherten Zeitraum in den Bereichen Wettbewerb, IT oder Korruption, übernimmt der Versi­cherer die mit der internen Ermittlung verbun­denen Kosten. Dies sind typischer­weise Rechts­an­walts­ho­norare, aber auch Kosten für Steuer­be­rater, Wirtschafts­prüfer und IT-Foren­siker. Bei der Wahl seiner Berater ist der Versi­cherte grund­sätzlich frei. Entscheidet er sich für Rechts­an­walte aus dem Compliance-Panel des Versi­cherers oder dem hendricks-Anwalts­netzwerk, hat dies für ihn den Vorteil, dass die Angemes­senheit der Honorare ohne weitere Prüfung unter­stellt wird.

Der Versi­che­rungs­schutz gilt für Unter­nehmen mit Sitz in Deutschland und kann – mit einem Sublimit versehen – für „Cross-Border Inves­ti­ga­tions“ auf den europäi­schen Wirtschaftsraum erweitert werden.
Kommt es zur Uneinigkeit zwischen dem Versi­cherten und der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft über die Feststellung des Versi­che­rungs­falls, ist der Versi­cherte berechtigt, einen Experten auf Kosten des Versi­cherers einzu­schalten. Dieser Experte ist Mitglied des gemein­samen Compliance-Panels von Versi­cherer und Versi­che­rungs­makler oder des hendricks Anwalts­netz­werks. Die Entscheidung des Experten ist für beide Seiten bindend.

Zusam­men­ge­fasst

Um das mit der Aufklärung von Regel­ver­stößen im Unter­nehmen verbundene Kosten­risiko adäquat abzusi­chern, hat hendricks die Compliance Rechts­schutz Versi­cherung entwi­ckelt.

  • Den Versi­che­rungs­schutz genießen Unter­nehmen mit Sitz in Deutschland für Verstöße im versi­cherten Zeitraum. Er kann – mit einem Sublimit versehen – für „Cross-Border Inves­ti­ga­tions“ auf den europäi­schen Wirtschaftsraum erweitert werden.
  • Der Versi­che­rungs­schutz greift unabhängig von einem behörd­lichen Ermitt­lungs­ver­fahren. Umfas­sende Kosten­er­stattung: Neben den Rechts­an­walts­ho­no­raren werden auch Kosten für Steuer­be­rater, Wirtschafts­prüfer und IT-Foren­siker übernommen.
  • Bei Beauf­tragung von Rechts­an­wälten aus dem Compliance-Panel des Versi­cherers oder dem hendricks-Anwalts­netzwerk wird die Angemes­senheit des Honorars unter­stellt.
  • Durch Abschluss der Compliance Rechts­schutz-Versi­cherung werden die Deckungs­summen in anderen Versi­che­rungs­pro­dukten, insbe­sondere der D&O‑Versicherung, geschont.
  • Auch bei komplexen Konzern­struk­turen gewähr­leistet die Definition der Tochter­ge­sell­schaften eine große Reich­weite des Versi­che­rungs­schutzes.
  • Trägt das Unter­nehmen zur Aufklärung der Compliance-Verstöße bei, ist dies bei der Verhängung eines Bußgeldes mildernd zu berück­sich­tigen.

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Die sechs wichtigsten Gründe
für eine Compliance Versi­cherung

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Highlights unserer Bedin­gungen

Der Versi­che­rungs­schutz greift unabhängig von einem behörd­lichen Ermitt­lungs­ver­fahren. Umfas­sende Kosten­er­stattung: Neben den Rechts­an­walts­ho­no­raren werden auch Kosten für Steuer­be­rater, Wirtschafts­prüfer und IT-Foren­siker übernommen.

Bei Beauf­tragung von Rechts­an­wälten aus dem Compliance-Panel des Versi­cherers oder dem Hendricks Anwalts­netzwerk wird die Angemes­senheit des Honorars unter­stellt.

Durch Abschuss der Compliance Rechts­schutz Versi­cherung werden die Deckungs­summen in anderen Versi­che­rungs­pro­dukten, insbe­sondere der D&O‑Versicherung, geschont.
Auch bei komplexen Konzern­struk­turen gewähr­leistet die Definition der Tochter­ge­sell­schaften eine große Reich­weite des Versi­che­rungs­schutzes.
Trägt das Unter­nehmen zur Aufklärung der Compliance-Verstöße bei, ist dies bei der Verhängung eines Bußgeldes mildernd zu berück­sich­tigen.