HPAR
Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung
Wir schützen Ihre arbeitsvertraglichen Ansprüche
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Mehr InformationenDie Risikosituation
Wollen sich Unternehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsrat trennen, kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten darüber, ob sie ihrem ManagerInnen noch eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen schuldig sind. Im Gegensatz zu Angestellten sind Organmitglieder nicht durch die klassischen (Kündigungs-) Schutzgesetze abgesichert. In solchen Situationen brauchen ManagerInnen einen guten Anwalt oder Anwältin und eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzpolice.
Die Versicherungslösung
Mit unserer Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung können Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichts- und Verwaltungsräte Ansprüche, die sich aus ihrem Anstellungsvertrag ergeben, absichern.
Die bestmöglichen Versicherungsbedingungen
Die Anstellungsvertrag-Rechtsschutzversicherung greift bei Auslegungsstreitigkeiten über Vertragsinhalte. Werden mehrere GeschäftsführerInnen-Tätigkeiten ausgeübt, die über einen Vertrag geregelt sind, besteht automatisch für alle Tätigkeiten Versicherungsschutz. Bei einem Wechsel des Dienstverhältnisses besteht der Versicherungsschutz nahtlos weiter. Abgedeckt sind die Honorare für einen erfahrenen Rechtsbeistand aus dem Anwaltsnetzwerk sowie eine Prozessgarantie, wenn der involvierte Anwalt oder doe involvierte Anwältin genügend Erfolgsaussichten im Verfahren signalisiert. Grundsätzlich bleibt der Versicherungsschutz nach Beendigung des Vertrages so lange bestehen, bis alle Leistungen daraus abgewickelt sind – inklusive Pensionszusagen. Enthalten sind außerdem bei drohender Rufschädigung eine journalistische Beratung, Kontinuität bei Vorlage eines Vorvertrags sowie automatische Nachmeldefristen von drei, im Ruhestand fünf Jahren.