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Die Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­cherung

Wir schützen Ihre arbeits­ver­trag­lichen Ansprüche

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Mehr Infor­ma­tionen

Die Risiko­si­tuation

Wollen sich Unter­nehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäfts­führer, Aufsichts- oder Verwal­tungsrat trennen, kommt es häufig zu Rechts­strei­tig­keiten darüber, ob sie ihrem Manage­rInnen noch eine Abfindung, Boni- oder Pensi­ons­zah­lungen schuldig sind. Im Gegensatz zu Angestellten sind Organ­mit­glieder nicht durch die klassi­schen (Kündi­gungs-) Schutz­ge­setze abgesi­chert. In solchen Situa­tionen brauchen Manage­rInnen einen guten Anwalt oder Anwältin und eine Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­police.

Die Versi­che­rungs­lösung

Mit unserer Anstel­lungs­ver­trags-Rechts­schutz­ver­si­cherung können Vorstände, Geschäfts­führer, Aufsichts- und Verwal­tungsräte Ansprüche, die sich aus ihrem Anstel­lungs­vertrag ergeben, absichern.

Die bestmög­lichen Versi­che­rungs­be­din­gungen

Die Anstel­lungs­vertrag-Rechts­schutz­ver­si­cherung greift bei Ausle­gungs­strei­tig­keiten über Vertrags­in­halte. Werden mehrere Geschäfts­füh­re­rInnen-Tätig­keiten ausgeübt, die über einen Vertrag geregelt sind, besteht automa­tisch für alle Tätig­keiten Versi­che­rungs­schutz. Bei einem Wechsel des Dienst­ver­hält­nisses besteht der Versi­che­rungs­schutz nahtlos weiter. Abgedeckt sind die Honorare für einen erfah­renen Rechts­bei­stand aus dem Anwalts­netzwerk sowie eine Prozess­ga­rantie, wenn der invol­vierte Anwalt oder doe invol­vierte Anwältin genügend Erfolgs­aus­sichten im Verfahren signa­li­siert. Grund­sätzlich bleibt der Versi­che­rungs­schutz nach Beendigung des Vertrages so lange bestehen, bis alle Leistungen daraus abgewi­ckelt sind – inklusive Pensi­ons­zu­sagen. Enthalten sind außerdem bei drohender Rufschä­digung eine journa­lis­tische Beratung, Konti­nuität bei Vorlage eines Vorver­trags sowie automa­tische Nachmel­de­fristen von drei, im Ruhestand fünf Jahren.

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Die wichtigsten Gründe
für eine ANSTEL­LUNGS­VER­TRAGS-RECHTS­SCHUTZ­VER­SI­CHERUNG

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