Private D&O-Versicherung – das Add-on für Manager zum Schutz des Privatvermögens

Warum brau­chen Manager eine persön­liche D&O-Versicherung?

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Die Risi­ko­si­tua­tion

Die klas­si­sche D&O-Versicherung, wie sie von Unter­nehmen einge­kauft wird, schützt Organ­mit­glieder wie Vorstände, Geschäfts­führer und Aufsichts­räte. Komplett von allen Haftungs­ri­siken befreit sind Organ­mit­glieder mit dieser D&O aller­dings nicht. Unter Umständen kann der D&O-Versicherungsschutz seine Wirkung verlieren. Und zwar zum Beispiel dann, wenn:

  • der D&O-Versicherungsvertrag wegen arglis­tiger Täuschung einzelner Personen ange­fochten wird (z.B. wenn etwas verschwiegen wird, wonach der Versi­cherer gefragt hat),

  • die Deckungs­summe ausge­schöpft ist (sie steht in der Regel nur einmal jähr­lich zur Verfügung),
  • der Versi­cherer notwen­dige Abwehr­kosten nur teil­weise über­nimmt (bei unge­nü­gender Deckungs­summe greift das Vertei­lungs­ver­fahren) oder
  • das Unter­nehmen den Zugriff auf die Police der D&O-Versicherung versagt.

Die Absi­che­rung

Für alle diese Fälle, in denen die Unternehmens-D&O nicht greift, besteht Versi­che­rungs­schutz über die private D&O-Police mit folgenden Vorteilen:

  • Direkter Zugriff auf den Versicherungsvertrag
  • Eine eigen­stän­dige Deckungs­summe, die nicht von anderen Personen in Anspruch genommen werden kann
  • Unein­ge­schränkte Deckung für Abwehrkosten

Die Police deckt ergän­zend einen mögli­chen gesetz­li­chen Pflicht­selbst­be­halt (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG) ab. Auch ein vom Akti­en­recht unab­hän­giger Selbst­be­halt ist versi­chert. Dieser Baustein der Deckung ist beson­ders wichtig, weil in nahezu sämt­li­chen D&O-Haftungsverfahren Vergleiche zwischen Versi­cherer, versi­cherten Unter­nehmen und der in Anspruch genom­menen Person geschlossen werden. Versi­cherte Personen müssen dann zuneh­mend Eigen­be­tei­li­gungen aus ihrem privaten Vermögen (Grund­be­sitz, Ansprüche zur Alters­ver­sor­gung etc.) beisteuern.

Die Versi­che­rungs­prä­mien für die private D&O-Versicherung betragen im Durch­schnitt € 1.500 pro € 1 Mio. Deckungs­summe. Die Versi­che­rungs­prä­mien sind steu­er­lich abzugs­fähig, so dass sich die Netto­be­las­tung entspre­chend reduziert.

Sie möchten Näheres über die private D&O-Versicherung von hendricks erfahren? Spre­chen Sie uns jeder­zeit gerne an. Wir melden uns umge­hend schrift­lich oder tele­fo­nisch bei Ihnen:

Ihr Ansprech­partner

Michael Hendricks

Gründer der hendricks GmbH

m.hendricks@hendricks-partner.de

Hendricks TV: mit Michael Hendricks und Professor Dr. Michael Kliemt

Warum sollte ein Organ­mit­glied eine Personal D&O-Versicherung abschließen?

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Personal D&O - Ein Fall für Vorstände, Geschäfts­führer und Aufsichtsräte?

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