Private D&O-Versicherung – das Add-on für Manager zum Schutz des Privatvermögens
Warum brauchen Manager eine persönliche D&O-Versicherung?
Die Risikosituation
Die klassische D&O-Versicherung, wie sie von Unternehmen eingekauft wird, schützt Organmitglieder wie Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Komplett von allen Haftungsrisiken befreit sind Organmitglieder mit dieser D&O allerdings nicht. Unter Umständen kann der D&O-Versicherungsschutz seine Wirkung verlieren. Und zwar zum Beispiel dann, wenn:
der D&O-Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung einzelner Personen angefochten wird (z.B. wenn etwas verschwiegen wird, wonach der Versicherer gefragt hat),
- die Deckungssumme ausgeschöpft ist (sie steht in der Regel nur einmal jährlich zur Verfügung),
- der Versicherer notwendige Abwehrkosten nur teilweise übernimmt (bei ungenügender Deckungssumme greift das Verteilungsverfahren) oder
- das Unternehmen den Zugriff auf die Police der D&O-Versicherung versagt.
Die Absicherung
Für alle diese Fälle, in denen die Unternehmens-D&O nicht greift, besteht Versicherungsschutz über die private D&O-Police mit folgenden Vorteilen:
- Direkter Zugriff auf den Versicherungsvertrag
- Eine eigenständige Deckungssumme, die nicht von anderen Personen in Anspruch genommen werden kann
- Uneingeschränkte Deckung für Abwehrkosten
Die Police deckt ergänzend einen möglichen gesetzlichen Pflichtselbstbehalt (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG) ab. Auch ein vom Aktienrecht unabhängiger Selbstbehalt ist versichert. Dieser Baustein der Deckung ist besonders wichtig, weil in nahezu sämtlichen D&O-Haftungsverfahren Vergleiche zwischen Versicherer, versicherten Unternehmen und der in Anspruch genommenen Person geschlossen werden. Versicherte Personen müssen dann zunehmend Eigenbeteiligungen aus ihrem privaten Vermögen (Grundbesitz, Ansprüche zur Altersversorgung etc.) beisteuern.
Die Versicherungsprämien für die private D&O-Versicherung betragen im Durchschnitt € 1.500 pro € 1 Mio. Deckungssumme. Die Versicherungsprämien sind steuerlich abzugsfähig, so dass sich die Nettobelastung entsprechend reduziert.