Die zuneh­mende persön­liche Haftung von Geschäfts­führern im Lichte neuer Gesetz­gebung, inter­na­tio­naler Käufer­stra­tegien und Kardi­nal­pflicht­ver­let­zungen

Die Anfor­de­rungen an Geschäfts­führer steigen rasant – nicht nur durch neue gesetz­liche Regelungen in Deutschland und der EU, sondern auch durch eine zunehmend aggressive Anspruchs­praxis inter­na­tio­naler Käufer. Besonders in den USA zeigt sich ein Trend, Alt-Organe nach dem Unter­neh­menskauf gezielt in Regress zu nehmen, um über Vergleiche den Kaufpreis nachträglich zu senken. Parallel dazu nutzen Versi­cherer immer häufiger den Vorwurf der Kardi­nal­pflicht­ver­letzung, um sich aus der Deckung zu ziehen – mit teils existenz­be­dro­henden Folgen für die betrof­fenen Führungs­kräfte.

Neue gesetz­liche Haftungs­ri­siken kommen immer öfter zur Anwendung

  • 1. NIS-2-Richt­­linie (EU 2022/2555)
    Pflicht zur Cyber­si­cher­heits­auf­sicht durch die Geschäfts­leitung. Nach dem geplanten Inkraft­treten des Umset­zungs­ge­setzes zum Ende des Jahres können Verstöße zu Bußgeldern bis 10 Mio. € oder 2 % des Gesamt­um­satzes und persön­licher Haftung führen.
  • 2. IDD-Richt­­linie (EU 2016/97) / VersVermV & VAG
    Trans­pa­renz­pflichten und Inter­es­sen­kon­flikt­ma­nagement im Versi­che­rungs­ver­trieb. Geschäfts­führer haften bei Verstößen persönlich.
    Regeln zur Offen­legung und Vergütung im Vertrieb. Verstöße führen zu Regress­ri­siken.

  • 3. HinSchG
    Pflicht für Unter­nehmen ab 50 Mitar­beitern, sichere und vertrau­liche interne Melde­stellen einzu­richten und diese zu betreiben. Verstöße können zu Bußgeldern bis 500.000 € und persön­licher Haftung führen.
  • 4. Digital Services Act
    Pflichten zur Kontrolle illegaler Inhalte auf Platt­formen. Geschäfts­führer haften bei Nicht­ein­haltung.

Kardi­nal­pflicht­ver­letzung – Die neue Gefahr

Ein besonders brisantes Thema ist die Kardi­nal­pflicht­ver­letzung. Diese recht­liche Konstruktion wird von Versi­cherern zunehmend genutzt, um sich aus der D&O‑Deckung zu befreien. Dabei handelt es sich um elementare Pflichten, deren Verletzung zunächst als wissentlich gilt – unabhängig vom tatsäch­lichen Vorsatz.

Beispiel aus der Praxis:

Das OLG Frankfurt entschied, dass die Insol­venz­an­trags­pflicht eine Kardi­nal­pflicht darstellt. Ein Geschäfts­führer, der bei Insol­venz­reife keinen Antrag stellt, verliert seinen Versi­che­rungs­schutz – selbst die Abwehr­de­ckung entfällt.
Folgen:

    • Beweis­last­umkehr: Der Versi­cherer muss nicht mehr nachweisen, dass die Pflicht­ver­letzung wissentlich war.
    • Haftung mit Privat­ver­mögen: Das betroffene Organ steht ohne Schutz da.

Käufer­stra­tegien: Alt-Organe im Visier

Insbe­sondere in den USA zeigt sich ein Trend, bei M&A‑Transaktionen Alt-Organe nachträglich in Regress zu nehmen:

  • Käufer prüfen retro­spektiv Pflicht­ver­let­zungen.
  • Ziel ist ein Vergleich zur Kaufpreis­min­derung.
  • Alt-Organe werden zur Kosten­ent­lastung instru­men­ta­li­siert.

Schutz durch Spezi­al­makler: hendricks

Angesichts dieser Entwick­lungen ist eine 360-Grad-Beratung durch Experten wie hendricks unerlässlich. Als Markt­führer im D&O- und Straf­rechts­schutz Bereich bietet hendricks:

  • Eine eigene Schaden­ab­teilung, die jährlich bei über 500 Fälle unter­stützt.
  • Ein bundes­weites Anwalts­netzwerk mit über 200 Kanzleien für Manager­haftung, Straf­recht und Arbeits­recht.
  • Eine Wording­ab­teilung, die jährlich mit über 20 Versi­cherern abgestimmte Konzepte entwi­ckelt und aufgrund aktueller Entwick­lungen auf der Haftungs- und Deckungs­seite aktua­li­siert.
  • Deckungs­kon­zepte, die die Berufung der Versi­cherer auf eine Beweis­last­umkehr bei Kardi­nal­pflicht­ver­let­zungen explizit ausschließen und somit maximale persön­liche Absicherung bieten.
  • Persön­liche Absiche­rungs­kon­zepte sowie Deckungs­kla­ge­rechts­schutz­ver­si­che­rungen für den vollum­fäng­lichen Schutz.

Fazit

Die persön­liche Haftung von Geschäfts­führern ist heute realer denn je. Gesetz­geber, Käufer und Versi­cherer erhöhen den Druck. Wer sich nicht umfassend absichert, steht im Ernstfall allein da. Die Zusam­men­arbeit mit einem spezia­li­sierten Makler wie hendricks ist daher kein Luxus, sondern eine gute Entscheidung.

Presse­kontakt

Team hendricks

hendricks GmbH
Georg-Glock-Straße 8
40474 Düsseldorf

T +49 (0) 211 940 83 – 53
F +49 (0) 211 940 83 – 83

E‑Mail senden

Das könnte Sie auch inter­es­sieren