Die zunehmende persönliche Haftung von Geschäftsführern im Lichte neuer Gesetzgebung, internationaler Käuferstrategien und Kardinalpflichtverletzungen
Die Anforderungen an Geschäftsführer steigen rasant – nicht nur durch neue gesetzliche Regelungen in Deutschland und der EU, sondern auch durch eine zunehmend aggressive Anspruchspraxis internationaler Käufer. Besonders in den USA zeigt sich ein Trend, Alt-Organe nach dem Unternehmenskauf gezielt in Regress zu nehmen, um über Vergleiche den Kaufpreis nachträglich zu senken. Parallel dazu nutzen Versicherer immer häufiger den Vorwurf der Kardinalpflichtverletzung, um sich aus der Deckung zu ziehen – mit teils existenzbedrohenden Folgen für die betroffenen Führungskräfte.
Neue gesetzliche Haftungsrisiken kommen immer öfter zur Anwendung
Kardinalpflichtverletzung – Die neue Gefahr
Ein besonders brisantes Thema ist die Kardinalpflichtverletzung. Diese rechtliche Konstruktion wird von Versicherern zunehmend genutzt, um sich aus der D&O‑Deckung zu befreien. Dabei handelt es sich um elementare Pflichten, deren Verletzung zunächst als wissentlich gilt – unabhängig vom tatsächlichen Vorsatz.
Beispiel aus der Praxis:
Das OLG Frankfurt entschied, dass die Insolvenzantragspflicht eine Kardinalpflicht darstellt. Ein Geschäftsführer, der bei Insolvenzreife keinen Antrag stellt, verliert seinen Versicherungsschutz – selbst die Abwehrdeckung entfällt.
Folgen:
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- Beweislastumkehr: Der Versicherer muss nicht mehr nachweisen, dass die Pflichtverletzung wissentlich war.
- Haftung mit Privatvermögen: Das betroffene Organ steht ohne Schutz da.
Käuferstrategien: Alt-Organe im Visier
Insbesondere in den USA zeigt sich ein Trend, bei M&A‑Transaktionen Alt-Organe nachträglich in Regress zu nehmen:
- Käufer prüfen retrospektiv Pflichtverletzungen.
- Ziel ist ein Vergleich zur Kaufpreisminderung.
- Alt-Organe werden zur Kostenentlastung instrumentalisiert.
Schutz durch Spezialmakler: hendricks
Angesichts dieser Entwicklungen ist eine 360-Grad-Beratung durch Experten wie hendricks unerlässlich. Als Marktführer im D&O- und Strafrechtsschutz Bereich bietet hendricks:
Fazit
Die persönliche Haftung von Geschäftsführern ist heute realer denn je. Gesetzgeber, Käufer und Versicherer erhöhen den Druck. Wer sich nicht umfassend absichert, steht im Ernstfall allein da. Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Makler wie hendricks ist daher kein Luxus, sondern eine gute Entscheidung.
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