Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Gesetzgebungsverfahren nimmt Fahrt auf

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht schreitet voran – mit hoher politischer Priorität.
Nachdem der ursprüngliche Zeitplan durch die Neuwahlen verschoben wurde, wurde der Prozess im Juli 2025 neu aufgesetzt und intensiv vorangetrieben.

Zentrale Meilensteine im Juli:

  • Beratungen auf Fraktions- und Ausschussebene vor der Sommerpause des Bundestags
  • Verbändeanhörung im Bundesministerium des Inneren (BMI) am 04.07.2025
  • Thematischer Schwerpunkt beim CDU-Wirtschaftsrat „Cybernation Deutschland“ mit Vertreter:innen aus Politik, Behörden, Wirtschaft und Forschung

BSI-Präsidentin Claudia Plattner betonte: „Wir kommen voran – aber sind noch nicht vor der Welle.“
Ihr Appell: Alle Akteure müssen jetzt konsequent handeln.

Mit der Kabinettssitzung vom 30.07.2025 und der Zustimmung zur finalen Gesetzesfassung ist ein entscheidender Schritt im Gesetzgebungsverfahren erreicht. Die geplante Umsetzung bis Jahresende rückt damit in greifbare Nähe.

Die hendricks GmbH begleitet diesen Prozess aktiv – im Dialog mit politischen Entscheidungsträgern und in der konkreten Umsetzung für unsere Kunden.

Als direkt wie indirekt betroffene Organisation stehen wir Ihnen mit Beratung, Umsetzung und passgenauen Lösungen zur Seite.

Unser aktuelles Dokument „NIS-2 kompakt“ fasst Inhalte, Zeitplan und Handlungsempfehlungen zusammen.

Obwohl die konkrete Umsetzung der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht noch in Arbeit ist, ist bereits klar: Die Anforderungen kommen – und zwar bald und ohne eine dann gewährte Übergangsfrist.

Die Zeit, um Sicherheitsprozesse neu zu bewerten, Verantwortlichkeiten festzulegen und IT-Risiken zu managen, ist jetzt.

Wer sich frühzeitig vorbereitet, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern stärkt auch das Vertrauen von Partnern, Kunden und Mitarbeitenden in der eigenen Organisation.

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