Umsetzung der NIS-2-Richt­­linie: Natio­nales Gesetz ist am 6.12.2025 in Kraft getreten

Die Umsetzung der NIS-2-Richt­­linie in deutsches Recht und Gesetz­gebung ist erfolgt und mit dem 06.12.2025 in Kraft getreten.

Finale Schritte und Beratungen auf dem Weg zur Gesetz­gebung:

  • 1. Lesung Bundestag – 11.09.2025
  • Anhörung im Innen­aus­schuss – 13.10.2025
  • 2. und 3. Lesung (einschließlich Annahme des Gesetz­ent­wurfs) Bundestag – 13.11.2025
  • Zustimmung Bundesrat – 21.11.2025
  • Veröf­fent­li­chung (Verkündung) im Bundes­ge­setz­blatt – 05.12.2025
  • Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft“ – 06.12.2025

Es gilt nun konse­quent und nachhaltig in die notwen­digen Umset­zungen zu kommen.

Bundes­mi­nister Alexander Dobrindt unter­streicht: „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir ein deutlich höheres Sicher­heits­niveau für unsere Wirtschaft und Verwaltung. Unter­nehmen und Behörden werden wider­stands­fä­higer gegen Cyber­an­griffe.“

Die hendricks GmbH begleitet die nunmehr vorge­gebene Anwendung des Gesetzes aktiv –in der konkreten Umsetzung für unsere Kunden und auch im fortlau­fenden Dialog mit politi­schen Entschei­dungs­trägern.

Als direkt wie indirekt betroffene Organi­sation stehen wir Ihnen mit Beratung, Umsetzung und passge­nauen Lösungen zur Seite.

Unser aktuelles Dokument “NIS‑2 kompakt“ fasst die wesent­lichen Inhalte sowie Handlungs­emp­feh­lungen zusammen.

Presse­kontakt

Team hendricks

hendricks GmbH
Georg-Glock-Straße 8
40474 Düsseldorf

T +49 (0) 211 940 83 – 53
F +49 (0) 211 940 83 – 83

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