Unternehmen scheuen sorgfältige und umfassende interne Untersuchungen aufgrund der hohen Kosten, insbesondere bei Einsatz externer Ermittler. Eine lege artis durchgeführte interne Untersuchung ist jedoch dann Pflicht, wenn ein begründeter Verdacht auf aus dem Unternehmen heraus begangene Gesetzesverstöße und sonstige Compliance-Verstöße vorliegt. Diese Untersuchungskosten sind neuerdings versicherbar.
Im Ergebnis sprechen insbesondere drei Gründe für die Compliance-Kosten-Versicherung: (1) Compliance-Untersuchungen verursachen regelmäßig hohe Kosten. Die Deckung der Kosten dient dem Bilanzschutz der versicherten Unternehmen. (2) Der Regress von Untersuchungskosten gegen Organe kann durch die Compliance-Kosten-Police vermieden werden. (3) Aufklärung wird nach geltender BGH Rechtsprechung bei der Bemessung der gegen das Unternehmen gerichteten Geldbuße berücksichtigt.
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Quelle: „Kostspielige Pflicht“, PROTECTOR Ausgabe 04/2021 S. 58–59
Autor: Michael Hendricks, Dr. Burkhard Fassbach
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