Unter­nehmen scheuen sorg­fäl­tige und umfas­sende interne Unter­su­chungen aufgrund der hohen Kosten, insbe­son­dere bei Einsatz externer Ermittler. Eine lege artis durch­ge­führte interne Unter­su­chung ist jedoch dann Pflicht, wenn ein begrün­deter Verdacht auf aus dem Unter­nehmen heraus began­gene Geset­zes­ver­stöße und sons­tige Compli­ance-Verstöße vorliegt. Diese Unter­su­chungs­kosten sind neuer­dings versicherbar. 

Im Ergebnis spre­chen insbe­son­dere drei Gründe für die Compli­ance-Kosten-Versi­che­rung: (1) Compli­ance-Unter­su­chungen verur­sa­chen regel­mäßig hohe Kosten. Die Deckung der Kosten dient dem Bilanz­schutz der versi­cherten Unter­nehmen. (2) Der Regress von Unter­su­chungs­kosten gegen Organe kann durch die Compli­ance-Kosten-Police vermieden werden. (3) Aufklä­rung wird nach geltender BGH Recht­spre­chung bei der Bemes­sung der gegen das Unter­nehmen gerich­teten Geld­buße berücksichtigt.

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Quelle: „Kost­spie­lige Pflicht“, PROTECTOR Ausgabe 04/2021 S. 58-59
Autor: Michael Hendricks, Dr. Burk­hard Fassbach