Unter­nehmen scheuen sorgfältige und umfas­sende interne Unter­su­chungen aufgrund der hohen Kosten, insbe­sondere bei Einsatz externer Ermittler. Eine lege artis durch­ge­führte interne Unter­su­chung ist jedoch dann Pflicht, wenn ein begrün­deter Verdacht auf aus dem Unter­nehmen heraus begangene Geset­zes­ver­stöße und sonstige Compliance-Verstöße vorliegt. Diese Unter­su­chungs­kosten sind neuer­dings versi­cherbar.

Im Ergebnis sprechen insbe­sondere drei Gründe für die Compliance-Kosten-Versi­cherung: (1) Compliance-Unter­­su­chungen verur­sachen regel­mäßig hohe Kosten. Die Deckung der Kosten dient dem Bilanz­schutz der versi­cherten Unter­nehmen. (2) Der Regress von Unter­su­chungs­kosten gegen Organe kann durch die Compliance-Kosten-Police vermieden werden. (3) Aufklärung wird nach geltender BGH Recht­spre­chung bei der Bemessung der gegen das Unter­nehmen gerich­teten Geldbuße berück­sichtigt.

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Quelle: „Kostspielige Pflicht“, PROTECTOR Ausgabe 04/2021 S. 58–59
Autor: Michael Hendricks, Dr. Burkhard Fassbach

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