hendricks Jahres­pro­gnose 2023 
Beitrag von Marcel Braun - Geschäfts­führer der hendricks GmbH

2023 verspricht für die Sparte Finan­cial Lines in den Berei­chen D&O und Cyber viel­ver­spre­chend und heraus­for­dernd zugleich zu werden.

Die gute Nach­richt vorweg: Es gibt 2023 wieder genü­gend Kapa­zi­täten für die D&O-Versicherung. Auch die Cyber­ver­si­che­rung entwi­ckelt sich erfreu­li­cher­weise in diese Rich­tung, wenn­gleich die Kapa­zi­täten nicht zu den von den Kunden gewünschten Preisen erhält­lich sind. Ledig­lich die Top-DAX-Unter­nehmen werden voraus­sicht­lich nicht die gewünschten Kapa­zi­täten in Cyber erhalten.

Infla­tion gepaart mit Rezes­sion, hohen Ener­gie­kosten und Unsi­cher­heiten durch den Ukrai­ne­krieg werden den Markt auch im laufenden Jahr massiv beein­flussen. Die meisten Markt­ak­teure, mit denen ich spreche, sind deshalb vorsichtig mit der Einschät­zung, die Konso­li­die­rung in der D&O-Versicherung sei bereits beendet.

Meine Prognose: Auch 2023 werden Prämi­en­re­du­zie­rungen die abso­lute Ausnahme bleiben und nur im Falle beson­ders geringer Risiken gewährt.

In der Cyber­ver­si­che­rung werden wir weiterhin Prämi­en­er­hö­hungen sehen. Aller­dings fallen diese gegen­über den Vorjahren moderat aus. Hinzu kommt, dass nur noch in der IT-Sicher­heit gut aufge­stellte Kunden eine Cyber­de­ckung erhalten werden. Es wird daher noch stärker darum gehen, dass Kunden ein Verständnis dafür entwi­ckeln, was in ihrem Unter­nehmen an IT-Sicher­heit umge­setzt werden muss, um den notwen­digen Versi­che­rungs­schutz zu bekommen.

Bei den Rück­ver­si­che­rern hören wir massive Rufe nach Prämi­en­er­hö­hungen, um die gestie­genen Scha­den­kosten aufgrund der Infla­tion auszu­glei­chen. Gleich­zeitig dürfte eine stei­gende Zahl von Unter­neh­mens­in­sol­venzen zu einer massiven Zunahme der Scha­dens­fälle führen. Im Zusam­men­hang mit der stei­genden Anzahl der Insol­venzen erwarten wir vor allem ein deut­li­ches Plus bei D&O- und Strafrechtsschutz-Versicherungsfällen.

Unter­nehmen und insbe­son­dere ihre Organe stehen zuneh­mend vor dem Problem, dass Versi­cherer gerade bei insol­venz­ge­fähr­deten Unter­nehmen einen Insol­venz­aus­schluss auf die D&O-Police vornehmen. Eine möglichst opti­male Absi­che­rung ist hier ebenso exis­ten­ziell wie die Bera­tung zu ergän­zenden Versi­che­rungs­pro­dukten, die Organ­ver­treter im Fall der Fälle schützen. Makler sind hier vermehrt in der Bera­tung gefordert.

Nicht zuletzt erwarten wir, dass ange­sichts von immer mehr außer­ge­richt­li­chen Verglei­chen in Haftungs­fällen unter Eigen­be­tei­li­gung der Organe am Vergleich, die Nach­frage nach persön­li­chen D&O-Versicherungen massiv steigen wird. Denn weder die Konzern­de­ckung noch die Selbst­be­halts­po­licen kommen für diesen Eigen­an­teil der Organe auf. Für Organe von DAX-Unter­nehmen sind diese jedoch wegen des Kumuls mit der Konzern­de­ckung aber kaum erhält­lich. Umso mehr steigt der Druck auf die Versi­cherer, hier adäquate Lösungen zu finden. Zumin­dest mittel­fristig dürften solche Lösungen auch für die Organe von DAX-Unter­neh­mern gefunden werden. Aller­dings wird hier wie fast immer gelten: alles eine Frage des Preises.