Unternehmen in der Krise bietet die hendricks GmbH in Zusammenarbeit mit Roland Rechtsschutz eine wesentliche Ergänzung beim Versicherungsschutz. Droht dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit und steht ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung an, übernimmt die Versicherung die Kosten für die notwendige Beratung durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.
Das neue Angebot – ausgestaltet als Ergänzung zu wesentlichen Firmenpolicen – soll das Dilemma von notwendiger Beratung bei leeren Kassen beseitigen, indem es Vorsorge trifft für den Beratungsbedarf in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schieflage. Der Versicherungsfall tritt dementsprechend ein, wenn eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 der Insolvenzordnung feststellt. Dann gibt der Versicherer Deckung für alle notwendigen Beratungskosten bis zum Abschluss der (vorläufigen) Eigenverwaltung oder des Schutzschirmverfahrens. Die Deckungssumme beträgt dabei maximal ein Drittel der Gesamtversicherungssumme bis zu einer Höchstgrenze von einer Million Euro für ein einzelnes Unternehmen.
Führt die Beratung zum Erfolg und kann die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiederhergestellt werden, ist das Unternehmen verpflichtet, 50 Prozent der Versicherungsleistung aus liquiden Mitteln an die Versicherungsgesellschaft zurückzuzahlen.
Die Nachfrage bestätigt den Bedarf: Mehr als 1.000 Unternehmen haben mit Markteinführung des Produktes zum 30. Juni 2020 bereits Versicherungsschutz erhalten.
„Die Corona-Krise macht vielen Unternehmen noch einmal sehr deutlich, wie wichtig die Absicherung für den Krisenfall ist“, sagt Michael Hendricks, von der Rechtsanwaltskanzlei Hendricks + Partner. „Der Gesetzgeber hat zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Unternehmen in der Krise zu stützen. Ohne qualifizierte Beratung ist es für die meisten Unternehmen aber kaum möglich, die Unterstützung zielgerichtet in Anspruch zu nehmen und sich aus einer Schieflage zu befreien. Hier setzen wir an.“
Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstands der Roland Rechtsschutzversicherungs AG, ergänzt: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit der hendricks GmbH eine weitere innovative Produktidee an den Markt bringen konnten, die es der Unternehmensleitung ermöglicht, Vorsorge für professionelle Beratung in einer wirtschaftlich bedrohlichen Situation zu treffen.“
Wenngleich das neue Produkt in der aktuellen Krise besondere Aufmerksamkeit erfährt, ist es nicht in erster Linie für Corona-Pandemie-bedingte Problemsituationen entwickelt worden. Vielmehr soll es langfristig helfen, den Beratungsbedarf in Krisenfällen zu finanzieren. Um Zweckabschlüsse zu vermeiden, gilt daher für die Inanspruchnahme der Versicherung eine Wartezeit von neun Monaten.
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Über uns:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern.
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Über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG:
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz mit 60 Jahren Erfahrung. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 458,0 Millionen Euro im Jahr 2018 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen. Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes rechtliche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versicherungsschutz und bietet unmittelbar die Möglichkeit, die individuelle Rechtslage von einem unabhängigen Rechtsanwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versicherten von der telefonischen Rechtsberatung über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.
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