Unter­nehmen in der Krise bietet die hendricks GmbH in Zusam­men­ar­beit mit Roland Rechts­schutz eine wesent­liche Ergän­zung beim Versi­che­rungs­schutz. Droht dem Unter­nehmen die Zahlungs­un­fä­hig­keit und steht ein Insol­venz­plan­ver­fahren in Eigen­ver­wal­tung an, über­nimmt die Versi­che­rung die Kosten für die notwen­dige Bera­tung durch Rechts­an­wälte, Wirt­schafts­prüfer und Unternehmensberater.

Das neue Angebot – ausge­staltet als Ergän­zung zu wesent­li­chen Firmen­po­licen – soll das Dilemma von notwen­diger Bera­tung bei leeren Kassen besei­tigen, indem es Vorsorge trifft für den Bera­tungs­be­darf in einer exis­tenz­be­dro­henden wirt­schaft­li­chen Schief­lage. Der Versi­che­rungs­fall tritt dementspre­chend ein, wenn eine Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft die drohende Zahlungs­un­fä­hig­keit nach § 18 der Insol­venz­ord­nung fest­stellt. Dann gibt der Versi­cherer Deckung für alle notwen­digen Bera­tungs­kosten bis zum Abschluss der (vorläu­figen) Eigen­ver­wal­tung oder des Schutz­schirm­ver­fah­rens. Die Deckungs­summe beträgt dabei maximal ein Drittel der Gesamt­ver­si­che­rungs­summe bis zu einer Höchst­grenze von einer Million Euro für ein einzelnes Unternehmen.

Führt die Bera­tung zum Erfolg und kann die Zahlungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens wieder­her­ge­stellt werden, ist das Unter­nehmen verpflichtet, 50 Prozent der Versi­che­rungs­leis­tung aus liquiden Mitteln an die Versi­che­rungs­ge­sell­schaft zurückzuzahlen.

Die Nach­frage bestä­tigt den Bedarf: Mehr als 1.000 Unter­nehmen haben mit Markt­ein­füh­rung des Produktes zum 30. Juni 2020 bereits Versi­che­rungs­schutz erhalten.

„Die Corona-Krise macht vielen Unter­nehmen noch einmal sehr deut­lich, wie wichtig die Absi­che­rung für den Krisen­fall ist“, sagt Michael Hendricks, von der Rechts­an­walts­kanzlei Hendricks + Partner. „Der Gesetz­geber hat zahl­reiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Unter­nehmen in der Krise zu stützen. Ohne quali­fi­zierte Bera­tung ist es für die meisten Unter­nehmen aber kaum möglich, die Unter­stüt­zung ziel­ge­richtet in Anspruch zu nehmen und sich aus einer Schief­lage zu befreien. Hier setzen wir an.“

Dr. Ulrich Eber­hardt, Mitglied des Vorstands der Roland Rechts­schutz­ver­si­che­rungs AG, ergänzt: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit der hendricks GmbH eine weitere inno­va­tive Produkt­idee an den Markt bringen konnten, die es der Unter­neh­mens­lei­tung ermög­licht, Vorsorge für profes­sio­nelle Bera­tung in einer wirt­schaft­lich bedroh­li­chen Situa­tion zu treffen.“

Wenn­gleich das neue Produkt in der aktu­ellen Krise beson­dere Aufmerk­sam­keit erfährt, ist es nicht in erster Linie für Corona-Pandemie-bedingte Problem­si­tua­tionen entwi­ckelt worden. Viel­mehr soll es lang­fristig helfen, den Bera­tungs­be­darf in Krisen­fällen zu finan­zieren. Um Zweck­ab­schlüsse zu vermeiden, gilt daher für die Inan­spruch­nahme der Versi­che­rung eine Warte­zeit von neun Monaten.

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Über uns:
Die hendricks GmbH, Markt­führer für Mana­ger­ver­si­che­rungen in Deutsch­land, bietet Unter­nehmen, Führungs­kräften und deren Maklern inno­va­tive Versi­che­rungs­lö­sungen rund um die Themen Mana­ger­haft­pflicht-, Rechts­schutz- und Vermö­gens­scha­den­ver­si­che­rung (Finan­cial Lines) sowie Cyber- und Vertrau­ens­scha­den­ver­si­che­rungen. Rund 80 Juristen und Versi­che­rungs­experten verhan­deln seit 1994 kompe­tent und persön­lich beste Versi­che­rungs­be­din­gungen. Mit drei Stand­orten in Deutsch­land und einem breiten inter­na­tio­nalen Netz­werk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern.
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Über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG:
Die ROLAND Rechts­schutz-Versi­che­rungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechts­schutz mit 60 Jahren Erfah­rung. Die Gesell­schaft zählt mit Brut­to­bei­trags­ein­nahmen in Höhe von 458,0 Millionen Euro im Jahr 2018 zu den wachs­tums­stärksten Anbie­tern der Branche. Mit einem Markt­an­teil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deut­schen Rechts­schutz-Versi­che­rern. Zu dem Leis­tungs­an­gebot des Rechts­schutz-Spezia­listen zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmen­kunden. Dank der modu­laren Produkt­struktur können Kunden ihren Versi­che­rungs­schutz nach Bedarf zusam­men­stellen. Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes recht­liche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versi­che­rungs­schutz und bietet unmit­telbar die Möglich­keit, die indi­vi­du­elle Rechts­lage von einem unab­hän­gigen Rechts­an­walt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versi­cherten von der tele­fo­ni­schen Rechts­be­ra­tung über die außer­ge­richt­liche Streit­bei­le­gung bis hin zur Empfeh­lung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jeder­zeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.
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