Die fortschreitende Digitalisierung und der zunehmende Einfluss technologischer Systeme auf den Finanzsektor haben die Bedeutung von digitaler Resilienz und Cybersicherheit weltweit erhöht. Die Fähigkeit von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern, auf Cyberangriffe, technische Störungen und operative Ausfälle effektiv zu reagieren, ist entscheidend – nicht nur zum Schutz sensibler Kundendaten, sondern auch zur Sicherung der Stabilität des gesamten Finanzmarktes.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) der Europäischen Union markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einem einheitlichen regulatorischen Rahmen für die digitale Resilienz von Finanzmarktteilnehmern. Ziel ist es, eine robuste digitale Infrastruktur zu schaffen und Unternehmen in die Lage zu versetzen, auch in Krisenzeiten stabil und betriebsfähig zu bleiben.
Dieser Beitrag beleuchtet zunächst die nationale Rechtslage in Deutschland vor der Einführung von DORA, anschließend die Inhalte und Zielsetzungen der Verordnung sowie die konkreten Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen.
I. Nationale Ausgangslage vor DORA
Bereits vor dem Inkrafttreten von DORA war die Cybersicherheit im deutschen Finanzsektor ein zentrales Thema. Der rechtliche Rahmen bestand aus einer Vielzahl europäischer und nationaler Vorschriften, darunter u.a.:
- NIS-Richtlinie & IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Verpflichtungen zur IT-Sicherheit, Meldepflichten bei Vorfällen, Notfallmanagement.
- Aufsicht durch die BaFin: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk): Berücksichtigung von IT-spezifische Risiken in den Risikomanagementprozessen der Finanzinstitute unter Implementierung von Mindestandards.
- DSGVO: insb. Schutz personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
- Cyberversicherungen: Als Teil der Risikovorsorge optional, aber empfohlen, zur finanziellen Absicherung bei IT-Vorfällen.
Der rechtliche Rahmen in Deutschland vor Einführung der Dora war bereits durch eine Vielzahl nationaler und europäischer Regelungen geprägt, die sicherstellen sollten, dass Finanzinstitute ihre digitale Resilienz aufbauen und ihre IT-Sicherheit kontinuierlich verbessern. Es existierten klare Anforderungen an die Cybersicherheit, Notfallmanagement und der Überwachung von Drittanbietern. Allerdings fehlte eine verbindliche, europaweite harmonisierte Verordnung, die alle Aspekte der digitalen Resilienz in einem kohärenten Regelwerk zusammenfasste.
II. Einführung und Zielsetzung von DORA
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale Resilienz im Finanzsektor ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen ihre Umsetzungsverpflichtungen erfüllen. Ziel ist der Schutz des europäischen Finanzsystems vor zunehmenden Cyberrisiken durch:
- Einheitliche Sicherheitsanforderungen.
- Risikobasierte Prozesse zur Identifikation und Bewältigung von Informations- und Kommunikationstechnologien(IKT) ‑Risiken.
- Mitarbeiterschulungen und technische Prüfungen.
- Sicherstellung der Dienstleistungskontinuität auch im Krisenfall.
DORA gilt sektorübergreifend für Banken, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Krypto-Dienstleister und viele weitere Finanzakteure.
III. Sorgfaltspflichten und operative Umsetzung
DORA legt umfassende Pflichten für die Unternehmensleitung und das Risikomanagement fest:
- IKT-Governance: Im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit des Unternehmens obliegt die Verantwortung für organisatorische Strukturen und Geschäftsprozesse, Standards und die Einhaltung dieser, der Geschäftsleitung (inklusive Budgetplanung und strategischer Kontrolle).
- Meldepflichten: IKT-Vorfälle sind an die BaFin zu melden, diese leitet relevante Informationen an EU-Aufsichtsbehörden weiter.
- Tests: Verpflichtende regelmäßige Tests der Resilienz, einschließlich sogenannter bedrohungsorientierter Penetrationstests (TLPT), Szenarioanalysen und Sicherheitsüberprüfungen.
- In der Zusammenarbeit mit Drittdienstleistern: Risikoanalyse und kontinuierliche Überwachung, Ausstiegsstrategien bei kritischen Funktionen.
- Krisenmanagement: Entwicklung, Durchführung und jährliche Überprüfung von Notfall- und Wiederherstellungsplänen.
Bei Verstößen drohen Sanktionen und Beschränkungen – etwa das Verbot, bestimmte IT-Dienstleister weiter zu beauftragen.
Bei Verstößen drohen Sanktionen und Beschränkungen – etwa das Verbot, bestimmte IT-Dienstleister weiter zu beauftragen.
IV. Fazit
DORA schließt eine zentrale Lücke im regulatorischen Rahmen für die digitale Resilienz des Finanzsektors. Durch die Einführung einheitlicher Vorgaben und die klare Zuordnung der Verantwortung schafft, die Verordnung nicht nur Transparenz und Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Stabilität des europäischen Finanzsystems – ein Schritt, der angesichts zunehmender Cyberbedrohungen dringend notwendig war.
V. Konsequenzen durch DORA für Geschäftsführer im Zusammenhang mit D&O‑Risiken
Die Einführung von DORA hat weitreichende Konsequenzen für Geschäftsführer von Finanzinstituten, insbesondere im Hinblick auf D&O Risiken. DORA legt klare Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die digitale Resilienz und Cybersicherheit fest, die unmittelbar die Haftung der Unternehmensführung betreffen. Diese Pflichten erhöhen die Haftungsrisiken für Geschäftsführer erheblich, insbesondere wenn es zu Sicherheitsvorfällen kommt, die aufgrund mangelnder Prävention, unzureichender Tests oder Versäumnissen bei der Überwachung von Drittanbietern entstehen.
Ein solcher Vorfall könnte einen D&O‑Versicherungsfall auslösen, wenn die Unternehmensleitung ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommt. Dies könnte im schlimmsten Fall sowohl finanziellen Schaden für das Unternehmen als auch rechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Geschäftsführer nach sich ziehen. Angesichts der zunehmend strengeren Anforderungen durch DORA und der damit verbundenen Risiken sind Geschäftsführer gezwungen, ihre internen Kontrollen und Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken. Darüber hinaus wird von ihnen erwartet, dass sie ausreichend Ressourcen für die Implementierung von Cybersicherheitsmaßnahmen bereitstellen und sicherstellen, dass das Unternehmen auf die Meldung und das Management von IT-Sicherheitsvorfällen gut vorbereitet ist.
Aus Sicht der Unternehmensführung ist es in diesem Zusammenhang essenziell die persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführer zu begrenzen. Als Partner mit fundierter Marktkenntnis und einem klaren Verständnis für unternehmerische Risiken bietet die hendricks GmbH maßgeschneiderte Absicherungskonzepte auf höchstem Niveau.
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