Wenn Manager die Kündigung erhalten, genießen sie nicht dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen, kann eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung die Existenz sichern.
Wenn ein Unternehmen von einem Manager Schadensersatzzahlungen einfordert, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht einvernehmlich beendet. Die außerordentliche Kündigung ist hier die Regel. Kommt es zum Streit mit dem Unternehmen und schließlich zum Bruch, stehen Geschäftsführer und Vorstände nicht selten von heute auf morgen ohne Vergütung da. Abfindungen, Boni- und Pensionszahlungen, die ihnen eigentlich zustehen, müssen sie dann vor Gericht einklagen. Das kostet nicht nur Zeit. Auch der Rechtsbeistand muss finanziert werden.
Die Familien-Rechtsschutzversicherung greift nicht
Viele Führungskräfte gehen davon aus, dass ihre privat abgeschlossene Familien-Rechtsschutzversicherung die Kosten für solche Streitigkeiten über ihren Managervertrag übernimmt. Das ist ein Irrtum, der sich im Streitfall als existenzgefährdend herausstellen kann.
Der Grund: Die Berufsrechtsschutz-Bausteine klassischer privater Berufsrechtsschutz-Versicherungen greifen ausschließlich bei Arbeitnehmern. Dazu zählen aber nicht Geschäftsführer und Vorstände als Organmitglieder und Vertreter juristischer Personen wie einer GmbH oder einer AG. Im Kleingedruckten schließen die Anbieter von privaten Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten um Managerverträge wegen des hohen Kostenrisikos gezielt aus. Denn Geschäftsführer und Vorstände tragen eine hohe Verantwortung, die in der Regel ein hohes Haftungsrisiko mit sich bringt.
Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung springt ein
Die Lösung ist eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung. Diese Spezialpolice deckt die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten von betroffenen Managern ab. Dazu gehören die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch Kosten für Sachverständige und gegebenenfalls auch die Auslagen der Gegenseite.
Diese Absicherung ist sinnvoll, denn derartige Auseinandersetzungen gehen mit einem hohen Kostenrisiko einher. Die rigorose Abwehrhaltung der Familien-Rechtsschutzversicherer ist ein Hinweis darauf, wie hoch das Risiko bei derartigen Fällen ist.
Mehrere Faktoren treiben die Kosten in die Höhe
Verschiedene Faktoren sind für das hohe Kostenrisiko bei diesen Auseinandersetzungen verantwortlich. Ein Faktor ist, dass Streitigkeiten mit Vertretern juristischer Personen in der Regel nicht vor den Arbeits‑, sondern vor den Zivilgerichten (Amts- und Landgerichten) verhandelt werden. Das Kostenrisiko wird hier durch den Streitwert bestimmt, der bei Managerverträgen sehr schnell sehr hoch ausfallen kann. Er wird nicht wie vor Arbeitsgerichten mit dem dreifachen Monatsgehalt eines Angestellten beziffert, sondern mit dem dreifachen Jahresgehalt des Managers.
Ein Großteil dieser Fälle landet vor den Landgerichten. Ein Verfahren vor dieser Instanz stellt den nächsten Kostentreiber dar: Vor dem Landgericht ist die Vertretung durch einen Anwalt zwingend vorgeschrieben. Dazu addieren sich als dritter möglicher Kostenfaktor die Aufwände für das gesamte Verfahren. Verliert der Manager den Rechtsstreit vor einem Zivilgericht, werden ihm anders als beim Arbeitsgericht die Gesamtkosten des Verfahrens aufgebürdet. Unterliegt er – ganz oder auch nur teilweise – muss er neben den eigenen Anwalts- und Gerichtskosten auch die der gegnerischen Seite tragen.
Viele Topmanager unterschätzen, wie schnell der Bruch kommen kann
Angesichts dieser Kostenfaktoren liegt es nahe, dass sich Geschäftsführer und Manager für mögliche eigene arbeitsrechtliche Streitigkeiten gezielt absichern. Häufig wird dies dennoch unterlassen. Denn Topmanager, die einen Anstellungsvertrag aushandeln, denken in der Regel nicht daran, dass die Zusammenarbeit mit dem neuen Unternehmen auch im Streit enden könnte. Denn selbst wer Höchstleistungen vollbringt, kann auf die Abschussliste geraten, auch wenn jahrzehntelang die Chemie mit den Verantwortlichen stimmte.
Denn Anlässe, Topmanager von jetzt auf gleich, vor die Tür zu setzen, gibt es für Unternehmen viele. Denn Veränderungen gehören zum Geschäftsalltag. Kommen beispielsweise bei einer GmbH neue Gesellschafter ins Haus und fordern einen Personalwechsel, dann hat der bisherige Unternehmensleiter schlechte Karten. Gleiches gilt, wenn ein Großinvestor in eine AG einsteigt und auf einen Wechsel der Entscheidungsträger pocht.
Weitere Anlässe für Auseinandersetzungen sind in der Praxis:
In all diesen Fällen hilft die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung dem Manager, rechtzeitig die Kostenrisiken abzufangen und sich für rechtliche Auseinandersetzungen zu wappnen. Nur so können sie im Falle eines Falles ihre berechtigten Interessen wirksam zu vertreten.
Übrigens: Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung dient im Unterschied zur Unternehmens‑D&O ausschließlich den individuellen Interessen des Managers oder Geschäftsführers. Daher werden die Versicherungsprämien vom Versicherten persönlich getragen – so wie es auch bei anderen Versicherungsbausteinen, die für die individuelle Absicherung sinnvoll sind, üblich ist.
Versicherungstipps
Wie die meisten Versicherungen muss die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abgeschossen worden sein, bevor der Vertrag abgeschlossen wurde. In der Regel greift die Versicherung erst drei bis sechs Monate nach Abschluss.
Üblich sind Policen mit einem moderaten Selbstbehalt. Es gibt auch Bedingungswerke ohne Selbstbehalt, jedoch mit entsprechend hohen Prämien.
Hat ein Manager mehrere Organfunktionen in einem Konzern, aber nur einen Arbeitsertrag, müssen die Organfunktionen dort separat aufgeführt werden.
Besitzt ein Manager mehrere Dienstverträge, muss die Police entsprechend erweitert werden.
Die Prämien dieser Versicherung übernimmt in der Regel der Versicherte. Übernimmt das Unternehmen diese (was inzwischen mitunter auch zu beobachten ist), müssen die Prämien als geldwerter Vorteil versteuert werden.
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