Ausgangslage: Wenn der D&O‑Versicherer die Deckung verweigert
Der aktuelle Fall der Bayer AG verklagt Versicherer AIG auf Milliarden zeigt eindrücklich, wie gravierend die Folgen sein können, wenn ein Versicherer die Deckungspflicht für Rechtsstreitigkeiten bestreitet oder Zahlungen systematisch verzögert. Bayer sieht sich gezwungen, milliardenschwere Prozesskosten selbst zu tragen, weil AIG die Deckung für die „Roundup“-Fälle verweigert – mit dem Argument, es lägen nicht genügend Informationen vor oder die Kostenverteilung sei zu komplex. Solche Situationen sind keineswegs Einzelfälle, sondern treten laut hendricks insbesondere auch in 7–10 % aller D&O‑Schadenfälle auf.
Das Problem: Massive Risiken für versicherte Personen
Für Manager, Vorstände und Aufsichtsräte bedeutet eine Deckungsverweigerung durch den D&O‑Versicherer ein existenzielles Risiko. Die betroffenen Personen stehen plötzlich ohne finanziellen Rückhalt da und müssen nicht nur für die eigene Verteidigung, sondern auch für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Versicherer aufkommen. Die Kosten hierfür können schnell in die Millionen gehen und das Privatvermögen bedrohen.
Die Lösung: HPDR – Deckungsklagerechtschutz von hendricks
Der HPDR (D&O‑Vertrags-Rechtsschutz) von hendricks ist speziell für diese Fälle konzipiert. Er übernimmt die Kosten einer Deckungsklage gegen den D&O‑Versicherer, wenn dieser die Leistung verweigert oder ablehnt. Damit wird die rechtliche Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus der D&O‑Versicherung abgesichert – ein Schutz, der in der Praxis immer wichtiger wird.
Leistungsumfang HPDR:
Praxisbeispiel: Warum HPDR heute unverzichtbar ist
Die Erfahrung zeigt: Selbst bei großen, international agierenden Unternehmen wie Bayer kann es zu massiven Streitigkeiten mit Versicherern kommen. Die Komplexität der Fälle, unterschiedliche Auffassungen zur Deckungspflicht und langwierige Gerichtsverfahren machen den HPDR zu einem unverzichtbaren Instrument für alle, die Verantwortung tragen. Ohne diesen Schutz riskieren Manager und Aufsichtsräte ihr Privatvermögen – und stehen im Ernstfall allein da.
Fazit
Der Deckungsklagerechtschutz HPDR von hendricks ist die Antwort auf ein reales, wachsendes Problem im D&O‑Bereich. Er bietet Sicherheit, wenn der D&O‑Versicherer nicht zahlt – und schützt so das Privatvermögen und die Handlungsfähigkeit der versicherten Personen. Wer Verantwortung trägt, braucht mehr als eine D&O. Er braucht die richtige Beratung und die HPDR von hendricks.
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