Ausgangslage: Wenn der D&O‑Versicherer die Deckung verweigert

Der aktuelle Fall der Bayer AG verklagt Versi­cherer AIG auf Milli­arden zeigt eindrücklich, wie gravierend die Folgen sein können, wenn ein Versi­cherer die Deckungs­pflicht für Rechts­strei­tig­keiten bestreitet oder Zahlungen syste­ma­tisch verzögert. Bayer sieht sich gezwungen, milli­ar­den­schwere Prozess­kosten selbst zu tragen, weil AIG die Deckung für die „Roundup“-Fälle verweigert – mit dem Argument, es lägen nicht genügend Infor­ma­tionen vor oder die Kosten­ver­teilung sei zu komplex. Solche Situa­tionen sind keineswegs Einzel­fälle, sondern treten laut hendricks insbe­sondere auch in 7–10 % aller D&O‑Schadenfälle auf.

Das Problem: Massive Risiken für versi­cherte Personen

Für Manager, Vorstände und Aufsichtsräte bedeutet eine Deckungs­ver­wei­gerung durch den D&O‑Versicherer ein existen­zi­elles Risiko. Die betrof­fenen Personen stehen plötzlich ohne finan­zi­ellen Rückhalt da und müssen nicht nur für die eigene Vertei­digung, sondern auch für die gericht­liche Durch­setzung ihrer Ansprüche gegen den Versi­cherer aufkommen. Die Kosten hierfür können schnell in die Millionen gehen und das Privat­ver­mögen bedrohen.

Die Lösung: HPDR – Deckungs­kla­ge­recht­schutz von hendricks

Der HPDR (D&O‑Vertrags-Rechtsschutz) von hendricks ist speziell für diese Fälle konzi­piert. Er übernimmt die Kosten einer Deckungs­klage gegen den D&O‑Versicherer, wenn dieser die Leistung verweigert oder ablehnt. Damit wird die recht­liche Durch­setzung von Leistungs­an­sprüchen aus der D&O‑Versicherung abgesi­chert – ein Schutz, der in der Praxis immer wichtiger wird.

Leistungs­umfang HPDR:

  • Übernahme aller gericht­lichen und außer­ge­richt­lichen Kosten einer Deckungs­klage gegen den D&O‑Versicherer
  • Schutz bei unrecht­mä­ßiger Ablehnung oder Hinaus­zö­gerung der Deckung sowie nicht frist­ge­rechter Erstattung von Abwehr­kosten
  • Kombi­nierbar mit weiteren Rechts­schutz­bau­steinen (z. B. HPVR für zusätz­liche Abwehr­kosten)

Praxis­bei­spiel: Warum HPDR heute unver­zichtbar ist

Die Erfahrung zeigt: Selbst bei großen, inter­na­tional agierenden Unter­nehmen wie Bayer kann es zu massiven Strei­tig­keiten mit Versi­cherern kommen. Die Komple­xität der Fälle, unter­schied­liche Auffas­sungen zur Deckungs­pflicht und langwierige Gerichts­ver­fahren machen den HPDR zu einem unver­zicht­baren Instrument für alle, die Verant­wortung tragen. Ohne diesen Schutz riskieren Manager und Aufsichtsräte ihr Privat­ver­mögen – und stehen im Ernstfall allein da.

Fazit

Der Deckungs­kla­ge­recht­schutz HPDR von hendricks ist die Antwort auf ein reales, wachsendes Problem im D&O‑Bereich. Er bietet Sicherheit, wenn der D&O‑Versicherer nicht zahlt – und schützt so das Privat­ver­mögen und die Handlungs­fä­higkeit der versi­cherten Personen. Wer Verant­wortung trägt, braucht mehr als eine D&O. Er braucht die richtige Beratung und die HPDR von hendricks.

Presse­kontakt

Team hendricks

hendricks GmbH
Georg-Glock-Straße 8
40474 Düsseldorf

T +49 (0) 211 940 83 – 53
F +49 (0) 211 940 83 – 83

E‑Mail senden

Das könnte Sie auch inter­es­sieren