Compliance Rechtsschutz Versicherung: Neuartiger Versicherungsschutz reagiert auf gesteigerte Haftungsrisiken für Unternehmen
Compliance ist für die meisten Unternehmen nicht neu. Doch die Erfahrungen aus spektakulären Haftungsfällen, die Pflicht zur Installation von Whistleblowing-Systemen und nicht zuletzt das geplante Verbandssanktionengesetz erhöhen den Druck auf das Management, Compliance-Maßnahmen konsequent umzusetzen und nötigenfalls interne Ermittlungen anzustoßen. Was fehlt, ist ein hinreichender Versicherungsschutz zur Kostendeckung.
Ändern soll dies nun eine eigenständige Compliance Rechtsschutz Versicherung, die Roland Rechtsschutz und hendricks gemeinsam entwickelt haben. Die Versicherung soll eben den Bedarf abdecken, den die Compliance-Bausteine in der D&O‑, der Strafrechtsschutz‑, der Cyber- und der Vertrauensschaden-Versicherung nicht bieten. „Die Kosten für die Sicherstellung gut funktionierender Compliance-Systeme können ein beachtliches Ausmaß annehmen“, sagt Dr. Ulrich Eberhard, Vorstand der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. „Der Aufwand dient nicht nur der künftigen Schadenverhütung, sondern auch einer möglichen Absenkung drohender Bußgelder.“
Der sachliche Geltungsbereich der Compliance Rechtsschutz Versicherung erstreckt sich zunächst auf die drei haftungsträchtigsten Compliance-Bereiche: Wettbewerb, IT und Korruption. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche auf Anfrage soll perspektivisch möglich sein.
„Die größte Herausforderung in der Konzeption des neuen Compliance-Versicherungsschutzes lag in der Definition des Versicherungsfalls“, erläutert Michael Hendricks. „Da Compliance-Maßnahmen von den Verantwortlichen im Unternehmen in eigener Regie in Gang gebracht werden, liegt die Auslösung des Versicherungsfalls in gewisser Weise in Händen des versicherten Unternehmens.“
In der Compliance Rechtsschutz Versicherung wird dementsprechend der Versicherungsfall ausgelöst durch „die Beschlussfassung zur Einleitung einer Compliance-Untersuchung durch das Leitungs- und/oder Aufsichtsorgan der Versicherten aufgrund berechtigter Verdachtsmomente für einen innerhalb des versicherten Zeitraumes möglichen Compliance-Verstoß“. Die „berechtigten Verdachtsmomente“ muss das Unternehmen dem Versicherer nachweisen. Sie liegen vor, wenn sich eine Handlungspflicht des Leitungs- oder Aufsichtsorgans aufdrängt, sich Klarheit zu verschaffen.
Kommt es zu Uneinigkeit zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft bei der Feststellung des Versicherungsfalls, ist der Versicherte berechtigt, einen Experten auf Kosten des Versicherers einzuschalten. Dieser Experte ist Mitglied eines gemeinsam vom Versicherer und Versicherungsmakler gegründeten Compliance-Panels oder des hendricks Anwaltsnetzwerks. Die Entscheidung des Experten ist für beide Seiten bindend.
Der Versicherungsfall muss während der Vertragslaufzeit eintreten. Eine Rückwärtsversicherung ist aktuell nicht möglich. „Es ist denkbar, dass wir abhängig von der Nachfrage nach dem Produkt die Option für den Zukauf einer Rückwärtsversicherung anbieten werden – dies selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Compliance-Verstöße bekannt sind“, betont Dr. Ulrich Eberhardt.
Räumlich erstreckt sich der Versicherungsschutz zunächst auf Deutschland und optional auf den europäischen Wirtschaftsraum, wobei dann auch für „Cross Border Investigations“ Versicherungsschutz geboten wird.
Versichert sind sämtliche Honorare für sachdienliche und angemessene Tätigkeiten im Rahmen von Compliance-Untersuchungen wie beispielsweise forensische Dienstleistungen, Kosten der Aufbereitung und Aufbewahrung von Daten, Mitarbeiterbefragungen, Kosten für die Durchsicht von Dokumenten wie Gremienprotokollen oder internen Berichten, E‑Mail-Screening etc. Wird die Beauftragung von Rechtsanwälten auf die Beratung von Mitarbeitern ausgedehnt, um diese zu einer Kooperation zu bewegen und vor arbeitsrechtlichen Sanktionen zu schützen, so sind auch diese Kosten von der Compliance Rechtsschutz Versicherung umfasst.
Die Deckungssumme für Compliance-Kosten ist in der Einführungsphase auf 500.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
„Wir gehen davon aus, dass aufgrund der stetig wachsenden Compliance-Sensibilität gerade mittelständische Unternehmen daran interessiert sind, sich gegen Kostenrisiken im Bereich Compliance abzusichern“, so Michael Hendricks. „Bestätigt sich der Verdacht eines Rechtsverstoßes, so ist die Geschäftsleitung verpflichtet, dem mit Internal Investigations nachzugehen, für Ahndung zu sorgen und künftige Verstöße zu unterbinden. Bei Tatenlosigkeit droht den Verantwortlichen eine straf- und zivilrechtliche Haftung. Versicherungsberater und Versicherungsmakler können ihren Kunden mit der Compliance Rechtsschutz Versicherung nun eine Möglichkeit bieten, entsprechend Vorsorge zu treffen.“
Dr. Ulrich Eberhardt ergänzt: „Das neue Versicherungsprodukt verdient eine große Anzahl an Vertragsabschlüssen. Damit wird es Aussicht auf ein langes Leben haben. Die Unterstützung durch Versicherungsberater und Versicherungsmakler ist daher auch für den Versicherer von tragender Bedeutung. Berater und Makler sollen daher gewerbliche und industrielle Mandanten auf die neuartige Versicherungspolice hinweisen.“
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Pressefoto: Michael Hendricks
Fotonachweis: hendricks GmbH
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Über uns:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht‑, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern.
www.hendricks-makler.de
Über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG:
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz mit 60 Jahren Erfahrung. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 458,0 Millionen Euro im Jahr 2018 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen. Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277–500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes rechtliche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versicherungsschutz und bietet unmittelbar die Möglichkeit, die individuelle Rechtslage von einem unabhängigen Rechtsanwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versicherten von der telefonischen Rechtsberatung über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.
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