Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung: Neuar­tiger Versi­che­rungs­schutz reagiert auf gestei­gerte Haftungs­ri­siken für Unternehmen

  • Compli­ance-Maßnahmen in den Berei­chen Wett­be­werb, IT und Korrup­tion mit bis zu 500.000 Euro abgedeckt
  • Beschluss zur Einlei­tung einer Compli­ance-Unter­su­chung löst Versi­che­rungs­fall aus
  • Bei Unei­nig­keit zwischen Versi­cherer und Versi­chertem entscheidet Experten-Votum

Compli­ance ist für die meisten Unter­nehmen nicht neu. Doch die Erfah­rungen aus spek­ta­ku­lären Haftungs­fällen, die Pflicht zur Instal­la­tion von Whist­le­b­lo­wing-Systemen und nicht zuletzt das geplante Verbands­sank­tio­nen­ge­setz erhöhen den Druck auf das Manage­ment, Compli­ance-Maßnahmen konse­quent umzu­setzen und nöti­gen­falls interne Ermitt­lungen anzu­stoßen. Was fehlt, ist ein hinrei­chender Versi­che­rungs­schutz zur Kostendeckung.

Ändern soll dies nun eine eigen­stän­dige Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung, die Roland Rechts­schutz und hendricks gemeinsam entwi­ckelt haben. Die Versi­che­rung soll eben den Bedarf abde­cken, den die Compli­ance-Bausteine in der D&O-, der Straf­rechts­schutz-, der Cyber- und der Vertrau­ens­schaden-Versi­che­rung nicht bieten. „Die Kosten für die Sicher­stel­lung gut funk­tio­nie­render Compli­ance-Systeme können ein beacht­li­ches Ausmaß annehmen“, sagt Dr. Ulrich Eber­hard, Vorstand der ROLAND Rechts­schutz-Versi­che­rungs-AG. „Der Aufwand dient nicht nur der künf­tigen Scha­den­ver­hü­tung, sondern auch einer mögli­chen Absen­kung drohender Bußgelder.“

Der sach­liche Geltungs­be­reich der Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung erstreckt sich zunächst auf die drei haftungs­träch­tigsten Compli­ance-Bereiche: Wett­be­werb, IT und Korrup­tion. Eine Auswei­tung auf weitere Bereiche auf Anfrage soll perspek­ti­visch möglich sein.

„Die größte Heraus­for­de­rung in der Konzep­tion des neuen Compli­ance-Versi­che­rungs­schutzes lag in der Defi­ni­tion des Versi­che­rungs­falls“, erläu­tert Michael Hendricks. „Da Compli­ance-Maßnahmen von den Verant­wort­li­chen im Unter­nehmen in eigener Regie in Gang gebracht werden, liegt die Auslö­sung des Versi­che­rungs­falls in gewisser Weise in Händen des versi­cherten Unternehmens.“

In der Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung wird dementspre­chend der Versi­che­rungs­fall ausge­löst durch „die Beschluss­fas­sung zur Einlei­tung einer Compli­ance-Unter­su­chung durch das Leitungs- und/oder Aufsichts­organ der Versi­cherten aufgrund berech­tigter Verdachts­mo­mente für einen inner­halb des versi­cherten Zeit­raumes mögli­chen Compli­ance-Verstoß“. Die „berech­tigten Verdachts­mo­mente“ muss das Unter­nehmen dem Versi­cherer nach­weisen. Sie liegen vor, wenn sich eine Hand­lungs­pflicht des Leitungs- oder Aufsichts­or­gans aufdrängt, sich Klar­heit zu verschaffen.

Kommt es zu Unei­nig­keit zwischen dem Versi­cherten und der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft bei der Fest­stel­lung des Versi­che­rungs­falls, ist der Versi­cherte berech­tigt, einen Experten auf Kosten des Versi­che­rers einzu­schalten. Dieser Experte ist Mitglied eines gemeinsam vom Versi­cherer und Versi­che­rungs­makler gegrün­deten Compli­ance-Panels oder des hendricks Anwalts­netz­werks. Die Entschei­dung des Experten ist für beide Seiten bindend.

Der Versi­che­rungs­fall muss während der Vertrags­lauf­zeit eintreten. Eine Rück­wärts­ver­si­che­rung ist aktuell nicht möglich. „Es ist denkbar, dass wir abhängig von der Nach­frage nach dem Produkt die Option für den Zukauf einer Rück­wärts­ver­si­che­rung anbieten werden – dies selbst­ver­ständ­lich unter dem Vorbe­halt, dass zum Zeit­punkt des Vertrags­ab­schlusses keine Compli­ance-Verstöße bekannt sind“, betont Dr. Ulrich Eberhardt.

Räum­lich erstreckt sich der Versi­che­rungs­schutz zunächst auf Deutsch­land und optional auf den euro­päi­schen Wirt­schafts­raum, wobei dann auch für „Cross Border Inves­ti­ga­tions“ Versi­che­rungs­schutz geboten wird.

Versi­chert sind sämt­liche Hono­rare für sach­dien­liche und ange­mes­sene Tätig­keiten im Rahmen von Compli­ance-Unter­su­chungen wie beispiels­weise foren­si­sche Dienst­leis­tungen, Kosten der Aufbe­rei­tung und Aufbe­wah­rung von Daten, Mitar­bei­ter­be­fra­gungen, Kosten für die Durch­sicht von Doku­menten wie Gremi­en­pro­to­kollen oder internen Berichten, E-Mail-Scree­ning etc. Wird die Beauf­tra­gung von Rechts­an­wälten auf die Bera­tung von Mitar­bei­tern ausge­dehnt, um diese zu einer Koope­ra­tion zu bewegen und vor arbeits­recht­li­chen Sank­tionen zu schützen, so sind auch diese Kosten von der Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung umfasst.

Die Deckungs­summe für Compli­ance-Kosten ist in der Einfüh­rungs­phase auf 500.000 Euro je Versi­che­rungs­fall und Versi­che­rungs­jahr begrenzt.

„Wir gehen davon aus, dass aufgrund der stetig wach­senden Compli­ance-Sensi­bi­lität gerade mittel­stän­di­sche Unter­nehmen daran inter­es­siert sind, sich gegen Kosten­ri­siken im Bereich Compli­ance abzu­si­chern“, so Michael Hendricks. „Bestä­tigt sich der Verdacht eines Rechts­ver­stoßes, so ist die Geschäfts­lei­tung verpflichtet, dem mit Internal Inves­ti­ga­tions nach­zu­gehen, für Ahndung zu sorgen und künf­tige Verstöße zu unter­binden. Bei Taten­lo­sig­keit droht den Verant­wort­li­chen eine straf- und zivil­recht­liche Haftung. Versi­che­rungs­be­rater und Versi­che­rungs­makler können ihren Kunden mit der Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung nun eine Möglich­keit bieten, entspre­chend Vorsorge zu treffen.“

Dr. Ulrich Eber­hardt ergänzt: „Das neue Versi­che­rungs­pro­dukt verdient eine große Anzahl an Vertrags­ab­schlüssen. Damit wird es Aussicht auf ein langes Leben haben. Die Unter­stüt­zung durch Versi­che­rungs­be­rater und Versi­che­rungs­makler ist daher auch für den Versi­cherer von tragender Bedeu­tung. Berater und Makler sollen daher gewerb­liche und indus­tri­elle Mandanten auf die neuar­tige Versi­che­rungs­po­lice hinweisen.“

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Über uns:
Die hendricks GmbH, Markt­führer für Mana­ger­ver­si­che­rungen in Deutsch­land, bietet Unter­nehmen, Führungs­kräften und deren Maklern inno­va­tive Versi­che­rungs­lö­sungen rund um die Themen Mana­ger­haft­pflicht-, Rechts­schutz- und Vermö­gens­scha­den­ver­si­che­rung (Finan­cial Lines) sowie Cyber- und Vertrau­ens­scha­den­ver­si­che­rungen. Rund 80 Juristen und Versi­che­rungs­experten verhan­deln seit 1994 kompe­tent und persön­lich beste Versi­che­rungs­be­din­gungen. Mit drei Stand­orten in Deutsch­land und einem breiten inter­na­tio­nalen Netz­werk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern.
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Über die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG:
Die ROLAND Rechts­schutz-Versi­che­rungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechts­schutz mit 60 Jahren Erfah­rung. Die Gesell­schaft zählt mit Brut­to­bei­trags­ein­nahmen in Höhe von 458,0 Millionen Euro im Jahr 2018 zu den wachs­tums­stärksten Anbie­tern der Branche. Mit einem Markt­an­teil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deut­schen Rechts­schutz-Versi­che­rern. Zu dem Leis­tungs­an­gebot des Rechts­schutz-Spezia­listen zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmen­kunden. Dank der modu­laren Produkt­struktur können Kunden ihren Versi­che­rungs­schutz nach Bedarf zusam­men­stellen. Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes recht­liche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versi­che­rungs­schutz und bietet unmit­telbar die Möglich­keit, die indi­vi­du­elle Rechts­lage von einem unab­hän­gigen Rechts­an­walt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versi­cherten von der tele­fo­ni­schen Rechts­be­ra­tung über die außer­ge­richt­liche Streit­bei­le­gung bis hin zur Empfeh­lung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jeder­zeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.
www.roland-rechtsschutz.de