Compliance Rechts­schutz Versi­cherung: Neuar­tiger Versi­che­rungs­schutz reagiert auf gestei­gerte Haftungs­ri­siken für Unter­nehmen

  • Compliance-Maßnahmen in den Bereichen Wettbewerb, IT und Korruption mit bis zu 500.000 Euro abgedeckt
  • Beschluss zur Einleitung einer Compliance-Unter­­su­chung löst Versi­che­rungsfall aus
  • Bei Uneinigkeit zwischen Versi­cherer und Versi­chertem entscheidet Experten-Votum

Compliance ist für die meisten Unter­nehmen nicht neu. Doch die Erfah­rungen aus spekta­ku­lären Haftungs­fällen, die Pflicht zur Instal­lation von Whist­­le­­b­­lowing-Systemen und nicht zuletzt das geplante Verbands­sank­tio­nen­gesetz erhöhen den Druck auf das Management, Compliance-Maßnahmen konse­quent umzusetzen und nötigen­falls interne Ermitt­lungen anzustoßen. Was fehlt, ist ein hinrei­chender Versi­che­rungs­schutz zur Kosten­de­ckung.

Ändern soll dies nun eine eigen­ständige Compliance Rechts­schutz Versi­cherung, die Roland Rechts­schutz und hendricks gemeinsam entwi­ckelt haben. Die Versi­cherung soll eben den Bedarf abdecken, den die Compliance-Bausteine in der D&O‑, der Strafrechtsschutz‑, der Cyber- und der Vertrau­ens­­schaden-Versi­cherung nicht bieten. „Die Kosten für die Sicher­stellung gut funktio­nie­render Compliance-Systeme können ein beacht­liches Ausmaß annehmen“, sagt Dr. Ulrich Eberhard, Vorstand der ROLAND Rechts­­schutz-Versi­che­rungs-AG. „Der Aufwand dient nicht nur der künftigen Schaden­ver­hütung, sondern auch einer möglichen Absenkung drohender Bußgelder.“

Der sachliche Geltungs­be­reich der Compliance Rechts­schutz Versi­cherung erstreckt sich zunächst auf die drei haftungs­träch­tigsten Compliance-Bereiche: Wettbewerb, IT und Korruption. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche auf Anfrage soll perspek­ti­visch möglich sein.

„Die größte Heraus­for­derung in der Konzeption des neuen Compliance-Versi­che­rungs­­­schutzes lag in der Definition des Versi­che­rungs­falls“, erläutert Michael Hendricks. „Da Compliance-Maßnahmen von den Verant­wort­lichen im Unter­nehmen in eigener Regie in Gang gebracht werden, liegt die Auslösung des Versi­che­rungs­falls in gewisser Weise in Händen des versi­cherten Unter­nehmens.“

In der Compliance Rechts­schutz Versi­cherung wird dementspre­chend der Versi­che­rungsfall ausgelöst durch „die Beschluss­fassung zur Einleitung einer Compliance-Unter­­su­chung durch das Leitungs- und/​oder Aufsichts­organ der Versi­cherten aufgrund berech­tigter Verdachts­mo­mente für einen innerhalb des versi­cherten Zeitraumes möglichen Compliance-Verstoß“. Die „berech­tigten Verdachts­mo­mente“ muss das Unter­nehmen dem Versi­cherer nachweisen. Sie liegen vor, wenn sich eine Handlungs­pflicht des Leitungs- oder Aufsichts­organs aufdrängt, sich Klarheit zu verschaffen.

Kommt es zu Uneinigkeit zwischen dem Versi­cherten und der Versi­che­rungs­ge­sell­schaft bei der Feststellung des Versi­che­rungs­falls, ist der Versi­cherte berechtigt, einen Experten auf Kosten des Versi­cherers einzu­schalten. Dieser Experte ist Mitglied eines gemeinsam vom Versi­cherer und Versi­che­rungs­makler gegrün­deten Compliance-Panels oder des hendricks Anwalts­netz­werks. Die Entscheidung des Experten ist für beide Seiten bindend.

Der Versi­che­rungsfall muss während der Vertrags­laufzeit eintreten. Eine Rückwärts­ver­si­cherung ist aktuell nicht möglich. „Es ist denkbar, dass wir abhängig von der Nachfrage nach dem Produkt die Option für den Zukauf einer Rückwärts­ver­si­cherung anbieten werden – dies selbst­ver­ständlich unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlusses keine Compliance-Verstöße bekannt sind“, betont Dr. Ulrich Eberhardt.

Räumlich erstreckt sich der Versi­che­rungs­schutz zunächst auf Deutschland und optional auf den europäi­schen Wirtschaftsraum, wobei dann auch für „Cross Border Inves­ti­ga­tions“ Versi­che­rungs­schutz geboten wird.

Versi­chert sind sämtliche Honorare für sachdien­liche und angemessene Tätig­keiten im Rahmen von Compliance-Unter­­su­chungen wie beispiels­weise foren­sische Dienst­leis­tungen, Kosten der Aufbe­reitung und Aufbe­wahrung von Daten, Mitar­bei­ter­be­fra­gungen, Kosten für die Durch­sicht von Dokumenten wie Gremi­en­pro­to­kollen oder internen Berichten, E‑Mail-Screening etc. Wird die Beauf­tragung von Rechts­an­wälten auf die Beratung von Mitar­beitern ausge­dehnt, um diese zu einer Koope­ration zu bewegen und vor arbeits­recht­lichen Sanktionen zu schützen, so sind auch diese Kosten von der Compliance Rechts­schutz Versi­cherung umfasst.

Die Deckungs­summe für Compliance-Kosten ist in der Einfüh­rungs­phase auf 500.000 Euro je Versi­che­rungsfall und Versi­che­rungsjahr begrenzt.

„Wir gehen davon aus, dass aufgrund der stetig wachsenden Compliance-Sensi­­bi­­lität gerade mittel­stän­dische Unter­nehmen daran inter­es­siert sind, sich gegen Kosten­ri­siken im Bereich Compliance abzusi­chern“, so Michael Hendricks. „Bestätigt sich der Verdacht eines Rechts­ver­stoßes, so ist die Geschäfts­leitung verpflichtet, dem mit Internal Inves­ti­ga­tions nachzu­gehen, für Ahndung zu sorgen und künftige Verstöße zu unter­binden. Bei Taten­lo­sigkeit droht den Verant­wort­lichen eine straf- und zivil­recht­liche Haftung. Versi­che­rungs­be­rater und Versi­che­rungs­makler können ihren Kunden mit der Compliance Rechts­schutz Versi­cherung nun eine Möglichkeit bieten, entspre­chend Vorsorge zu treffen.“

Dr. Ulrich Eberhardt ergänzt: „Das neue Versi­che­rungs­produkt verdient eine große Anzahl an Vertrags­ab­schlüssen. Damit wird es Aussicht auf ein langes Leben haben. Die Unter­stützung durch Versi­che­rungs­be­rater und Versi­che­rungs­makler ist daher auch für den Versi­cherer von tragender Bedeutung. Berater und Makler sollen daher gewerb­liche und indus­trielle Mandanten auf die neuartige Versi­che­rungs­police hinweisen.“

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Über uns:
Die hendricks GmbH, Markt­führer für Manager­ver­si­che­rungen in Deutschland, bietet Unter­nehmen, Führungs­kräften und deren Maklern innovative Versi­che­rungs­lö­sungen rund um die Themen Managerhaftpflicht‑, Rechts­­schutz- und Vermö­gens­scha­den­ver­si­cherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrau­ens­scha­den­ver­si­che­rungen. Rund 80 Juristen und Versi­che­rungs­experten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versi­che­rungs­be­din­gungen. Mit drei Stand­orten in Deutschland und einem breiten inter­na­tio­nalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern.
www​.hendricks​-makler​.de

Über die ROLAND Rechts­­schutz-Versi­che­rungs-AG:
Die ROLAND Rechts­­schutz-Versi­che­rungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechts­schutz mit 60 Jahren Erfahrung. Die Gesell­schaft zählt mit Brutto­bei­trags­ein­nahmen in Höhe von 458,0 Millionen Euro im Jahr 2018 zu den wachs­tums­stärksten Anbietern der Branche. Mit einem Markt­anteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechts­­schutz-Versi­cherern. Zu dem Leistungs­an­gebot des Rechts­­schutz-Spezia­­listen zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmen­kunden. Dank der modularen Produkt­struktur können Kunden ihren Versi­che­rungs­schutz nach Bedarf zusam­men­stellen. Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277–500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes recht­liche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versi­che­rungs­schutz und bietet unmit­telbar die Möglichkeit, die indivi­duelle Rechtslage von einem unabhän­gigen Rechts­anwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versi­cherten von der telefo­ni­schen Rechts­be­ratung über die außer­ge­richt­liche Streit­bei­legung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.
www​.roland​-rechts​schutz​.de

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