COGITANDA Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten
Diese Informationen basieren auf dem offiziellen Schreiben der COGITANDA
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die COGITANDA Dataprotect AG ebenso wie die zur Gruppe gehörenden COGITANDA Insurance Services GmbH, COGITANDA Risk Prevention GmbH, COGITANDA Managed Services GmbH sowie COGITANDA Claims Services GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Das Amtsgericht Köln hat Rechtsanwalt Philip Schober von der bundesweit tätigen Sozietät Brinkmann & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter für alle deutschen Gesellschaften der COGITANDA Gruppe bestellt.
Derzeit verschafft sich der vorläufige Insolvenzverwalter zusammen mit seinem Team einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gruppe und lotet Möglichkeiten zu einer Sanierung aus. Dazu gehört insbesondere, die Möglichkeit für den Einstieg eines Investors zu eruieren und einen Investorenprozess zu starten. Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 150 Mitarbeitenden wurden über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung bis Ende Januar 2025 gesichert. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, den Geschäftsbetrieb im vorläufigen Insolvenzverfahren fortzuführen.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Fragen und Antworten
Cyber-Schäden
Zahlungsverkehr
Der zukünftige Zahlungsverkehr wird getrennt von der Insolvenzmasse unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters geführt. Damit ist sichergestellt, dass beispielsweise künftige Beitragszahlungen des Kunden nicht dem Insolvenzverfahren zugeschlagen werden. Dies gilt analog für künftige Entschädigungszahlungen der Risikoträger zu aktuellen und zukünftigen Schäden. Die Bankverbindungen für die Maklerinnen und Makler sowie die Versicherungsnehmer bleiben unverändert.