COGITANDA Insolvenzverfahren
Fragen und Antworten

Diese Informationen basieren auf dem offiziellen Schreiben der COGITANDA

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die COGITANDA Dataprotect AG ebenso wie die zur Gruppe gehörenden COGITANDA Insurance Services GmbH, COGITANDA Risk Prevention GmbH, COGITANDA Managed Services GmbH sowie COGITANDA Claims Services GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.

Das Amtsgericht Köln hat Rechtsanwalt Philip Schober von der bundesweit tätigen Sozietät Brinkmann & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter für alle deutschen Gesellschaften der COGITANDA Gruppe bestellt.

Derzeit verschafft sich der vorläufige Insolvenzverwalter zusammen mit seinem Team einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gruppe und lotet Möglichkeiten zu einer Sanierung aus. Dazu gehört insbesondere, die Möglichkeit für den Einstieg eines Investors zu eruieren und einen Investorenprozess zu starten. Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 150 Mitarbeitenden wurden über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung bis Ende Januar 2025 gesichert. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, den Geschäftsbetrieb im vorläufigen Insolvenzverfahren fortzuführen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Fragen und Antworten

Cyber-Schäden

Aktuelle Schäden werden durch COGITANDA und das bestehende Dienstleister-Netzwerk bearbeitet.
Zukünftige Schäden werden durch COGITANDA und das bestehende Dienstleister-Netzwerk bearbeitet.
Bestehende Cyber-Soforthilfe-Verträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Zahlungsverkehr

Der zukünftige Zahlungsverkehr wird getrennt von der Insolvenzmasse unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters geführt. Damit ist sichergestellt, dass beispielsweise künftige Beitragszahlungen des Kunden nicht dem Insolvenzverfahren zugeschlagen werden. Dies gilt analog für künftige Entschädigungszahlungen der Risikoträger zu aktuellen und zukünftigen Schäden. Die Bankverbindungen für die Maklerinnen und Makler sowie die Versicherungsnehmer bleiben unverändert.

Erneuerung/Bestandsgeschäft

Die über die COGITANDA abgeschlossenen Versicherungsverträge behalten ihre Gültigkeit.
Die bereits verlängerten Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Risikoträger haben bestätigt, die Zusammenarbeit für den aktuellen Vertragsbestand fortzusetzen.
Rechnungen werden wieder versandt und Lastschriften wieder ausgeführt. Bereits per Rechnung angekündigte Lastschriften werden in den kommenden Tagen abgebucht, bereits versandte offene Rechnungen (Zahlungsart Überweisung) können wieder per Überweisung beglichen werden. Offene Forderungen aus widerrufenen Lastschriften können per Überweisung beglichen werden.
Gemäß unseren Vertragsbedingungen sind Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer, die gegenüber der COGITANDA entrichtet werden, mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt. Der Versicherungsschutz wird durch die Versicherer gewährt.

Die Maklerinnen und Makler haben auch weiter Zugriff auf die COGITANDA Quotierungsplattform (AXON). Es wird jedoch bis auf Weiteres kein Neugeschäft gezeichnet.

Bereits unterbreitete Weiterführungsangebote behalten Ihre Gültigkeit und können weiterhin angenommen werden.

Sollte bereits ein Angebot für das Enterprise-Produkt (Umsatz 100-250 Mio. Euro) durch COGITANDA erstellt worden sein, so kann die Maklerin oder der Makler dieses annehmen und der Vertrag wird weitergeführt. In allen anderen Fällen kann der Vertrag nicht fortgeführt werden, da keine Vollmacht mehr für Neuabschlüsse besteht.
Es besteht kein gesetzliches oder vertragliches Sonderkündigungsrecht aufgrund der Insolvenzantragstellung. Die Versicherer gewähren vereinbarungsgemäß Versicherungsschutz.
Es besteht kein gesetzliches oder vertragliches Sonderkündigungsrecht aufgrund der Insolvenzantragstellung. Die Versicherer gewähren vereinbarungsgemäß Versicherungsschutz.
Verträge sind weiterhin wirksam und begründen Courtageansprüche, sofern sie nicht gekündigt oder anderweitig beendet wurden. Courtageansprüche, die vor dem Insolvenzantrag entstanden sind, stellen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO dar und können nach Eröffnung des Verfahrens angemeldet werden. Für neu entstehende Courtageansprüche gelten die oben genannten Ausführungen zum Zahlungsverkehr.

Neugeschäft

Aktuell zeichnet COGITANDA bis auf Weiteres kein Neugeschäft. Neugeschäftsanfragen werden aktuell nicht durch das Underwriting bearbeitet.
Es können zwar weiterhin Angebote gerechnet werden, jedoch zeichnet COGITANDA bis auf Weiteres kein Neugeschäft. Neugeschäftsanfragen werden aktuell nicht durch das Underwriting bearbeitet.
Genehmigte Invitatio-Anfragen bleiben für 90 Tage (ab Quotierungs-Speicherung durch den Makler) gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Maklerin oder der Makler das Angebot annehmen und die Policierung des Vertrages über die COGITANDA Quotierungsplattform (AXON) veranlassen.
Bestehende Verträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Prävention

Die Präventionsdienstleistungsverträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit und können ebenfalls weiter verlängert werden.

Ja, Präventionsdienstleistungen werden auch grundsätzlich weiterhin angeboten. Bei Interesse bitte um eine Anfrage an praevention@cogitanda.com

Kooperationsverträge

Was passiert mit noch laufenden Kooperationsverträgen? Die laufenden Kooperationsverträge mit COGITANDA behalten ihre Gültigkeit.