COGITANDA Insol­venz­ver­fahren
Fragen und Antworten

Diese Infor­ma­tionen basieren auf dem offizi­ellen Schreiben der COGITANDA

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber infor­mieren, dass die COGITANDA Dataprotect AG ebenso wie die zur Gruppe gehörenden COGITANDA Insurance Services GmbH, COGITANDA Risk Prevention GmbH, COGITANDA Managed Services GmbH sowie COGITANDA Claims Services GmbH Antrag auf Eröffnung des Insol­venz­ver­fahrens gestellt hat.

Das Amtsge­richt Köln hat Rechts­anwalt Philip Schober von der bundesweit tätigen Sozietät Brinkmann & Partner zum vorläu­figen Insol­venz­ver­walter für alle deutschen Gesell­schaften der COGITANDA Gruppe bestellt.

Derzeit verschafft sich der vorläufige Insol­venz­ver­walter zusammen mit seinem Team einen Überblick über die wirtschaft­liche Lage der Gruppe und lotet Möglich­keiten zu einer Sanierung aus. Dazu gehört insbe­sondere, die Möglichkeit für den Einstieg eines Investors zu eruieren und einen Inves­to­ren­prozess zu starten. Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 150 Mitar­bei­tenden wurden über eine Insol­venz­geld­vor­fi­nan­zierung bis Ende Januar 2025 gesichert. Damit sind die Voraus­set­zungen geschaffen, den Geschäfts­be­trieb im vorläu­figen Insol­venz­ver­fahren fortzu­führen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusam­men­ge­stellt.

Fragen und Antworten

Cyber-Schäden

Aktuelle Schäden werden durch COGITANDA und das bestehende Dienst­leister-Netzwerk bearbeitet.
Zukünftige Schäden werden durch COGITANDA und das bestehende Dienst­leister-Netzwerk bearbeitet.
Bestehende Cyber-Sofort­hilfe-Verträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Zahlungs­verkehr

Der zukünftige Zahlungs­verkehr wird getrennt von der Insol­venz­masse unter Aufsicht des vorläu­figen Insol­venz­ver­walters geführt. Damit ist sicher­ge­stellt, dass beispiels­weise künftige Beitrags­zah­lungen des Kunden nicht dem Insol­venz­ver­fahren zugeschlagen werden. Dies gilt analog für künftige Entschä­di­gungs­zah­lungen der Risiko­träger zu aktuellen und zukünf­tigen Schäden. Die Bankver­bin­dungen für die Makle­rinnen und Makler sowie die Versi­che­rungs­nehmer bleiben unver­ändert.

Erneuerung/​Bestandsgeschäft

Die über die COGITANDA abgeschlos­senen Versi­che­rungs­ver­träge behalten ihre Gültigkeit.
Die bereits verlän­gerten Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Risiko­träger haben bestätigt, die Zusam­men­arbeit für den aktuellen Vertrags­be­stand fortzu­setzen.
Rechnungen werden wieder versandt und Lastschriften wieder ausge­führt. Bereits per Rechnung angekün­digte Lastschriften werden in den kommenden Tagen abgebucht, bereits versandte offene Rechnungen (Zahlungsart Überweisung) können wieder per Überweisung beglichen werden. Offene Forde­rungen aus wider­ru­fenen Lastschriften können per Überweisung beglichen werden.
Gemäß unseren Vertrags­be­din­gungen sind Prämi­en­zah­lungen der Versi­che­rungs­nehmer, die gegenüber der COGITANDA entrichtet werden, mit schuld­be­frei­ender Wirkung gezahlt. Der Versi­che­rungs­schutz wird durch die Versi­cherer gewährt.

Die Makle­rinnen und Makler haben auch weiter Zugriff auf die COGITANDA Quotie­rungs­plattform (AXON). Es wird jedoch bis auf Weiteres kein Neuge­schäft gezeichnet.

Bereits unter­breitete Weiter­füh­rungs­an­gebote behalten Ihre Gültigkeit und können weiterhin angenommen werden.

Sollte bereits ein Angebot für das Enter­prise-Produkt (Umsatz 100–250 Mio. Euro) durch COGITANDA erstellt worden sein, so kann die Maklerin oder der Makler dieses annehmen und der Vertrag wird weiter­ge­führt. In allen anderen Fällen kann der Vertrag nicht fortge­führt werden, da keine Vollmacht mehr für Neuab­schlüsse besteht.
Es besteht kein gesetz­liches oder vertrag­liches Sonder­kün­di­gungs­recht aufgrund der Insol­venz­an­trag­stellung. Die Versi­cherer gewähren verein­ba­rungs­gemäß Versi­che­rungs­schutz.
Es besteht kein gesetz­liches oder vertrag­liches Sonder­kün­di­gungs­recht aufgrund der Insol­venz­an­trag­stellung. Die Versi­cherer gewähren verein­ba­rungs­gemäß Versi­che­rungs­schutz.
Verträge sind weiterhin wirksam und begründen Courta­ge­an­sprüche, sofern sie nicht gekündigt oder ander­weitig beendet wurden. Courta­ge­an­sprüche, die vor dem Insol­venz­antrag entstanden sind, stellen Insol­venz­for­de­rungen gemäß § 38 InsO dar und können nach Eröffnung des Verfahrens angemeldet werden. Für neu entste­hende Courta­ge­an­sprüche gelten die oben genannten Ausfüh­rungen zum Zahlungs­verkehr.

Neuge­schäft

Aktuell zeichnet COGITANDA bis auf Weiteres kein Neuge­schäft. Neuge­schäfts­an­fragen werden aktuell nicht durch das Under­writing bearbeitet.
Es können zwar weiterhin Angebote gerechnet werden, jedoch zeichnet COGITANDA bis auf Weiteres kein Neuge­schäft. Neuge­schäfts­an­fragen werden aktuell nicht durch das Under­writing bearbeitet.
Geneh­migte Invitatio-Anfragen bleiben für 90 Tage (ab Quotie­rungs-Speicherung durch den Makler) gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Maklerin oder der Makler das Angebot annehmen und die Policierung des Vertrages über die COGITANDA Quotie­rungs­plattform (AXON) veran­lassen.
Bestehende Verträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

Prävention

Die Präven­ti­ons­dienst­leis­tungs­ver­träge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit und können ebenfalls weiter verlängert werden.

Ja, Präven­ti­ons­dienst­leis­tungen werden auch grund­sätzlich weiterhin angeboten. Bei Interesse bitte um eine Anfrage an praevention@​cogitanda.​com

Koope­ra­ti­ons­ver­träge

Was passiert mit noch laufenden Koope­ra­ti­ons­ver­trägen? Die laufenden Koope­ra­ti­ons­ver­träge mit COGITANDA behalten ihre Gültigkeit.