HOME 1. hend­ricks Compli­ance Day Zusammenfassung

Zusam­men­fas­sung des 1. hendricks Compli­ance Day vom 20.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach zahl­rei­chen Rück­mel­dungen haben wir uns sehr darüber gefreut, dass wir zum wich­tigen Thema „Compli­ance“ offenbar den rich­tigen inhalt­li­chen Mix gefunden und auch eine gute Auswahl der Refe­renten getroffen haben. Wir bedanken uns sehr für Ihre ausdau­ernde Teil­nahme bis zum Schluss des Webinars!

Für dieje­nigen unter Ihnen, die Weiter­bil­dungs­punkte sammeln, stehen wir auf Anfrage mit der Bereit­stel­lung einer Teil­neh­mer­be­schei­ni­gung oder auch einer Gutschrift auf Ihrem Weiter­bil­dungs­konto selbst­ver­ständ­lich gerne zur Verfü­gung. Sie finden dazu weiter unten ein Formular, das Sie uns bitte ausge­füllt zukommen lassen.

Wir freuen uns schon jetzt auf den 2. Compli­ance Day im kommenden Jahr und wünschen bis dahin vor allem beste Gesundheit!

Sie sehen gerade einen Platz­hal­ter­in­halt von Vimeo. Um auf den eigent­li­chen Inhalt zuzu­greifen, klicken Sie auf die Schalt­fläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bieter weiter­ge­geben werden.

Mehr Infor­ma­tionen

Refe­renten & Downloads

Michael Hendricks
Gründer der hendricks GmbH

Thema (ohne Präsentation): 
Kein D&O-Versicherungsschutz ohne Compliance?

Marc Tüngler
Haupt­ge­schäfts­führer der Deut­schen Schutz­ver­ei­ni­gung für Wertpapierbesitz

Down­load Präsen­ta­tion:
Impulse aus Investorensicht

Dr. Rainer Runte
Rechts­an­walt, Of Counsel, CMS Deutschland

Dr. Chris­toph von Eiff
Partner, Rechts­an­walt, CMS Deutschland

Dr. Frank Hülsberg 
WP/StB, Partner, Mitglied des Vorstands, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Burk­hard Fass­bach Rechtsanwalt
Schnei­ders & Behrendt PartmbB, Rechts- und Patentanwälte

Prof. Dr. Jürgen Wessing 
Wessing & Partner Rechts­an­wälte mbB

Ein wich­tiger Hinweis für Makler: 

Gerne schreiben wir Ihnen für Ihre erfolg­reiche Teil­nahme an der Veran­stal­tung vom 20.05.2021, Ihre “gutberaten”-Weiterbildungspunkte gut. Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und teilen uns Ihre gutbe­raten-ID mit.

    Bitte Ergebnis der unten­ste­henden Aufgabe eintragen (Spam-Schutz):

    Hand in Hand: Whist­le­b­lo­wing-Systeme und die Compliance-Versicherung

    Whist­le­b­lo­wing-Systeme sind ein Pflicht­pro­gramm für Compli­ance Management

    Compli­ance Systeme müssen als Chance für Unter­nehmen zur Vermei­dung von finan­zi­ellen Schäden und Repu­ta­ti­ons­ver­lusten verstanden werden.

    Die Initia­tive WhistlePro bietet Unter­nehmen ein “Alles-aus-einer-Hand” Paket an, um die EU-Richt­linie schnell und rechts­si­cher umzusetzen.

    Für Geschäfts­führer, Vorstände, Aufsichts­räte und Compli­ance-Verant­wort­liche liefert WhistlePro maßge­schnei­derte, schlüs­sel­fer­tige und schnell umsetz­bare Lösungen für die Einfüh­rung und den Betrieb eines rechts­si­cheren und effek­tiven Hinweisgebersystems.

    Oberstes Ziel:

    • Schutz des Unternehmens

    • Vermei­dung der persön­li­chen Managerhaftung

    • Scha­den­mi­ni­mie­rung durch interne Untersuchungen

    • Schutz der Whistleblower

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    Mehr Infor­ma­tionen

    Hinweis:

    Alle Unter­nehmen mit mehr als 50 Beschäf­tigten* werden zukünftig verpflichtet, effi­zi­ente und wirk­same Melde­ka­näle einzurichten. 

    *Voraus­sicht­lich müssen Unter­nehmen ab 250 Mitar­bei­tern bis Dezember 2021 Hinweis­ge­ber­sys­teme instal­liert haben. Unter­nehmen mit 50 bis 249 Mitar­bei­tern haben noch 2 Jahre Zeit für die Umsetzung.

    Die Vorteile eines digitalen Whistleblowing-Systems von WhistlePro

    • Whist­le­b­lo­wing-Systeme werden zur Pflicht! Zukünftig sind Unter­nehmen mit mehr als 250 Beschäf­tigten (und in 2 Jahren mit mehr als 50 Beschäf­tigten) verpflichtet, effi­zi­ente und wirk­same Melde­ka­näle einzurichten.

    • Agieren statt reagieren: Frühe Aufde­ckung von Compli­ance Verstößen führt zur schnellen und internen Klärung
    • Haftungs­re­duk­tion: Mini­mie­rung von Haftungs­ri­siken für Aufsichts­räte, Vorstände und Geschäfts­führer. Mehr Rechts­si­cher­heit für das Unternehmen.
    • Repu­ta­ti­ons­ge­winn: Offene Kommu­ni­ka­tion mit Geschäfts­part­nern und Kunden stei­gert die Repu­ta­tion nach außen.

    • Kosten­re­duk­tion: Schaden- und Kosten­mi­ni­mie­rung durch Internal Inves­ti­ga­tions und den Einsatz der Compli­ance Rechts­schutz Versicherung.

    • Vertrau­ens­aufbau: Anony­mität stärkt die Bereit­schaft Compli­ance Verstöße zu melden. Der offen Umgang mit Compli­ance schafft Vertrauen.

    Die Compli­ance Rechts­schutz Versicherung

    Ob Einrich­tung schwarzer Kassen oder Diesel-Affäre – wo straf­recht­lich rele­vante Verfeh­lungen im Unter­nehmen im Raum stehen, ziehen diese umfang­reiche externe, aber gerade auch interne Ermitt­lungen nach sich. Mit ganz beträcht­li­chen Kosten. Auch bei weniger schwer­wie­genden Regel­ver­stößen sind Geschäfts­lei­tung und Aufsichts­gre­mien gehalten, diesen nach­zu­gehen, andern­falls machen sie sich schadenersatzpflichtig.

    Um das mit der Aufklä­rung von Regel­ver­stößen im Unter­nehmen verbun­dene Kosten­ri­siko adäquat abzu­si­chern, hat hendricks die Compli­ance Rechts­schutz Versi­che­rung entwickelt.

    Den Versi­che­rungs­schutz genießen Unter­nehmen mit Sitz in Deutsch­land für Verstöße im versi­cherten Zeit­raum. Er kann – mit einem Sublimit versehen – für „Cross-Border Inves­ti­ga­tions“ auf den euro­päi­schen Wirt­schafts­raum erwei­tert werden.

    Schützen Sie sich vor dem Kosten­ri­siko bei Compliance-Untersuchungen

    Die Vorteile einer hendricks Compliance Rechtsschutz Versicherung

    • Der Versi­che­rungs­schutz greift unab­hängig von einem behörd­li­chen Ermitt­lungs­ver­fahren. Umfas­sende Kosten­er­stat­tung: Neben den Rechts­an­walts­ho­no­raren werden auch Kosten für Steu­er­be­rater, Wirt­schafts­prüfer und IT-Foren­siker übernommen.

    • Bei Beauf­tra­gung von Rechts­an­wälten aus dem Compli­ance-Panel des Versi­che­rers oder dem hendricks-Anwalts­netz­werk wird die Ange­mes­sen­heit
      des Hono­rars unterstellt.

    • Durch Abschluss der Compli­ance Rechts­schutz-Versi­che­rung werden die Deckungs­summen in anderen Versi­che­rungs­pro­dukten, insbe­son­dere der D&O-Versicherung, geschont.

    • Auch bei komplexen Konzern­struk­turen gewähr­leistet die Defi­ni­tion der Toch­ter­ge­sell­schaften eine große Reich­weite des Versicherungsschutzes.

    • Trägt das Unter­nehmen zur Aufklä­rung der Compli­ance-Verstöße bei, ist dies bei der Verhän­gung eines Bußgeldes mildernd zu berücksichtigen.

    Jedes große Problem hat auch einmal klein begonnen!