Zusam­men­fassung des 1. hendricks Compliance Day vom 20.05.202

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach zahlreichen Rückmel­dungen haben wir uns sehr darüber gefreut, dass wir zum wichtigen Thema „Compliance“ offenbar den richtigen inhalt­lichen Mix gefunden und auch eine gute Auswahl der Referenten getroffen haben. Wir bedanken uns sehr für Ihre ausdau­ernde Teilnahme bis zum Schluss des Webinars!

Für dieje­nigen unter Ihnen, die Weiter­bil­dungs­punkte sammeln, stehen wir auf Anfrage mit der Bereit­stellung einer Teilneh­mer­be­schei­nigung oder auch einer Gutschrift auf Ihrem Weiter­bil­dungs­konto selbst­ver­ständlich gerne zur Verfügung. Sie finden dazu weiter unten ein Formular, das Sie uns bitte ausge­füllt zukommen lassen.

Wir freuen uns schon jetzt auf den 2. Compliance Day im kommenden Jahr und wünschen bis dahin vor allem beste Gesundheit!

Sie sehen gerade einen Platz­hal­ter­inhalt von Vimeo. Um auf den eigent­lichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schalt­fläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bieter weiter­ge­geben werden.

Mehr Infor­ma­tionen

Referenten
& Downloads

Michael Hendricks
Gründer der hendricks GmbH

Thema (ohne Präsen­tation): 
Kein D&O‑Versicherungsschutz ohne Compliance?

Marc Tüngler
Haupt­ge­schäfts­führer der Deutschen Schutz­ver­ei­nigung für Wertpa­pier­besitz

Präsen­tation:
Impulse aus Inves­to­ren­sicht

Dr. Rainer Runte
Rechts­anwalt, Of Counsel, CMS Deutschland

Präsen­tation:
Compliance als Geschäfts­füh­rungs­maß­nahme

Dr. Christoph von Eiff
Partner, Rechts­anwalt, CMS Deutschland

Präsen­tation:
Compliance zwischen Legali­täts­pflicht und Business Judgment Rule

Dr. Frank Hülsberg
WP/​StB, Partner, Mitglied des Vorstands,
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschafts­prü­fungs­ge­sell­schaft

Präsen­tation:
Risiko­analyse als zentrales Element des Compliance Management Systems

Dr. Burkhard Fassbach
Rechts­anwalt
Schneiders & Behrendt PartmbB,
Rechts- und Patent­an­wälte

Präsen­tation:
Whist­le­b­lowing-Systeme: Was Geschäfts­leiter zum Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz wissen müssen

Prof. Dr. Jürgen Wessing 
Wessing & Partner Rechts­an­wälte mbB

Präsen­tation:
Compliance und das neue Verbands­sank­tio­nen­gesetz

Ein wichtiger Hinweis
für Makler

Gerne schreiben wir Ihnen für Ihre erfolg­reiche Teilnahme an der Veran­staltung vom 20.05.2021, Ihre “gutberaten”-Weiterbildungspunkte gut.

Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und teilen uns Ihre gutbe­raten-ID mit.

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    Hand in Hand:
    Whist­le­b­lowing-Systeme und die Compliance-Versi­cherung

    Whist­le­b­lowing-Systeme sind ein Pflicht­pro­gramm für Compliance Management

    Compliance Systeme müssen als Chance für Unter­nehmen zur Vermeidung von finan­zi­ellen Schäden und Reputa­ti­ons­ver­lusten verstanden werden.

    Die Initiative WhistlePro bietet Unter­nehmen ein “Alles-aus-einer-Hand” Paket an, um die EU-Richt­linie schnell und rechts­sicher umzusetzen.

    Für Geschäfts­führer, Vorstände, Aufsichtsräte und Compliance-Verant­wort­liche liefert WhistlePro maßge­schnei­derte, schlüs­sel­fertige und schnell umsetzbare Lösungen für die Einführung und den Betrieb eines rechts­si­cheren und effek­tiven Hinweis­ge­ber­systems.

    Oberstes Ziel:

    • Schutz des Unter­nehmens

    • Vermeidung der persön­lichen Manager­haftung

    • Schaden­mi­ni­mierung durch interne Unter­su­chungen

    • Schutz der Whist­le­b­lower

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    Mehr Infor­ma­tionen

    Hinweis:

    Alle Unter­nehmen mit mehr als 50 Beschäf­tigten* werden zukünftig verpflichtet, effiziente und wirksame Melde­kanäle einzu­richten.

    *Voraus­sichtlich müssen Unter­nehmen ab 250 Mitar­beitern bis Dezember 2021 Hinweis­ge­ber­systeme instal­liert haben. Unter­nehmen mit 50 bis 249 Mitar­beitern haben noch 2 Jahre Zeit für die Umsetzung.

    Die Vorteile eines digitalen Whist­le­b­lowing-Systems von WhistlePro

    • Whist­le­b­lowing-Systeme werden zur Pflicht! Zukünftig sind Unter­nehmen mit mehr als 250 Beschäf­tigten (und in 2 Jahren mit mehr als 50 Beschäf­tigten) verpflichtet, effiziente und wirksame Melde­kanäle einzu­richten.

    • Agieren statt reagieren: Frühe Aufde­ckung von Compliance Verstößen führt zur schnellen und internen Klärung

    • Haftungs­re­duktion: Minimierung von Haftungs­ri­siken für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäfts­führer. Mehr Rechts­si­cherheit für das Unter­nehmen.

    • Reputa­ti­ons­gewinn: Offene Kommu­ni­kation mit Geschäfts­partnern und Kunden steigert die Reputation nach außen.

    • Vertrau­ens­aufbau: Anony­mität stärkt die Bereit­schaft Compliance Verstöße zu melden. Der offen Umgang mit Compliance schafft Vertrauen.

    • Reputa­ti­ons­gewinn: Offene Kommu­ni­kation mit Geschäfts­partnern und Kunden steigert die Reputation nach außen.

    Die Compliance Rechts­schutz Versi­cherung

    Ob Einrichtung schwarzer Kassen oder Diesel-Affäre – wo straf­rechtlich relevante Verfeh­lungen im Unter­nehmen im Raum stehen, ziehen diese umfang­reiche externe, aber gerade auch interne Ermitt­lungen nach sich. Mit ganz beträcht­lichen Kosten. Auch bei weniger schwer­wie­genden Regel­ver­stößen sind Geschäfts­leitung und Aufsichts­gremien gehalten, diesen nachzu­gehen, andern­falls machen sie sich schaden­er­satz­pflichtig.

    Um das mit der Aufklärung von Regel­ver­stößen im Unter­nehmen verbundene Kosten­risiko adäquat abzusi­chern, hat hendricks die Compliance Rechts­schutz Versi­cherung entwi­ckelt.

    Den Versi­che­rungs­schutz genießen Unter­nehmen mit Sitz in Deutschland für Verstöße im versi­cherten Zeitraum. Er kann – mit einem Sublimit versehen – für „Cross-Border Inves­ti­ga­tions“ auf den europäi­schen Wirtschaftsraum erweitert werden.

    Schützen Sie sich vor dem Kosten­risiko bei Compliance-Unter­su­chungen

    Die Vorteile einer hendricks Compliance Rechts­schutz Versi­cherung

    • Der Versi­che­rungs­schutz greift unabhängig von einem behörd­lichen Ermitt­lungs­ver­fahren. Umfas­sende Kosten­er­stattung: Neben den Rechts­an­walts­ho­no­raren werden auch Kosten für Steuer­be­rater, Wirtschafts­prüfer und IT-Foren­siker übernommen.

    • Bei Beauf­tragung von Rechts­an­wälten aus dem Compliance-Panel des Versi­cherers oder dem hendricks-Anwalts­netzwerk wird die Angemes­senheit des Honorars unter­stellt.
    • Durch Abschluss der Compliance Rechts­schutz-Versi­cherung werden die Deckungs­summen in anderen Versi­che­rungs­pro­dukten, insbe­sondere der D&O‑Versicherung, geschont.

    • Auch bei komplexen Konzern­struk­turen gewähr­leistet die Definition der Tochter­ge­sell­schaften eine große Reich­weite des Versi­che­rungs­schutzes.

    • Trägt das Unter­nehmen zur Aufklärung der Compliance-Verstöße bei, ist dies bei der Verhängung eines Bußgeldes mildernd zu berück­sich­tigen.

    Jedes große Problem hat auch einmal klein begonnen!